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ADB:Lalaing, Philipp Graf von

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Artikel „Lalaing, Philipp Graf von“ von Karl Theodor Wenzelburger in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 17 (1883), S. 794, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Lalaing,_Philipp_Graf_von&oldid=- (Version vom 28. Dezember 2024, 16:05 Uhr UTC)
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Lalaing *): Philipp Graf von L., Baron von Escornaix, Herr von Waurin, Sohn Karls II., Grafen von Lalaing und Margaretha de Croy, war Seneschall von Flandern, Großbaljeuv von Hennegau, welcher Provinz sein Geschlecht entstammte, und Befehlshaber des wichtigen Valenciennes, das im Aufstande gegen Spanien mehr als einmal eine bedeutende Rolle gespielt hatte. Als im J. 1576 auf Veranlassung der in Gent versammelten Generalstaaten zur Vertreibung der Spanier und zur Abwehr der von den Meuterern in Aalst zu befürchtenden Excesse Truppen geworben wurden, als deren Befehlshaber der Herzog von Aerschot angestellt wurde, wurde L. dessen Generallieutenant. Als solcher commandirte er das staatische Fußvolk, war einer der Unterhändler, die dem Herzog von Anjou die Statthalterschaft über die Provinzen anboten und trug zum Zustandekommen der näheren Union von Brüssel viel bei. Später als die Scheidung zwischen den nördlichen und südlichen Provinzen eine greifbare Gestalt anzunehmen begann, folgte auch er, wie der ganze Adel der südlichen Niederlande, dem Aufruf des Herzogs von Aerschot, zum Gehorsam gegen den König von Spanien zurückzukehren, ein Entschluß, der durch den Einfluß seines Halbbruders Emanuel von Lalaing beschleunigt wurde (1579). Nach seiner Versöhnung mit Philipp II. wurde er Mitglied des Staatsrathes in Brüssel und als Truppenführer fand er bald Gelegenheit, sich durch die Eroberung von Landrecies (October 1579) um die Sache, zu der er übergetreten war, verdient zu machen. Er starb im J. 1582, wie man erzählt, durch einen Schlag seines eigenen Pferdes tödtlich getroffen.

Bor, Nederl. Oorl. IX. X. u. XI. de Jonge, Unie van Brussel p. 96.

*) Zu S. 530 oben.