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ADB:Langjohann, Peter

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Artikel „Langejohann, Peter“ von Karl Ernst Hermann Krause in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 17 (1883), S. 654, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Langjohann,_Peter&oldid=- (Version vom 22. Dezember 2024, 21:57 Uhr UTC)
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Langejohann: Peter L., auch Lange genannt, seit 1437 Rathsmitglied und seit 1451 Bürgermeister, bald dauernd wortführender Bürgermeister Wismars, † am 31. August 1475, ist seit Beendigung des Zunftaufstandes von 1427–30 der einzige, der Wismars hanseatische Bedeutung, wenn auch in seinen persönlichen Verhältnissen, hervortreten läßt. Von anscheinend niederer Herkunft ist er durch seine Heirath mit Meideborg, der Tochter des Bürgermeisters Hermann Meyer († 1420) wohl zum Rathsstuhl gekommen; energisch, in den Mitteln für die Stadt und sich selber nicht eben wählerisch, vor Gewaltthat nicht scheu und dabei zäh. So verfeindete er sich mit dem Herzog Heinrich III. dem Dicken von Mecklenburg, besonders durch die gewaltthätige Einnahme des Schlosses Barnekow, von wo der Stadt Gewalt geschehen war. Der Hader mit dem Herzoge wurde durch Einmischung des Königs Christian von Dänemark und durch Vermittlung Hamburgs 1462 zu Lübeck geschlichtet; der Streit der Stadt aber mit Heinrich führte zu einer Sperre des Verkehrs zu Lande, und da Christian für den Herzog, den Oheim seiner Gemahlin, eintrat, auch zu Wasser und zur Ausweisung der Wismarer Kaufleute aus Schonen. Die Energie Langejohann’s ließ Wismar diese Noth ein Vierteljahr tragen und erreichte einen billigen Compromiß. Aber ein Theil des Raths und der Bürgerschaft benutzte die Verluste als Gelegenheit, den gefürchteten Bürgermeister am 13. Dec. 1463 zur Abdankung zu drängen, wollte ihn dann gegen die Abrede auch noch gerichtlich anklagen und verhaftete ihn nach seiner Flucht. Auch sein Sohn, der Geistliche Mag. Johann L., wurde festgenommen und entkam erst nach einigen Jahren. Die Klagen des Bürgermeisters führten zu vielen Verhandlungen der wendischen Städte, des Herzogs Heinrich, des Markgrafen von Brandenburg und endlich zum Einschreiten Christians von Dänemark, der durch die Unterwerfung Holsteins freie Hand bekommen hatte. Durch abermalige Ausweisung der Wismaraner aus Schonen zwang er die Stadt zur Annahme eines[WS 1] Sühnetermins, in dem unter dem Vorsitz des widerwilligen Herzogs die Städte Lübeck, Hamburg und Rostock den Schiedsspruch am 21. Juni 1467 fällten, wonach L. wieder eingesetzt wurde. Auch auf die Sache des M. Johann erstreckte sich der Schiedsspruch; indessen erhob dieser später an das Ratzeburger Domcapitel noch Schadensansprüche, hatte auch wegen zwiespältiger Besetzung einen Streit um die Propstei von Ratzeburg mit Johann Wartberg, nachher wurde er, spätestens 1478, Decan zu Schwerin, lebte noch 1502 und starb vor 1505.

Crull in Lisch, Jahrb. 36. Crull, Wismarer Rathlinie. Hanserecesse.


Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: eine