ADB:Lipp, Josef von
[733] seit 1825 als Professor am Gymnasium zu Ehingen, wo er zugleich Vorsteher des niederen Convicts und 1832 provisorisch, 1833 definitiv Rector des Gymnasiums wurde. Hier schrieb er die Programmabhandlung: „Ueber die Bedeutung und den Gebrauch des Imperativs der griechischen Sprache“ (1839). Im Jahre 1845 vertauschte er das Lehramt mit der Stelle des Stadtpfarrers und Decans in Ehingen und erhielt den Titel eines Kirchenraths. Seine Wahl zum Bischof von Rottenburg erfolgte am 14. Juni 1847, nachdem eine erste vom Domcapitel vorgenommene Wahl die Bestätigung des römischen Stuhls nicht gefunden hatte, dagegen das Domcapitel ermächtigt worden war, eine zweite Wahl vorzunehmen. Da der 1845 verstorbene Bischof v. Keller seinem Nachfolger als Erbe einen Conflict zwischen der Staatsregierung und der bischöflichen, bezw. päpstlichen Curie wegen staatlicher Eingriffe in kirchliche Rechte hinterlassen, und da überdies zwischen der katholischen Actionspartei und dem Domcapitel tiefgreifende Differenzen bestanden, so mußte die Wahl Lipp’s als eine Art von Compromiß angesehen werden, vermöge dessen man sich auf einen Mann einigte, der bisher nach keiner Seite hin offensiv aufgetreten, beiden Parteien Vertrauen einflößte und ein Regiment des Friedens und der Versöhnlichkeit hoffen ließ. Seine Präconisation erfolgte zu Rom am 17. Dec. 1847, seine Consecration am 12. und seine feierliche Inthronisation in der Domkirche zu Rottenburg am 19. März 1848. Der Gang seiner bischöflichen Regierung war nun vornehmlich durch die Zeitereignisse bestimmt, vor allem schon durch die Bewegung des J. 1848, welche ihre Rückwirkung auf die Stellung der katholischen Kirche in Deutschland nicht verfehlen konnte und welche zu der Zusammenkunft von 19 deutschen Bischöfen, unter ihnen auch L., zu Würzburg (October 1848) führte. Bald darauf (1851) begann die gemeinsame Action der Bischöfe der oberrheinischen Kirchenprovinz, wohin Rottenburg gehört, in welcher dieselben, den Erzbischof v. Vicari in Freiburg an der Spitze, eine Anzahl von bisher vorenthaltenen kirchlichen Rechten (über Erziehung des Clerus, canonische Verleihung der Kirchenstellen, Verwaltung des Kirchenvermögens, Beziehungen der Kirche zur Volksschule) gegenüber den Regierungen der betreffenden Staaten energisch reclamirten, und die schließlich nach manchen Wechselfällen, welche die Weisheit und Kraft der Bischöfe auf manche Proben stellten, zu dem Abschluß der bekannten Conventionen zwischen den Staatsregierungen und dem römischen Stuhl führten, speciell in Württemberg zu der Convention von 1857. Wurde auch diese Convention infolge der Opposition des Landtags vom Jahre 1861 seitens der Regierung wieder aufgehoben und durch das Gesetz vom 30. Januar 1862 ersetzt, wogegen der Bischof seinerseits Protest zu erheben sich gedrungen sah, so schien es doch sowol dem Bischof selbst als den ruhig denkenden Katholiken des Landes, daß man für den Augenblick das Mögliche erreicht habe und sich einer Regierung gegenüber, welche es an Beweisen des Wohlwollens und der Billigkeit gegen die katholische Kirche nicht hatte fehlen lassen, mit dem gesetzlich geschaffenen Zustande zurecht finden könne, zumal da auch seitens des apostolischen Stuhls der stillschweigenden Acceptation des Geschehenen kein Hinderniß mehr entgegengestellt wurde. Man hatte dem maßvollen, aber festen und von äußeren Einflüsterungen unbeirrten Auftreten des wegen seiner apostolischen Einfachheit verehrten Bischofs einen großen Theil an dem verhältnißmäßig günstigen Stand der kirchlichen Dinge in Württemberg zugeschrieben. Dennoch fehlte es nicht an einer Partei im Lande, welche, durch ihre auswärtigen Verbindungen gekräftigt und ermuthigt, neue Anstrengungen machte, um den Bischof auf die Bahn der Opposition, beziehungsweise der Reform der kirchlichen Institutionen des Landes zu treiben, wozu der Anlaß hauptsächlich von den Unterrichtsanstalten für den Clerus der Diöcese und ganz besonders vom theologischen Convict in Tübingen hergenommen wurde. Da Bischof L. [734] sich nicht drängen ließ, gingen Klagen über ihn nach Rom (1868) und es wurde dort die Frage angeregt, ob nicht dem greisen Bischof, der in Anbetracht seiner physischen Schwäche seinem Amte nicht mehr gewachsen sei, ein Coadjutor zu bestellen sei. Der Bischof wußte sich gegenüber einer Denunciation, die er als illoyal verwerfen mußte, in seinem Rechte und versetzte die beiden Vorstände des Priesterseminars, in denen er die thätigsten Agitatoren gegen sich erkannte, auf Pfarrstellen, welche sie aber nicht annahmen; er fand aber mit diesem Act der Selbsthülfe und mit der von ihm versuchten Rechtfertigung seines Verhaltens die Billigung des römischen Stuhls nicht, welch letzterer vielmehr erneuerten Desiderien bezüglich der Verwaltung der Diöcese Ausdruck gab und besonders die Entlassung des damaligen Convictsdirectors zu Tübingen, Dr. Ruckgaber, forderte. Der Conflict kam zu Ende, als 1869 Dr. Ruckgaber sein Amt in die Hände des Bischofs niederlegte, der Bischof selbst aber, im hohen Alter von Kränkung und Kummer niedergeworfen, erkrankte, und am 3. Mai 1869 starb.
Lipp: Joseph v. L., Bischof von Rottenburg. Geb. am 24. März 1795 zu Holzhausen im württembergischen Oberamt Gaildorf, erhielt L. seine theologische Bildung zu Ellwangen und Tübingen, wurde 1819 in Rottenburg zum Priester geweiht, 1821 Repetent am Convict zu Tübingen, trat 1824 zum philologischen Lehramt über, zuerst als Oberpräceptor und Kaplan in Gmünd,- H. Brück, Die oberrheinische Kirchenprovinz von ihrer Gründung bis zur Gegenwart, Mainz 1868. – Aemil Ruckgaber, Die Diöcese Rottenburg und ihre Ankläger, Tübingen 1869. – Heinr. Schmid, Geschichte der katholischen Kirche Deutschlands von der Mitte des 18. Jahrhunderts bis in die Gegenwart, München 1874.