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ADB:Muth, Placidus

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Artikel „Muth, Placidus“ von Franz Stanonik in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 23 (1886), S. 103, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Muth,_Placidus&oldid=- (Version vom 18. Dezember 2024, 10:02 Uhr UTC)
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Muth: Placidus M., Benedictinerabt, wurde zu Poppenhausen unweit Schweinfurt am 30. December 1753 geboren, trat, nachdem er seine Bildung in Würzburg und Erfurt erhalten, 1777 in das Benedictinerkloster St. Peter in Erfurt, legte im folgenden Jahre die Ordensgelübde ab, wurde 1783 zum Priester geweiht, dann als Lehrer der jungen Ordenszöglinge verwendet, 1788 von der Universität zum Doctor und Professor der Theologie an der Erfurter Universität ernannt, endlich von seinen Ordensbrüdern am 18. März 1794 zum Abte seines Klosters gewählt. Vom Kurfürsten von Mainz und von der Universität mit verschiedenen Ehrenämtern ausgezeichnet, faßte er den Plan, den wissenschaftlichen Geist in seinem Stifte neu zu beleben und erhielt hiefür die Genehmigung des Kurfürsten. Doch die im J. 1803 erfolgte Säcularisation erstickte den bereits ausgestreuten Samen im Keime. Da nun auch die Universität aufgehoben wurde, privatisirte M. zu Erfurt, mit wissenschaftlichen Studien beschäftigt, bis er bei der neuen Territorialveränderung königlich preußischer Regierungsrath und Referent in katholischen Kirchen- und Schulsachen zu Erfurt wurde, wo er am 20. März 1821 starb. Außer verschiedenen akademischen Gelegenheitsschriften und Reden schrieb er: „Disquisitio historico-critica in bigamiam comitis de Gleichen“ (1788), „Ueber den Einfluß des Benedictinerstiftes St. Peter in Erfurt auf die erste Urbarmachung der hiesigen Gegenden und auf den Handel“ (1798); „Ueber den Einfluß des ehemaligen Benedictinerklosters zu St. Peter in Erfurt auf die religiöse, moralische und wissenschaftliche Cultur“ (1804).

Vgl. Baader, Lexicon verstorbener baierischer Schriftsteller I, 2, 59. Felder und Waitzenegger, Gelehrten-Lex. der deutschen kathol. Geistl. II, 27 f.