ADB:Pein, Johann von
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[326] über dasselbe nach 300jährigem Besitze verloren hatte. Sein Hauptamt blieb immer das städtische Syndicat. Am 12. August 1625 ward für ihn der alte Adel seines Geschlechts erneuert, er und seine Nachkommen nennen sich seit der Zeit v. Pein und Wechmar oder auf Wechmar, einem der Familie schon seit Jahrhunderten zustehenden Besitze im thüringischen Amte Ohrdruff. Sein Enkel Johann Ernst erlangte 1713 auch den böhmischen Freiherrenstand. Er war zweimal verheirathet, mit Anna Heideck v. Pfaffendorf im Meißnischen † 1633 und 1641, als er schon grau war, mit Katharina v. Sebisch aus einer der ersten Familien Breslaus.
Pein: Johann v. P., Sohn des kurfürstlich Mainzischen Vogtes auf dem Gleichenstein in Thüringen, war geboren daselbst am 10. März 1582. Nach Vollendung seiner juristischen Studien trat er in sächsische Dienste und war im Beginn des 30-jährigen Krieges Hofrath in Dresden. In dieser Stellung hatte er Gelegenheit sich den schlesischen Ständen wohlwollend und nützlich zu zeigen, daher berief ihn Breslau 1622 in das Amt eines städtischen Syndicus. In schwierigster Zeit, durch die ganze Dauer des 30-jährigen Krieges, bis an seinen Tod am 14. September 1649 hat er seiner neuen Heimath treue und erfolgreiche Dienste geleistet. Namentlich hatte er seine Tüchtigkeit als Unterhändler in wiederholten Missionen zu erproben, in denen es bald die politischen, bald die kirchlichen Rechte Breslaus gegen die neue Staatskunst des Wiener Hofes zu vertheidigen galt. Im J. 1629 war er als Gesandter in Wien, 1634 in Dresden, 1637, 1642, 1644–1645 in Wien, 1648 in Prag und 1649 wieder in Wien. Die letzten Missionen galten namentlich der Fernhaltung der Jesuiten von Breslau. Gewandtheit im Verkehr mit den Höfen, ein scharfer Blick für das Erreichbare und entschlossenes Ergreifen der günstigen Gelegenheiten zeichneten ihn aus und verschafften ihm in der Fremde und in der Heimath hohes Ansehen. Schon mit der tödtlichen Krankheit kämpfend beweist er noch eine bewundernswerthe Arbeitskraft. Im J. 1639 ward er kaiserlicher Rath, später auch Kanzler des Fürstenthums Breslau, obwohl der Breslauer Rath 1635 die Landeshauptmannschaft- Aus gedruckten und handschriftlichen Materialien der Breslauer Stadtbibliothek.