Zum Inhalt springen

ADB:Petersen, Friedrich

aus Wikisource, der freien Quellensammlung

Empfohlene Zitierweise:

Artikel „Petersen, Friedrich“ von Carsten Erich Carstens in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 25 (1887), S. 502–503, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Petersen,_Friedrich&oldid=- (Version vom 18. November 2024, 17:21 Uhr UTC)
Allgemeine Deutsche Biographie
>>>enthalten in<<<
[[ADB:{{{VERWEIS}}}|{{{VERWEIS}}}]]
<<<Vorheriger
Petersen, Christian
Band 25 (1887), S. 502–503 (Quelle).
[[| bei Wikisource]]
Friedrich Petersen in der Wikipedia
Friedrich Petersen in Wikidata
GND-Nummer 139891714
Datensatz, Rohdaten, Werke, Deutsche Biographie, weitere Angebote
fertig
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Kopiervorlage  
* {{ADB|25|502|503|Petersen, Friedrich|Carsten Erich Carstens|ADB:Petersen, Friedrich}}    

{{Normdaten|TYP=p|GND=139891714}}    

Petersen: Friedrich P., Geistlicher, geb. im Flecken Hoyer (Schleswig-Holstein) am 18. August 1807 als Sohn des dortigen Predigers Christian Petersen († 1818), studierte seit 1826 Theologie in Kiel und bestand, nachdem er inzwischen mehrere Jahre als Hauslehrer zugebracht, das theologische Amtsexamen auf Gottorp 1837 mit Auszeichnung. Er ward darauf 1838 zum Prediger der Dorfgemeinde Uck, damals zur Propstei Tondern gehörig, 1842 der Propstei Apenrade zugelegt, gewählt. Sein Leben hier hat er selbst als ein idyllisches, in seinen Erlebnissen beschrieben. 1846 wurde er vom Herzog zu Augustenburg zum Prediger der Gemeinde Notmark auf der Insel Alsen ernannt, wo er am 3. April 1848, als politisch mißliebig, von der dänischen Regierung vom Amte suspendirt ward und in dänische Gefangenschaft gerieth. Wieder freigelassen, ward er von der schleswig-holsteinischen gemeinsamen Regierung am 3. Januar 1849 zum Prediger in Ulderup auf Sundewitt ernannt, aber nachdem die dänische Regierung wieder in Kraft getreten, am 7. Januar 1850 von dieser wieder seines Amtes entlassen. Hierauf ward er von der schleswig-holsteinischen Statthalterschaft zum Feldprediger der schlesw.-holst. Armee bestellt, als welcher er bis zum 27. Febr. 1851 fungirte. Er gehört demnach zu denjenigen Geistlichen, die das engere Vaterland nothgedrungen verlassen mußten und auch er fand, noch vor Ablauf dieses Jahres, Anstellung und neue Heimath, als erster Stadtpfarrer in Sct. Johann-Saarbrücken, wo er am 14. Mai 1859 gestorben ist. – Als Prediger in Uck betheiligte er sich zunächst an dem Streit, der damals zwischen Dr. Claus Harms und seinem Collegen, dem damaligen Archidiakonus Wolf ausgebrochen, in Veranlassung der Dinter’schen Schullehrerbibel, durch die Broschüre: „Für Harms, gegen Wolf, gemeinverständliche Würdigung des entstandenen Streites.“ 1839. Dann gab er die „biblischen Denksprüche für alle Tage des Jahres“ vom Generalsuperintendenten Callisen in dänischer Sprache heraus, die in 3. Aufl. 1847 erschienen. An der schleswig-holsteinischen Erhebung nahm er von Anfang an den regsten Antheil und gehört mit zu den Vorkämpfern derselben. Er verfaßte: „Zur Rechtfertigung Nordschleswigs. Votum eines N. S. Predigers.“ 1850. „Die schleswigsche Geistlichkeit unter den wechselnden Staatsgewalten. Zugleich ein Beitrag zur Würdigung des Kampfes der evangelischen Kirchenzeitung wider die vertriebenen Geistlichen“. 1851. Bekanntlich hatte Prof. Hengstenberg sich der Partei der Dänen angenommen, welches mehrere Gegenschriften veranlaßte. Ferner gab er heraus: „Des königlichen Synodi zu Rendsburg Ansprache an heimathliche Lehrer der Herzogthümer Schleswig und Holstein von 1737 mit einem Vorwort und Zeugniß wider Prof. Hengstenberg“. 1855, und darauf: „Erlebnisse eines schleswigschen Predigers in den Friedens- und Kriegsjahren 1848–1850“. 1856. Ein Beitrag zur Beurtheilung der dänischen kirchlichen und nationalen Zustände. Diese Schrift, darin der Verfasser seine eigenen Erlebnisse schildert und die gut geschrieben ist, verdient noch immer gelesen zu werden, sie führt recht lebendig in die Verhältnisse jener Zeit ein. Veranlaßt ward sie zunächst durch den bekannten Dr. Rudelbach, der in seiner Schrift von 1851 „Die Sache Schleswig-Holsteins historisch, politisch, staatsrechtlich und kirchlich erörtert“, zu dem Resultat gelangt, daß Schleswig gar kein Recht auf eine Verbindung mit Holstein habe und namentlich die schleswigschen Geistlichen bezichtigt, den Amtseid selbst mit in die Sphäre der Insurrection hinübergezogen zu haben; sie ist also zugleich eine Defensionsschrift, nur mit etwas reichlich pastoral-theologischen Reflexionen. Dieser seiner Hauptschrift folgten noch: „Der gegenwärtige [503] Zustand der Kirche und Schule des Herzogthums Schleswig. Nach neuester eigener Anschauung“. 1857, und „Sind Aufruhr und Meineid im dänischen oder schleswig-holsteinischen Lager zu suchen“ 1858. Zuletzt in Gelzer’s protestant. Monatsbl. VI, 192“: „Die Leiden der schleswigschen Landeskirche und die politische Doctrin der evangel. Kirchenzeitung. Ein Zeugniß wider Professor Hengstenberg“. Der Verfasser hat also den Kampf für seine engere Heimath Schleswig-Holstein bis an sein Ende tapfer fortgeführt.

Alberti, Schriftstellerlexicon s. v. und die oben angeführten „Erlebnisse“.