ADB:Mencke, Lüder
Otto M. (s. d.). Er erhielt seine Ausbildung auf den Schulen zu Nordhausen und Merseburg, widmete sich auf den Universitäten zu Leipzig und Jena dem Studium der Jurisprudenz und wirkte, nachdem er in Leipzig 1680 Magister und 1682 Doctor der Rechte geworden war, hier als Lehrer des römischen und sächsischen Rechts. Die Vorlesungen und Schriften des „sehr kleinen, aber frommen und fleißigen“ Mannes fanden außerordentlichen Beifall und gaben die Veranlassung, daß er 1699 Beisitzer der Juristenfacultät, 1702 ordentlicher Professor, 1708 Canonicus zu Naumburg und 1709 Canonicus zu Merseburg, Decemvir der Juristenfacultät und königlicher Rath wurde. Seine Schriften [312] verzeichnet Jöcher III, 416 ff. – Sein Enkel, Gottfried Ludwig M., geb. zu Leipzig am 17. Mai 1712, † zu Helmstedt am 24. Octbr. 1762, zeichnete sich gleichfalls als Jurist aus. Er war 1748 außerordentlicher Professor in Leipzig, 1749 ordentlicher Professor der Rechte und Beisitzer des Hofgerichts zu Wolfenbüttel und Ordinarius (Director) der Helmstedter Juristenfacultät. Seine Schriften s. in Meusel’s Lex. IX, S. 71 ff. Er ist der Vater des preußischen Cabinetsraths Anastasius Mencken (s. u.).
Mencke: Lüder M., geb. am 14. Decbr. 1658 zu Oldenburg, † am 26. Juni 1726 zu Leipzig, war der Sohn eines Kaufmanns Helmerich M. zu Oldenburg und ein Vetter des Herausgebers der Acta Eruditorum,