Zum Inhalt springen

ADB:Lange, Heinrich Arnold

aus Wikisource, der freien Quellensammlung

Empfohlene Zitierweise:

Artikel „Lange, Heinrich Arnold“ von Johann August Ritter von Eisenhart in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 17 (1883), S. 633–634, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Lange,_Heinrich_Arnold&oldid=- (Version vom 3. Dezember 2024, 18:18 Uhr UTC)
Allgemeine Deutsche Biographie
>>>enthalten in<<<
[[ADB:{{{VERWEIS}}}|{{{VERWEIS}}}]]
<<<Vorheriger
Lange, Heinrich
Nächster>>>
Lange, Joachim
Band 17 (1883), S. 633–634 (Quelle).
[[| bei Wikisource]]
Kein Wikipedia-Artikel
(Stand August 2019, suchen)
Heinrich Arnold Lange in Wikidata
GND-Nummer 100299814
Datensatz, Rohdaten, Werke, Deutsche Biographie, weitere Angebote
fertig
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Kopiervorlage  
* {{ADB|17|633|634|Lange, Heinrich Arnold|Johann August Ritter von Eisenhart|ADB:Lange, Heinrich Arnold}}    

{{Normdaten|TYP=p|GND=100299814}}    

Lange: Heinrich Arnold L., brandenburgischer Hofkammer- und Consistorialrath, geb. am 17. April 1724 zu Baireuth, † am 12. Juli 1783 dortselbst. – L., der jüngere Sohn des Baireuther Kammerrathes Joh. Christoph L., wurde schon frühzeitig Doppelwaise; die Großmutter und der Oheim mütterlicher Seite, Heinrich Arnold Wöhrl von Wöhrburg, der zugleich Lange’s Taufpathe und Vormund war, übernahmen dessen Erziehung. In seiner Kindheit gerieth er in große Lebensgefahr, da er als Knabe von sieben Jahren (1731) in einen 14 Fuß tiefen Ziehbrunnen stürzte, aus dem er nur durch die Opferwilligkeit eines herbeigeeilten Bürgers gerettet wurde. L. begann die Vorstudien in seiner Vaterstadt, und besaß bereits vor dem Eintritte in das 17. Lebensjahr die volle wissenschaftliche Reife zum Besuche einer Hochschule, den der Vormund damals wegen der Befürchtung nicht gestatten wollte, es möchte sein Mündel durch lockere Gesellschaft verführt werden. Als es allmählich den Anschein gewann, der Vormund wolle den Zeitpunkt des Abganges auf die Universität immer weiter hinausschieben, entwich L. mit wenigen ersparten Gulden mitten im Winter – 1. Januar 1741 – zu Fuß nach Jena, wo er sich am 4. Februar als Studirender der Rechte immatriculiren ließ. Nach markgräfl. Befehle mußten damals alle Studirenden des Fürstenthums Baireuth das neugestiftete collegium illustre Christian-Ernestinum besuchen, L. war daher genöthigt, nach 10monatlichem Aufenthalte das ihm lieb gewordene Jena wieder zu verlassen und wurde am 3. Decbr. 1741 als akademischer Bürger in Baireuth aufgenommen. Da ihm die Lehrkräfte der jungen Akademie wenig zusagten und seine beabsichtigte Rückkehr nach Jena auf Schwierigkeiten stieß, nahm er, einer Werbung in Erlangen folgend, die ihm bei einem schlesischen Regimente angebotene Fähndrichstelle an. Vor seiner Abreise zum Regimente zeigte sich jedoch, daß eine solche Stelle nicht frei sei, weshalb die Werbung rückgängig wurde und L. mit großmütterlicher Unterstützung im Mai 1743 wieder nach Jena zog. Im Frühjahr 1744 ließ er sich in Baireuth nieder und erhielt dort am 16. November gedachten Jahres die Erlaubniß, bei den Untergerichten, am 25. Septbr. 1745 bei den Obergerichten, am 5. Novbr. 1746 beim Hofgerichte als Sachwalter und Rechtsbeistand aufzutreten. Zugleich erhielt er das Syndicat von Sankt Georgen am See, außerdem die Gerichtshalterei bei Freifrau v. Stein zu Altenblos und bei dem Geheimrathe Grafen von Schönburg. Diese verschiedenen Bestallungen vertauschte er 1753 mit dem zweiten, 1757 mit dem ersten Kammersecretär [634] in Baireuth. Im September 1761 wurde er Secretär bei der fürstlichen Chatouillendeputation, 1762 wirklicher Titularrath, 1774 vorderster Consistorialrath, 1779 außerdem noch Hofkammerrath, welche Stelle er bis an sein Lebensende (1783) bekleidete. L. war ein wohlwollender, gewissenhafter Mann, der emsig alle Nebenstunden zu litterarischen Arbeiten benützte; mit besonderer Vorliebe wandte er sich den kameralistischen Fächern und dem Kirchenrechte zu, wie denn auch sein Hauptwerk letzterem Gebiete angehört. Es führt den Titel „Das Geistliche Recht der evangelisch-lutherischen Landesherren und ihrer Unterthanen in Deutschland“, und wurde nach des Verfassers Tode von dessen Amtsgenossen, dem brandenburgischen Consistorialrathe und Baireuther Professor L. J. Jac. Lang (Kulmbach 1786) herausgegeben. Das zweibändige, in 19 Hauptstücke getheilte Werk, ist ein für den Praktiker geschriebenes Hand- und Hülfsbuch, welches seinerzeit von Gerichten, Anwälten, Beamten und Geistlichen häufig gebraucht wurde. – Aus der mit Marie Christiane Beyer 1751 abgeschlossenen Ehe sind 18 Kinder hervorgegangen, von denen 13 den Vater überlebten. Einer der Söhne, Friedrich Christian L., Stadtvogt in Culmbach, hat sich durch Herausgabe der „Criminal-Justiz-Anzeigen“, eines juristischen Wochenblattes, litterarisch bekannt gemacht. – Die von A. L. Möglich gefertigte Silhouette Lange’s ist dem ersten Bande des obengenannten Buches beigegeben. Ein Schriftenverzeichniß Lange’s findet sich u. a. bei Fikenscher, Gel. Fürstenthum Bayreuth, Bd. V. S. 217 und 218.

Fikenscher a. a. O. – Hirsching, Hist.-litt. Handb., Bd. IV. S. 80. – Höck, Biogr.-liter. Nachrichten. Derselbe, Lebensbeschreibung berühmter Kameralisten, S. 117. – Andr. Mayer, Biogr. und litter. Nachrichten, S. 204 ff.