ADB:Knyphausen, Dodo Freiherr von (brandenburgischer Staatsmann)

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Artikel „Knyphausen, Dodo Freiherr von Inn- und (brandenburgischer Staatsmann)“ von Siegfried Isaacsohn in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 16 (1882), S. 339–341, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Knyphausen,_Dodo_Freiherr_von_(brandenburgischer_Staatsmann)&oldid=- (Version vom 23. April 2024, 09:31 Uhr UTC)
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Knyphausen: Dodo Freiherr v. Inn- und Knyphausen, Herr zu Lützburg, entstammt einer der ältesten und angesehensten Familien Ostfrieslands. Seine Geburt fällt in die späteren Zeiten des 30jährigen Krieges. Als einen der Leiter der Stände seiner Heimath lernte ihn Kurfürst Friedrich Wilhelm von Brandenburg, der von Kaiser Leopold die Expektanz auf Ostfriesland [340] erhalten hatte, kennen und schätzen. Dem Ruf in den Dienst des Hauses Brandenburg, der im Herbste des Jahres 1682 an ihn erging, folgte der unabhängig gestellte K. nur zögernd und bedingungsweise. Der Kurfürst hatte ihm die Leitung des Kammerwesens und der Civilintraden seines Staates angetragen, die zwei Jahre lang provisorisch vom Geh. Etatsrath Friedrich v. Jena bis zu dessen Tode (September 1682) versehen worden waren. K. nahm zunächst die Verwaltung dieses Ressorts im Allgemeinen nebst dem Referat darüber im Geheimen Staatsrath an. Erst gegen Schluß des Jahres 1683 erfolgte seine definitive Bestellung zum Chef der gesammten Domänenverwaltung und gleichzeitig seine Ernennung zum wirklichen Geheimen Etatsrath. Seine fast 16jährige Verwaltung dieses wichtigen Ressorts bezeichnet die Epoche des rapiden Aufschwungs der Domänenerträge. Es war dies hauptsächlich die Folge der verbesserten Wirthschaftsprincipien, die K. einführte, wie er denn eine jedem Landestheile gemäße Verpachtung resp. Selbstbewirthschaftung des fürstlichen Grundbesitzes durchführte, auch die Verwaltung der Regalien und Zölle regelte und minder kostspielig gestaltete. Hand in Hand mit diesen Verbesserungen geht die Reform der Kammerverwaltung selbst. K. fühlte, daß die Kräfte eines Einzelnen zur Bewältigung der mannichfachen und überaus zahlreichen Geschäfte dieses Verwaltungszweigs nicht ausreichten. Sein Streben war daher von vornherein auf die Begründung eines ordentlichen Collegiums als Centralbehörde für alle Territorien des Staatsgebiets gerichtet. Doch verwirklichten sich seine dahingehenden Pläne erst unter Friedrich III., der auf Grund seiner Vorschläge Anfangs 1689 das Collegium der Geheimen Hofkammer begründete und mit den von K. vorgeschlagenen fünf Hofkammerräthen besetzte. Es gelang ihm von jetzt an noch fast ein Jahrzehnt lang die wesentlichsten Aufgaben seiner Verwaltung, wie Förderung der Maßregeln der Provinzialbehörden, genaue Kontrole dieser wie der Lokalorgane, Abnahme und Prüfung aller hierher gehörigen Rechnungen, mit immer wachsendem Erfolge zu lösen. Eine der schwierigsten Aufgaben war die Herstellung eines General-Domänen-Etats auf Grund aller jener Provinzialkassenabschlüsse und Rechnungen, die ebenso wesentliche wie bisher noch nie verwirklichte Voraussetzung einer geordneten, klaren und lauteren Finanzverwaltung. Schon 1683, bald nach seiner Uebernahme des Ressorts, hatte er persönlich den Entwurf zu einem solchen Etat gemacht. Seitdem hatte er nie nachgelassen sich die Vorkenntnisse zu seiner möglichst genauen und umfassenden Herstellung zu verschaffen. Endlich nach sechsjährigen Bemühungen sah er sich im Verein mit den Räthen seines Collegs 1689 im Stande, den Etat für das Rechnungsjahr Trinitatis 1688/89 herzustellen. Dieser uns erhaltene erste preußische Generaletat zeigt zugleich den schnell wachsenden Ertrag der General-Domänenkasse gegen die früheren Jahrzehnte. Er ist die Grundlage aller späteren Etats dieses Ressorts geblieben und wurde erst unter Friedrich Wilhelm I. noch mehr specialisirt und vervollständigt. Die großen Verdienste, die K. sich um seinen Herrn und dessen Land erworben hatte, hinderten dennoch nicht seinen Sturz im J. 1698 gelegentlich des Falles der Administration Danckelmann’s. Mit diesem (Bd. IV S. 720) war K. seit jeher auf das innigste durch gleiche Principien und gleiche Tendenzen verbunden gewesen. Ihre Freundschaft ging soweit, daß K. 1689 kein Bedenken trug, auf die ihm von Friedrich III. zugemuthete Unterstellung unter Danckelmann auch in Finanzfragen einzugehen. Denn in der Geschäftsführung selbst fühlte er sich von seinem Freunde, der ganz auf sein Talent und seine Kunde traute, durchaus nicht beeinträchtigt. Dem Ansturm der Coterie Dohna–Dönhoff–Barfuß gegen Danckelmann erlag auch K. und sein erster Gehülfe in Kassen- und Rechnungssachen, Chr. Friedr. Kraut (s. d.). Zwar gehörten diese beiden der zur Untersuchung der Domänenverwaltung bestellten Commission selbst an. Deren [341] Verfahren nahm aber alsbald einen so persönlichen und feindseligen Charakter an, daß K. sich der ferneren Theilnahme zu enthalten genöthigt wurde. Die Untersuchung endete mit der Beschuldigung von Malversationen gegen K. wie die ihm nahestehenden Danckelmann und Kraut. Gleich jenen wurde er zur Zahlung einer großen Summe (50000 Thaler) verurtheilt. Der hochherzige und feinfühlige Mann überlebte die Schmach, die auf seinen glänzenden Namen gefallen war, nicht. Er starb kurze Zeit darauf, noch im J. 1698. K. ist im preußischen Dienste der erste eines Geschlechts, das im Laufe des folgenden Jahrhunderts wiederholt Gelegenheit erhielt, sich in hervorragenden Stellungen des inneren wie auswärtigen Dienstes Verdienste um sein neues Vaterland zu erwerben. Der Ruhm seiner Verwaltung überstrahlt das unverdiente Unglück seiner letzten Tage.

Neben den Acten des Geh. Staatsarchivs zu Berlin: Cosmar u. Klaproth, Gesch. des kgl. preuß. Geh. Staatsraths, 370. Riedel, Brandenburg-preußischer Staatshaushalt, Beilage VIII. Isaacsohn, Gesch. des preuß. Beamtenthums, II. S. 248 ff., 286 ff., 305.