ADB:Otto II. (Graf von Nassau)
vorigen, folgte seinem Vater Heinrich (s. A. D. B. XI, 548 f.) im J. 1343 in der Regierung nach, nachdem ihm schon 1329 die durch den Tod des Grafen Johann, seines Oheims, ledig [708] gewordenen Landestheile, u. a. Beilstein, übergeben worden waren. Anstatt aber, wie vorher bestimmt gewesen war, der alleinige Erbe der väterlichen Lande zu werden, mußte er mit seinem Bruder Johann, der früher Geistlicher, seinen Stand verlassen und geheirathet hatte, theilen, nicht ohne daß es hierbei zu ernsten Zerwürfnissen zwischen den Brüdern kam, die sogar (1340) ein Bündniß Otto’s mit dem Landgrafen Heinrich v. Hessen veranlaßten. 1341 ward dann eine Landestheilung vorgenommen, welche O. als wesentlichste Stücke das Siegener Land, die Herborner Mark mit Dillenburg und das Gericht Haiger sowie Löhnberg zuwies. Otto’s kurze Regierungszeit erscheint uns als eine Reihe von Widerwärtigkeiten, hervorgerufen hauptsächlich durch kostspielige Fehden, in welchen das Land verwüstet, die Quellen des Wohlstandes verstopft wurden. O. sah sich, um seine Ausgaben zu bestreiten, zu mannigfachen Verpfändungen seiner Besitzungen gezwungen und infolge dessen in der Entfaltung einer kraftvollen Thätigkeit nach Innen wie nach Außen gehemmt. Wir bemerken ihn in der Reichsgeschichte nicht, treffen ihn nur ein paar Mal am kaiserlichen Hoflager, wo er 1344 Stadtrechte für Dillenburg, 1347 für sich selbst 320 Gulden jährlich aus den Steuern der Stadt Wetzlar erwirkte. Seinen Tod fand O., wie es scheint, Ende 1350 in einer Fehde mit denen von Walderdorff. Vermählt mit Adelheid, Schwester des Grafen Heinrich von Vianden, zeugte O. 3 Söhne: Heinrich, der Geistlicher, Otto, der Propst zu St. Moritz in Mainz, und Johann, der des Vaters Nachfolger ward.
Otto II., Graf von Nassau, Enkel des- C. H. v. Rauschard, Nass. Geschlechtstafeln d. Ottonischen Stammes. 1789. Mscr. – A. U. v. Erath, Conspectus historiae Nassov. universalis. Mscr. – J. v. Arnoldi, Gesch. der Oran.-Nass. Länder, Hadamar 1799 ff. – Schliephake, Gesch. v. Nassau.