ADB:Manl, Johann Martin
v. Gebsattel machte ihn zum Official des Ehegerichts. M. zeigte sich in dieser Stellung unermüdlich thätig und las schon um 5 Uhr früh in der Kathedrale Messe, um desto mehr Zeit für seine Bureauarbeiten zu finden. Am 22. Juli 1826 wurde er vom Könige für den erledigten Bischofssitz in Speyer nominirt, was mit seinen Wünschen übereinstimmte; die päpstliche Bestätigung erfolgte erst am 9. April 1827, die bischöfliche Consecration erhielt er am 25. desselben Monats in München durch den Erzbischof von Gebsattel. Schwierige Aufgaben warteten seiner in dem neuen Wirkungskreise. Die Diöcese Speyer war bis 1818 ein Bestandtheil der Mainzer gewesen und wurde durch das bairische Concordat wieder hergestellt. Sie entbehrte noch der nothwendigsten geistlichen Anstalten, litt an Priestermangel und die sittlich-religiöse Verwilderung, welche durch die französische Revolution und die Kriegswirren ins Volk hineingetragen war, hatte in der Pfalz ziemlich tiefe Wurzel geschlagen. Manl’s Vorgänger, der Febronier v. Chandelle, Bischof von 1818–1826, hatte an den vorgefundenen Uebelständen [197] wenig zu bessern vermocht; theils fehlte es ihm an Eifer, theils an Geschick und Kenntniß. M. brachte Geschäftskenntniß, kirchliche Gesinnung und guten Willen mit und sein Streben nach Besserung der Zustände war nicht ohne Erfolg trotz der bedeutenden Hemmnisse, die ihm entgegen traten. Da er eine besondere Vorliebe für eine wohlgeordnete Verwaltung und pünktliche Geschäftsführung besaß, so organisirte er zunächst die bischöfliche Kanzlei seinen Erfahrungen entsprechend, arbeitete selbst viel in Büreausachen und war im Schreibwesen in Bezug auf Inhalt und Form schwer zu befriedigen. Dabei erregte seine Art und Weise zu tadeln bei dem in solchen Dingen weniger geschulten Speyerschen Clerus zuweilen Anstoß und wurde die Ursache einer bleibenden Disharmonie zwischen ihm und einem Theil des Domcapitels. Bei Vornahme der Kirchenvisitationen und Firmungsreisen zeigte sich M. eifrig und gewissenhaft und vollzog seine Amtshandlung mit Würde. Leider war er, wenn auch sonst der Rede mächtig, auf der Kanzel nicht heimisch. Speciell hervorzuheben sind seine Bemühungen um Herstellung eines Clericalseminars, das, wenn auch in sehr beschränkten Verhältnissen unter Leitung des Domherrn Miltenberger ins Leben trat. Es wurde in einem Theil des ehemaligen Dominikanerklosters, das aber zur Zeit der Harmoniegesellschaft zu Festlichkeiten diente, untergebracht und vom Bischofe selbst unter der Benennung Seminar zum hl. Ludwig Ende October 1827 eröffnet. Im J. 1830 gelang es ihm, in Besitz des ganzen Gebäudes zu kommen und nun wurde die Wiederherstellung der Kirche in Angriff genommen. Das Seminar war nur für zweijährigen praktischen Cursus berechnet; denn Manl’s Bemühungen, eine vollständige theologische Lehranstalt einzurichten, scheiterten an der Sparsamkeit der Regierung und an anderen Hindernissen. Ferner ließ sich M. die Hebung des Kirchengesanges angelegen sein. Zur Einführung eines neuen Gesangbuches aber kam es unter ihm nicht. Mit der Restauration und würdigen Ausstattung der Speyerer Kathedrale ging es bei der Sparsamkeit der Regierung nur langsam vorwärts. Bezüglich der gemischten Ehen war es im Widerspruch mit der Nachgiebigkeit seines Vorgängers sein Wille, daß kein Pfarrer sie proklamire, einsegne oder die Entlassungsscheine ausstelle, wenn nicht durch Vertrag festgesetzt sei, daß alle zu erhoffenden Kinder in der katholischen Religion erzogen würden. Er wollte aber in dem Falle nachgeben, wenn die Brautleute sich dazu verständen, daß die Kinder in religiöser Hinsicht nach dem Geschlechte getheilt würden. Die Sache gelangte auch in der baierischen Kammer zur Besprechung und wurde Gegenstand von Verhandlungen zwischen dem Ministerium, den Bischöfen und der Curie. Schließlich erfolgte eine Instruction des Papstes an die Bischöfe Baierns, 27. Mai 1832, welche bei verweigerter katholischer Kindererziehung jede Mitwirkung des Clerus untersagte und nur für besondere Fälle Dispensation in Aussicht stellte. Die vom Bischofe M. unter dem 22. April 1832 für die Diöcese Speyer erlassene Verordnung entsprach dieser Instruction. Doch zeigte er selbst in einigen Fällen Inconsequenz in diesem Punkte, die er aber bald bereute. Zu Manl’s Ueberraschung erfolgte 1834 d. d. 12. September eine Instruction des päpstlichen Staatssecretärs Bernetti, welche im äußersten Falle die passive Assistenz gestattete. Bei den Kirchenvisitationen verfuhr M. sehr genau, sein Verlangen, daß die Kirchenrechnungen regelmäßig nicht blos der weltlichen Behörde, sondern auch dem Ordinariat zur Controle eingereicht würden, wie dies in den übrigen baierischen Diöcesen geschah, drang nicht durch. Auch bezüglich des beschränkten freien Collationsrechtes des bischöflichen Stuhles, der Aufbesserung der Pfarrgehälter nebst Dotation des Domcapitels so wie der staatlichen Verwaltung des Emeritenfonds hatte M. Wünsche und trat mit der Regierung in Verhandlungen, die aber nur von geringem Erfolge begleitet waren. Leider begünstigte die geltende französische [198] Gesetzgebung wilde Ehen und Ehescheidungen und die Sonntagsheiligung war in der Pfalz unter der Franzosenherrschaft so zu sagen in Vergessenheit gerathen. In beiden Beziehungen suchte M. bessernd einzuwirken und bemühte sich, auch die Regierung zum Erlaß strengerer Vorschriften zu bewegen. Allein seine Vorstellungen fanden nicht die genügende Beachtung. Die aus der Franzosenzeit zurückgebliebene Zügellosigkeit und Unbotmäßigkeit des Pfälzer Volkes erhielt gerade in dieser Zeit durch die in Frankreich herrschende Gährung neuen Antrieb und führte 1832 zum sog. Hambacher Fest. Diese Zustände verursachten auch Bischof M. viel Kummer; die Gewohnheit, alles zu bekritteln und zu tadeln, verdroß ihn, indem er persönlich Gegenstand von Angriffen wurde. Gehässige Artikel in der revolutionären Presse, denen er zu viel Gewicht beilegte, steigerten seinen Mißmuth und führten ihn zu dem Entschluß, seinen Wirkungskreis zu verlassen, wo er beim einheimischen Clerus Abneigung oder Gleichgültigkeit wahrzunehmen glaubte und die zeitigen Organe der Kreisregierung in der Regel seine Anforderungen zu weit gehend fanden, und ihm entgegen wirkten. Er that daher im Geheimen die erforderlichen Schritte, sich seiner Bürde zu entledigen und der König ließ sich, obwohl er dieselben ungnädig aufnahm, doch bewegen, ihn für das erledigte Bisthum Eichstädt zu nominiren. M. siedelte so bald als möglich dorthin über. Es war ihm aber nur 4 Monate vergönnt, seinem neuen Wirkungskreise vorzustehen. Er starb zu Eichstädt am 15. Octbr. 1835. Er wird geschildert als ansehnlicher Mann von milden angenehmen Manieren, ausdauerndem Fleiße und großer Arbeitskraft.
Manl: Johann Martin M., am 19. Januar 1766 zu Mainz geboren und getauft, war Sohn eines bürgerlichen Hufschmiedes daselbst, dessen Name sich jedoch Mantel geschrieben findet; seine Mutter hieß Anna Christina Oechel. M. wurde, da er Anlagen zeigte, zum Studium bestimmt und besuchte die Schulen der Benediktiner seiner Vaterstadt in der Abtei zu St. Jacob auf dem Eichelstein. Nach beendigten Vorstudien trat er als Novize in die genannte Abtei, verließ dieselbe aber noch vor Ablegung der Gelübde wieder, um Weltgeistlicher zu werden. Das Studium der Theologie absolvirte er an der Mainzer Universität als Alumnus des erzbischöflichen Seminars, erhielt am 28. März 1789 die Priesterweihe und erwarb das Doctorat der Theologie. Ende 1790 wurde er Lehrer an der höheren Studienanstalt zu Frankfurt a. M., als solcher dem Fürsten v. Colloredo-Mannsfeld, kaiserlichem Oberhofmeister bekannt und zum Lehrer seines Sohnes ausersehen. Er bekleidete diese Stelle von Ende 1792 an ungefähr zwei Jahre. Der Aufenthalt in Wien brachte ihn mit den höchsten Gesellschaftskreisen in Berührung und M. lernte sich in denselben ungezwungen bewegen, eignete sich den Ton derselben an und fand Gelegenheit, sich in verschiedenen Fächern allseitig auszubilden. Hohe Empfehlungen verschafften ihm die Stelle eines Propstes zu St. Moritz in Augsburg. Nach Aufhebung dieses Stiftes wurde er 1796 Canonicus zu St. Johann in Constanz und 1802 geistlicher Rath bei der fürstbischöflichen Regierung daselbst. Anfangs 1810 sah er sich veranlaßt, die Landpfarrei Allershausen in der Diöcese Freising zu begehren, verzichtete jedoch bald wieder darauf wegen seiner angegriffenen Gesundheit und seiner Ungeübtheit im Seelsorgsdienst, um sich nach Freising zurückzuziehen. Dort ließ er sich unter Leitung des nachherigen Domdechanten Hechenstaller bei der Administration der verwaisten Diöcese verwenden und wurde in alle Zweige der geistlichen Geschäftsverwaltung, an der er viele Freude fand, eingeweiht. So wurde er 1815 zum geistlichen Rath und Director des Ehegerichts zu Freising ernannt; 1818 beim Vollzug des Concordates erhielt er die vierte Stelle im Domcapitel der neuerrichteten Erzdiöcese München und der Erzbischof