ADB:Manteuffel, Hans Freiherr von
[1] (Niederlausitz), † am 21. Decbr. 1872 auf dem Forsthause zu Colditz (Sachsen); zweiter Sohn des Gutsbesitzers und Landesältesten Ernst Hans Wilhelm v. M. Die erste Erziehung erhielt er im Hause seiner Eltern, welche abwechselnd auf ihren Besitzungen in der Niederlausitz und in Schlesien lebten. Nach dem Wunsche seines Vaters sollte er eigentlich ein streng akademisches Studium ergreifen, da aber seine Neigung von frühester Kindheit ab nur auf Forst und [258] Jagd gerichtet war, gab der Vater endlich nach, daß er sich – wie man damals sagte – der Jägerei widme. So bezog M. 1816 die eben erst zur Staatsanstalt erhobene Forstakademie zu Tharand, um sich unter Cotta’s gediegener Anleitung die erforderliche naturwissenschaftliche und forsttheoretische Grundlage anzueignen. Nachdem er Ostern 1818 das Abgangsexamen mit der Note „gut“ bestanden hatte, machte er seinen praktischen Cursus bei dem damals in hohem Ansehen stehenden Oberförster Steger zu Olbersdorf (im Amte Augustusburg) und nahm hier bis Ostern 1819 nicht nur an allen forstlichen Geschäften sehr thätigen Antheil, sondern vervollkommnete sich auch immer mehr im Jagdbetriebe, welchem er sein ganzes Leben hindurch sehr ergeben blieb. Es folgten nun, zur Vollendung der vorschriftsmäßigen Ausbildung für die Anwartschaft zum höheren Staatsforstdienste, noch ein einjähriger Acceß bei dem Kammerherrn und Oberforstmeister von Schönberg, welcher dem Forstbezirke Zschopau vorstand und in Oberreinsberg (bei Nossen) wohnte, hierauf das Oberförsterexamen in Tharand (1820) und ein weiterer Acceß bei dem Kreisoberforstmeister v. Götz in Colditz (bis Ostern 1822). Noch im October d. J. erfolgte seine Anstellung als Assistent des Oberforstmeisters von Schönberg mit dem Wohnsitze in Sachsenburg, von 1827 ab zu Zschopau, in welcher Eigenschaft sich ihm ein sehr ausgedehnter und vielseitiger Wirkungskreis darbot. Nach gut bestandenem Forstmeisterexamen (1829/30), wurde er 1830 zum Forstmeister des gegen früher durch Abzweigung des Bezirkes Nossen sehr verkleinerten Inspectionsbezirkes Zschopau mit dem Wohnsitze zu Schloß Wildeck in Zschopau ernannt. In dieser Stellung warf er seine Kraft vorwiegend auf die Verbesserung des Culturwesens und Abstellung schädlicher Nebennutzungen, weil die Bodenverhältnisse in seinem Dienstbezirke durch frühere excessive Ausübung der Gräserei, Waldweide und namentlich Streunutzung von Seiten einer zahlreichen Bevölkerung sehr Noth gelitten hatten. Er hoffte diese Verbesserung besonders durch den Anbau der raschwüchsigen, bodenbessernden Lärche zu erzielen, bemühte sich daher, dieser Holzart auch in den vielen dortigen Privatwaldungen mehr Eingang zu verschaffen, erlebte aber im Allgemeinen, wenigstens mit dieser Holzart, deshalb geringe Erfolge, weil die Standortsverhältnisse des Erzgebirges der Lärche nicht zusagen, und weil die Privaten überhaupt seinen Bemühungen um Hebung ihrer Wirthschaft manche Schwierigkeiten bereiteten. Er ging daher sehr energisch mit dem Ankauf und der Bestockung der an den Staatswald angrenzenden Oedungen vor, und geben jetzt viele dort befindliche Mittelholzbestände Zeugniß von seinem Culturfleiße. Als 1831 die Kreisoberforstmeisterstellen eingezogen wurden, kam er, von nun ab unmittelbar unter dem Finanzministerium stehend, in nähere Berührung mit der obersten Behörde; 1844 wurde er – zugleich mit allen seinen Collegen – zum Oberforstmeister ernannt. Die Wahrnehmung, daß die seit 1838 durch den Revierförster Großer auf Grund einer früheren Anleitung Heinrich Cotta’s im Borstendorfer Revier ausgeführte Methode der Hügelpflanzung der Verbesserung fähig und würdig sei, brachte ihn auf den Gedanken, seine Aufmerksamkeit speciell dieser Culturmethode zu widmen, und in der That bildete er im Laufe der Zeit ein ganz eigenartiges Hügelpflanzverfahren (Setzen der Pflanze unmittelbar auf einen Rasenfilz in einen den Dimensionen der Wurzeln entsprechenden Erdhügel und Deckung desselben mit zwei halbmondförmigen Rasenplaggen) aus, welches den Namen des Erfinders in alle forstlichen Kreise getragen hat. Hügel nach Manteuffelscher Anleitung setzen heißt geradezu scherzhaft: „Manteuffelei treiben“. Nach hinlänglicher Erprobung der neuen Methode auf mehreren Revieren erfolgte deren erste Empfehlung im Tharander Forstwirthschaftlichen Jahrbuche (2. Bd. 1845, S. 1–11 unter dem Titel: Bemerkungen über Hoch- oder Hügelpflanzungen) [259] und später in besonderen Schriften: „Anweisung zum Hügelpflanzen der Nadelhölzer“ (1846), sowie „Die Hügelpflanzung der Laub- und Nadelhölzer“ (1855; 2. Auflage 1858; 3. Auflage 1865; 4. Auflage 1874). Die letztere Schrift ist in das Französische und Dänische übersetzt worden. Weiter schrieb er: „Die Eiche, deren Anzucht, Pflege und Abnutzung. Ein wohlmeinender Rathgeber für Eichenzüchter und solche, die es werden wollen“ (1869; 2. Auflage 1874) und verschiedene forstliche Artikel in Forst- und Localblätter, namentlich in das Tharander Forstliche Jahrbuch (vgl. die Bände und Seiten II, 1; XII, 106; XIX, 89; XX, 33, 263; XXI, 265; XXII, 66). Obschon er in der fortwährenden Ausbildung der Hügelpflanzung seine hauptsächlichste Lebensaufgabe erblickte, zeigte er doch durch Uebernahme auch anderer Aemter und Geschäfte eine seltene vom lebhaftesten Interesse für gemeinnützige Dinge zeugende Vielseitigkeit. Er war mehrere Jahre lang Vorstand des Zschopauer Gewerbevereins, half eine Sonntags- und eine Weberschule in Zschopau gründen, trocknete manche Thräne in den Hungerjahren 1846 und 1847 durch Gewährung von Arbeitsverdienst, rief den sächsischen Forstverein mit ins Leben (1847), fungirte von 1852 ab als Mitglied und Vorsitzender der forstlichen Prüfungscommission und dergleichen mehr. Gesundheitsrücksichten veranlaßten ihn, nachdem er mit geringen Unterbrechungen fast 30 Jahre lang in dem Forstbezirke Zschopau gelebt und gewirkt hatte, um seine Versetzung in den milder gelegenen Dienstbezirk Colditz einzukommen, welche Bitte Gehör fand. Auch hier fand er ein reiches Feld zur praktischen Ausführung seiner Culturmethode und zur Bethätigung seines auf Verbesserung des ganzen forstlichen Betriebs gerichteten Eifers vor. Als er am 5. Novbr. 1872 sein 50jähriges Dienstjubiläum, welches er nur 1½ Monate überleben sollte, feierte, ehrten ihn seine Fachgenossen durch Gründung eines Manteuffel-Stipendiums für unbemittelte Studirende der Forstwissenschaft zu Tharand.
Manteuffel: Hans Ernst Freiherr v. M., Forstmann, geb. am 13. Aug. 1799 zu Konig bei Gulan- Allgemeine Forst- und Jagdzeitung 1861, S. 31 und 1873, S. 71. – G. von Schwarzer, Biographien, S. 18. – Forstliche Blätter, N. F. 1872, S. 384 und 1873, S. 64. – Monatschrift für das Forst- und Jagdwesen 1873, S. 96. – Bernhardt, Geschichte des Waldeigenthums etc. III, S. 98, 233, Bemerkung 116 und S. 388, Bemerkung 38.
[Zusätze und Berichtigungen]
- ↑ S. 257. Z. 6 v. u. l.: Kanig bei Guben. [Bd. 21, S. 797]