ADB:Manteuffel, August Freiherr von
Graf Ernst Christoph v. Manteuffel adoptirt worden war und mit dessen Namen 1742 die reichsfreiherrliche Würde erhalten hatte. M. trat 1791 in kursächsischen Staatsdienst, ward 1793 Landessyndikus der Niederlausitz und Mitglied des Consistoriums, 1797 Appellationsrath, 1799 Geh. Finanzrath, als welcher er 1808 die Krondomänenkammer des Herzogthums Warschau auf sächsischen Fuß einzurichten hatte, und 1812 Director des 1. Departements im Geheimen Finanzcollegium. Wie bereits 1809 so war er auch 1813 Mitglied der für die Abwesenheit des Königs mit den Regierungsgeschäften betrauten Immediatcommission. Nach der Uebergabe von Dresden wurde er als einer der eifrigsten Anhänger Napoleons nach dem Sonnenstein, dann nach Kosel abgeführt und wurde dann nach der Rückkehr des Königs aus der Gefangenschaft zum Mitgliede des Geheimen Conseils, 1820 zum Wirklichen Geheimrath, später zum Präsidenten des Geheimen Finanzcollegiums und 1828 zum Conferenzminister ernannt. Durch seinen starren Widerstand gegen jede Reform machte er sich so allgemein verhaßt, daß man nach dem Umschwung von 1830 für gut fand, ihn durch seine Ernennung zum Bundestagsgesandten zu entfernen und unschädlich zu machen. 1840 aus Frankfurt zurückgekehrt, starb er am 8. Januar 1842 zu Dresden.
Manteuffel: Georg August Ernst v. M., geb. am 26. Octbr. 1765 zu Althörnitz in der Oberlausitz, als der zweite Sohn Christoph Friedrichs v. Mühlendorf, der von