ADB:Bülow, Hans Graf von

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Artikel „Bülow, Ludwig Friedrich Victor Hans Graf von“ von Jakob Caro in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 3 (1876), S. 533–538, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:B%C3%BClow,_Hans_Graf_von&oldid=- (Version vom 19. März 2024, 03:15 Uhr UTC)
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Bülow: Ludwig Friedrich Victor Hans Graf v. B., Staatsmann, geb. 14. Juli 1774 zu Essenrode (oder Espenrode) bei Braunschweig auf dem väterlichen Gute, † 1825. Sein Vater Friedrich Ernst v. B. gehörte der Potremse’schen Linie an und hatte den siebenjährigen Krieg als Major im Jägercorps des Grafen Schulenburg mitgemacht, und zwar in fast steter Begleitung seiner ersten Frau, der Dorothea Sophia Juliane geb. v. Hagen-Hüpstädt, die ihren Gatten auf den Feldzügen nicht verließ. Wenige Tage nach ihrer Niederkunft, die dem nachmaligen Oberpräsidenten von Magdeburg, August Friedrich Wilhelm v. B. das Leben gab, starb die muthige Frau am 1. März 1762 und der Major v. B. verheirathete sich zum zweiten Male mit Louise Margarethe v. Behr auf Forste und Osterode, welche ihrem Gatten nicht weniger als 18 Kinder gebar. Dieser war inzwischen aus dem Kriegsdienst getreten und sein Stammgut Essenrode verwaltend, wußte er das Vertrauen der lüneburgischen Stände in solchem Maße zu erwerben, daß sie ihn zum Landschaftsdirector, zum weltlichen Abt des Klosters St. Michaelis und zum Vorstand der Ritterakademie zu Lüneburg erwählten, welchen Aemtern er bis zu seinem Tode (4. Juni 1802) vorstand. Von großer Bedeutung war für Ludwig Friedrich Victor Hans noch der Umstand, daß sein Vater, der eben erwähnte Landschaftsdirector, ein Bruder der Mutter Hardenbergs, des Staatskanzlers war, denn ihm verdankte er es [534] wol, daß Hardenberg alle Zeit ein lebhaftes Interesse für seine Verhältnisse behielt. Schon bei seinem Vater, der als kenntnißreicher Landwirth einen Ruf hatte, wurde B. in den Kreis der Materien eingeführt, die für ihn später unter ungleich weiteren Gesichtspunkten den Lebensberuf ausmachen sollten. Nach einem Vorunterricht bei Hauslehrern und auf der Ritterakademie zu Lüneburg bezog er 1790 die Universität Göttingen und trat nach absolvirtem Studium 1794 auf Hardenberg’s Veranlassung als Auscultator bei dem Kammercollegium zu Baireuth in preußische Dienste. Schon 1796 wurde er Assessor und 1801 Kriegs- und Domänenrath beim Generaldirectorium in Berlin, woselbst er sich mit Jeannette, der ältesten Tochter des Geh. Justizraths Schmucker (1804) verheirathete. Nachdem er bereits als Kriegsrath neben anderem daß Magdeburg-Halberstädt’sche Departement bearbeitet hatte, wurde er 1805 als Präsident der Kriegs- und Domänenkammer nach Magdeburg versetzt. Der Gedanke einer Reform der unzuverlässig und schwerfällig gewordenen Domänenverwaltung, mit dem B. sich trug, wurde sehr bald durch die Kriegsrüstungen in den Hintergrund gedrängt, und in Magdeburg mußte am meisten nach Maßgabe der ihm zugedachten Rolle in dem Kriege mit Frankreich auf alle derartigen Pläne verzichtet und alle Kraft auf die laufenden Geschäfte verwendet werden. Dem persönlichen Eingreifen Bülow’s ist es zuzuschreiben, daß Aushebung und Naturallieferung sich dort besser und redlicher abwickelten als anderwärts, aber die Schlacht bei Jena, der ja schon am 8. Nov. die Uebergabe Magdeburgs an den Feind folgte, schuf der Provinz eine so traurige Lage, daß ihr auch Bülow’s Verwaltungstalent nur wenig zu nützen vermochte. Immerhin machte er auch in diesen außerordentlichen Verhältnissen und besonders in der mit der Aufbringung der Kriegscontribution durch Zwangsanleihen beauftragten freien Kriegssteuercommission seinen Sinn für Klarheit, Ordnung und Consequenz geltend. Als nun aber im Tilsiter Frieden das Herzogthum Magdeburg ein Theil des Königreichs Westfalen geworden, und ein Versuch Bülow’s, im Dienste des Königs von Preußen zu bleiben, von diesem zurückgewiesen werden mußte, konnte er, wenn er nicht überhaupt auf alle öffentliche Wirksamkeit verzichten wollte, nicht anders als in westfälische Dienste treten. Indem er zunächst auf seinem Posten verblieb, lag ihm die Aufbringung der bis zum Unerschwinglichen gesteigerten Kriegslasten ob, und um seiner Provinz Erleichterungen zu erwirken, ging er nach Kassel, wo namentlich die Franzosen in Jerômes Umgebung von der freiern und beweglichern Auffassung, die B. zum Unterschied von den pedantischen Geschäftsmännern der Kleinstaaten an den Tag legte, angenehm berührt wurden. In der Einsicht, daß in diesem rein deutschen Lande auf die Dauer gerade an der Spitze der finanziellen und volkswirthschaftlichen Leitung am wenigsten ein Franzose stehen könne, schickte man Beugnot, den provisorischen Finanzminister (April 1808) nach Paris zurück, übertrug B. zuerst provisorisch das Präsidium der Finanzsection des Staatsraths und ernannte ihn am 8. Mai 1808 zum wirklichen Finanzminister. Schon bei der Organisirung des Staatsschatzes (Decret vom 14. Dec. 1807), bei der Aufhebung aller Steuerbefreiungen (Decret vom 8. Jan. 1808) wie bei der Anordnung einer allgemeinen Grundsteuer, welche ein Hauptelement seines Finanzplanes bildete, hatte B. mitgewirkt, und als selbständiger Minister trat er vor die Reichsstände mit dem Vorschlage, die gesammten alten Provinzialschulden in eine allgemeine Reichsschuld zusammenzuwerfen, und die Verzinsung durch ein Staatssanlehen von 20 Millionen Livres und eine temporäre allgemeine Kopfsteuer zu fundiren. Gegen die Hoffnung Bülow’s mißlang die Realisirung des Anlehens im Auslande und es mußte zu einer Zwangsanleihe geschritten werden, deren Härte der Finanzminister durch eine den Umständen nach schonende Steuergesetzgebung zu mildern suchte. Hier schon entfaltete B. theilweise die Grundsätze, [535] die später seinen Namen besonders auszeichneten. Er sorgte für niedrige Verbrauchs- und Eingangssteuern und näherte sich, soviel es die Umstände zuließen, den Freihandelsideen. Freilich war der Etatabschluß von 1809 mit seinem Ueberschuß von fast einer Million nur auf einer geschickten Postengruppirung beruhend, aber die Thatsache, daß man wieder Geld in den Cassen sah, machte B. zum „Phönix von Westfalen“. Sogar König Jérôme schien zufrieden und erhob B. in den Grafenstand, was später durch den König von Preußen (1816) von neuem erfolgte. Aber selbst wenn das Finanzsystem Bülow’s alle die Vorzüge gehabt hätte, welche seine unbedingten Lobredner ihm nachrühmen, und wenn auch die Kritik, welche Malchus 1814 (Ueber die Finanzverwaltung Westfalens) darüber veröffentlichte, theils als zu scharf, theils als unbegründet anzusehen gewesen wäre, so würden doch die guten Folgen bei dem windigen Charakter dieses frivol improvisirten Staates, bei den räuberischen rücksichtslosen Anforderungen Napoleon’s und bei den gierigen Zugriffen des genußsüchtigen Westfalenkönigs, der mit seiner Civilliste von 60 Millionen Livres nicht auskam, geschweige denn seine Schulden bezahlen konnte, ausgeblieben sein. Je größer die Bewunderung gewesen war, die man B. entgegengebracht hatte, desto feindlicher rührte sich gegen ihn die Opposition, als der Schein verflogen war. Den Franzosen war es unbequem, daß er den alten Spruch: „Alle Bülown ehrlich“ zunächst in der gewissenhaften Controle der Einkünfte geltend machte und den Gelegenheiten zur Bereicherung und Ausbeutung einen Riegel vorschob; den Kleinstaatlichen war er als „Preuße“ ein Gegenstand des Unbehagens und des Mißtrauens, und selbst die deutschen Patrioten sahen den Eifer, mit welchem er der Fremdherrschaft diente, mit erstaunten Augen an und wollten an ihm irre werden. Innerhalb seines eigenen Ministeriums war er von mißgünstigen und verrätherischen Organen umringt, die ihm seinen Einfluß und eine gewisse nepotistische Neigung nicht verzeihen konnten, und nimmt man dazu die unerhörten Hofcabalen, die an diesem gewissenlosesten aller Fürstensitze das tägliche Interesse bildeten, so hat man nach den Gründen seines unerwartet jähen Sturzes nicht weit zu suchen. Das stärkste Argument für seine Verwaltung, daß der Nationalwohlstand trotz der mißlichen Umstände in verhältnißmäßigem Gedeihen begriffen war, fiel ja bei der jeder gewissenhaften Erwägung unzugänglichen Fremdherrschaft nicht ins Gewicht. Während B. (1811) in Paris sich abmühte, um mit dem Kaiser die furchtbar angewachsene Kriegsschuld zu reguliren, trug in Kassel über ihn die Verleumdung den Sieg davon. In der Nacht vom 6. zum 7. April 1811 war er zurückgekehrt und von dem feigen Jérôme anscheinend freundlich empfangen, am andern Tage hatte er seinen Abschied, und nur seinem muthvollen Benehmen und der Freundschaft seines Ministercollegen Siméon hatte er es zu danken, daß er den ihm durch die Polizei zugedachten Beleidigungen bei Gelegenheit seiner Abreise von Kassel nach Essenrode entging. So strenge Zurückgezogenheit er auch hier bewahrte, dem Denunciantenthum und der schleichenden verkappten Polizei schien jede Bewegung verdächtig. Einem wegen schlechter Streiche cassirten Förster war eine glänzende Laufbahn für die Entdeckung der angeblichen Umtriebe Bülow’s in Aussicht gestellt, und in kurzem hatte dieser Verfolger es dahin gebracht, daß eines Tages Essenrode von Gensdarmerie umstellt, Bülow’s Papiere mit Beschlag belegt und er selbst nach Kassel gebracht und in einem Gasthause bewacht wurde. Als man aber nach wenigen Tagen die Untersuchung aus Mangel an Beweisen fallen lassen mußte, wurde er unter der Bedingung, über den Vorgang Schweigen zu bewahren, auf freien Fuß gesetzt. Inwieweit der Vorwurf der Umtriebe gerechtfertigt war, läßt sich nicht sagen, nur daß B. damals Verhandlungen mit Hardenberg pflog, die sich auf den Eintritt in den preußischen Staatsdienst bezogen, ist gewiß. General Bognars [536] berichtet an Augereau von Reisen, die B. nach Teplitz, dem Aufenthalt des Königs von Preußen, nach Frankfurt a. M. u. a. O. gemacht hätte, und der Verdacht, daß B. während derselben Conferenzen mit Hardenberg gehalten, entbehrte nicht der Begründung. Indeß machte die Schlacht bei Leipzig der ganzen westfälischen Wirthschaft ein Ende, und als die Verbündeten zu Frankfurt sich befanden, wurde B. zur Uebernahme des preußischen Finanzministeriums dorthin berufen. Wie viel nun von den nächsten finanziellen Maßnahmen in Preußen auf die Thätigkeit Bülow’s, und wie viel auf Hardenberg, der ja diesem Zweige der Verwaltung sein ganzes Genie widmete, zurückzuführen ist, wird sich schwerlich jemals feststellen lassen. Ob B. überhaupt in dieser neuen Thätigkeit mehr als ein fleißiges und gewissenhaftes Werkzeug des Fürsten gewesen ist, möchte kaum zu erweisen sein. In dem Augenblick, da B. in den preußischen Dienst trat, handelte es sich mehr um eine geschickte und prompte Durchführung der sich fast zwingend von selbst ergebenden Finanzmanipulationen als um organische Gedanken, die überhaupt ja nur im Zusammenhang mit der gesammten übrigen Verwaltung hätten in Angriff genommen werden können. Neben Hardenberg war ohnehin eine Entfaltung finanzmännischer Künste in dieser Epoche undenkbar, und daß B. in diesem Zweige ein hervorragendes Talent besessen hätte, wird nach seinen Leistungen nicht anzunehmen sein. Wenn auch Hardenberg daran dachte, sich in seinem Vetter B. einen Nachfolger zu erziehen, so hatte die öffentliche Meinung doch ein sicheres Ahnungsgefühl, indem sie sich mit der Amtsführung Bülow’s unzufrieden zeigte. Es ist zuverlässig nicht richtig oder nicht umfänglich zutreffend, daß man im preußischen Publicum sich bald über den Nepotismus Hardenberg’s, bald über den „Ausländer Bülow“ beschwert haben soll, der Hauptgrund der Klagen lag vielmehr darin, daß der Finanzminister wiederholt die Nothwendigkeit einer zeitgemäßen Finanzgesetzgebung anerkannte und gleichwol sie zu schaffen außer Stande war. Uebrigens war es auch natürlich, daß die ohne Verletzung von Privatinteressen ganz unmögliche Wiederherstellung der regelmäßigen Staatswirthschaft dem Minister Anfeindungen zuzog, welche er nicht verschuldet hatte. So stand B. eigentlich nur gehalten durch die fast väterliche Zuneigung Hardenberg’s, die jedoch auch schließlich einen Stoß erhielt. Denn B. war nicht blos an sich von dem Zusammenhang der Finanzverwaltung mit der gesammten innern und auswärtigen Politik durchdrungen, die besondere Natur der damaligen preußischen Finanzquelle, die in der Kriegskostenentschädigung bestand, drängte ihn darauf, und als er gelegentlich seinem staatsleitenden Vetter unverhohlen Mißgriffe bei der Abwicklung der Geschäfte mit Frankreich zum Vorwurf machte, trat zwischen den beiden Staatsmännern eine merkliche Kühle ein. Im J. 1817 wurde endlich der Staatsrath berufen, um das bisherige Hinhaltungssystem abzuschließen und einen definitiven Finanzplan zu entwerfen. Schwere Fehler der Finanzverwaltung kamen bei der Prüfung derselben zu Tage, und da nur Wenige geneigt waren, manche vergriffene Maßregel ausschließlich auf den Drang der ungewöhnlichen Umstände zurückzuführen, so wurden gegen B. heftige Angriffe gerichtet, zu deren Aussprache auch Humboldt sich hergab. Der Staatskanzler zeigte sich um so weniger geneigt, seinen Vetter und Schützling zu decken, als dieser mit ihm jetzt noch in höherem Maße über den Umfang des Einflusses des Finanzministeriums in Zwiespalt war. Während B. weitgehende Forderungen in Betreff der Selbständigkeit desselben machte, meinte jener dasselbe durch das Staatsministerium und durch die Staatscontrole zu einer bloßen Generaldirection der Steuer- und Domänenverwaltung herabzudrücken. So wurde B. denn veranlaßt, seine Entlassung zu fordern, und da der König ihn nicht missen wollte, übertrug er ihm das neu gegründete Ministerium für Handel und Gewerbe, stellte ferner unter seine Leitung das [537] Baudepartement, und indem er ihn als Mitglied des Staatsministerums beließ und zum Präsidenten der Finanzsection des Staatsraths ernannte, sicherte er ihm einen weitreichenden Einfluß auch in dem bisher von ihm verwalteten Gebiete. Eigentlich hätte B. niemals etwas anderes werden sollen, denn auch in der Epoche seines westfälischen Ministeriums bildete die Förderung der volkswirthschaftlichen Interessen die wesentlichste Glanzseite seiner Amtsführung. Und hier in Preußen hat er namentlich rücksichtlich der Leitung der Industrie, als einsichtsvoller Fürsprecher des Freihandels und möglichst niedriger Eingangs- und Verbrauchssteuern sich die unsterblichsten Verdienste erworben. Mit Recht sagt Aegidi (Vorzeit des Zollvereins), daß vornehmlich Graf B. als Handelsminister neben Maassen den großen Grundsätzen, welche jetzt die Welt beherrschen, den Sieg verschafft hat. Eigenthümlicher Weise aber befriedigten B. diese Lorbeeren nicht; er geizte nach einer andern staatsmännischen Rolle, und es war die Rede davon, daß er in den diplomatischen Dienst treten und sich als Gesandter nach Paris oder London schicken lassen wolle. Ein gewisse Gereiztheit kam in Folge seiner Meinung, daß er politisch bei Seite geschoben sei, bei ihm zum Durchbruch, und seine Verstimmung ließ ihn die Steuergesetzgebung vom 26. Mai 1818 in wesentlichen Punkten und noch mehr die spätere Entwicklung der Verwaltung mißbilligen. Die Conflicte im Staatsrath mehrten sich, und als der Staatskanzler gestorben war, fehlte B. auch die manche Mißhelligkeiten ausgleichende persönliche Beziehung. Ueberdies regten den Minister vielfältige Unannehmlichkeiten, die aus der Ordnung seiner Familien- und Vermögensverhältnisse entsprangen, ungemein auf, und der ehedem heitere und leutselige Mann wurde bis zur Unkenntlichkeit reizbar und leidenschaftlich. In dem Maße als er dadurch seine Freunde verminderte, erhob sich die Stimme der Gegner; man erzählte von ihm allerlei Verstöße gegen die Formen des geselligen Lebens; man eiferte gegen seinen nicht mit Unrecht gerügten Nepotismus, und hatte er auch nur auf erlaubten und allzeit sichtbaren Wegen für seine Familie gesorgt, so steigerte sich doch der Umstand im Munde der Gegner zum Vorwurf des Eigennutzes und der Bereicherungssucht. Vom Vater sollte er schon eine gewisse Projectenmacherei überkommen haben, und die Erbittertsten warfen ihm sogar Leichtsinn und Unvorsichtigkeit vor. Alle diese Angriffe zehrten an dem von einem hohen Selbstgefühl getragenen Mann, so wenig er auch auf seine Umgebung zu achten schien, und sein rüstiger Körper verfiel unter diesen Reizungen zusehends. Endlich steigerten sich die Verdrießlichkeiten im Staatsrath dermaßen, daß seine leidenschaftlichen Ausfälle heftige und beißende Erwiderung fanden, und B. sah sich genöthigt, den König um seine Entlassung zu bitten. Mit der Genehmigung derselben wurde (durch Cab.-Ordre vom 8. Juni 1825) das Handelsministerium wieder aufgelöst und dem Ministerium des Innern einverleibt, soweit nicht einzelne Gegenstände dem Finanzministerium zufielen. B. wurde unter Belassung der Mitgliedschaft des Staatsministeriums zum Oberpräsidenten von Schlesien ernannt, wo ihm insbesondere die Aufgabe zufiel, die Provinzialständeversammlung, bekanntlich nach der Ansicht der Einen die Vorbedingung, nach Anderen das Surrogat der Volksvertretung einzurichten. Auch hier konnte B. bei der außerordentlichen Selbständigkeit, die er für sich in Anspruch nahm, Reibungen nach oben und nach unten hin nicht vermeiden, dennoch aber gefiel er sich in Schlesien, und nachdem er die Herrschaft Hohenliebenthal im Hirschberger Kreise gekauft hatte, wollte er daraus einen Familiensitz machen. Gleich nach seinem Amtsantritt in Breslau begab er sich mit einem sechswöchentlichen Urlaub zu einer Badekur nach Landeck, wo ihm die Versäumniß der Repräsentation bei einer von den Badegästen veranstalteten Feier unangenehme Aergerlichkeiten zuzog. In der Nacht vom 10. zum 11. August 1825 wurde er um 1 Uhr vom Schlage getroffen [538] und starb unmittelbar darauf, nachdem er noch den Abend zuvor heiter im Kreise der Seinigen verweilt hatte. Wie viel auch an der üblen Nachrede seiner Gegner begründet sein mag, seinen anspruchslosen häuslichen Sinn, seine Herzlichkeit und Unbefangenheit im Verkehr, seinen ungehemmten Wahrheitstrieb und seinen echt aristokratischen Sinn hat niemand in Zweifel zu ziehen vermocht. – Aus seiner sehr glücklichen Ehe stammt der Graf Hans v. B., geb. 1807, der später großherzoglich mecklenburg-schwerinscher Staatsminister wurde.

Eine noch bei Lebzeiten Bülow’s verfaßte Biographie in „Zeitgenossen, Biographien und Charakteristiken“. Leipz. (Brockhaus) 1821. Bd. VI. Abth. 4 enthält einige litterarische Nachweisungen in Bezug auf die westfälische Epoche. – Die Biographie im Neuen Nekrolog der Deutschen. Jahrg. III. 1825. II. S. 871 ist ein bis zum Tode Bülow’s ergänzter Auszug aus der vorhergehenden. – Vgl. zu den Verwandtschaftsverhältnissen Kneschke, Adelslexikon. Bd. II. Art. Bülow, und zu der Finanzverwaltung in Preußen: Richter, Das preußische Staatsschuldenwesen und die preuß. Staatspapiere. Breslau 1869. S. 28 ff.