ADB:Pfeiffer, Joachim Ehrenfried
August Friedrich’s (s. S. 632), ward am 6. September 1709 zu Güstrow in Mecklenburg geboren. Seine erste Ausbildung empfing er in seiner Heimath, dann auf dem Gymnasium zu Stralsund. Er studirte seit 1728 zu Rostock, ward schon 1730 mag phil., ging dann nach Jena, wo er sich 1737 habilitirte und über hebräische Sprache und Litteratur las. Seine Erfolge waren so gute, daß die theologische Facultät ihn daselbst zu ihrem Adjunctus ernannte. 1743 ward er als außerordentlicher Professor der Theologie nach Erlangen berufen, wo er im Jahre 1744 noch ein Predigtamt dazu übernahm. 1745 ward er außerdem noch Scholarch der Gymnasien von Baireuth und Erlangen und 1748 am letzteren Orte auch Superintendent und erster Professor der Theologie. Er starb am 18. October 1787. (Allg. Encykl. III, 20, S. 334, 335, wo besonders Anm. 7 noch weitere biographische Quellen angegeben sind; Meusel, Lexikon Bd. X, S. 381.) –
Pfeiffer: Joachim Ehrenfried P., der VaterDie Menge der amtlichen Aufgaben und später der praktisch kirchlichen Interessen macht es erklärlich, wenn seine zahlreichen Schriften exegetischen und dogmatischen Inhalts, welche er nebenher verfaßte, nicht gerade von besonderer Tiefe und Gründlichkeit zeugen. Man sehe das Verzeichniß derselben bei Meusel a. a. O. S. 382–386 und in der Allg. Encykl. a. a. O. S. 334 Anm. 1, 2 u. S. 335 Anm. 4. – Seine standhafter, subjectiv sehr ehrenwerther, lutherischer Confessionalismus verleitete ihn sogar 1743 zu einer „Dissertatio trinitatem personarum in unitate dei ex oraculis V. T. probans“. – von höherem Werth sind nur seine Arbeiten zur biblischen Hermeneutik: „Elementa hermeneuticae universalis“ 1743 und später „Institutiones hermeneuticae sacrae veterum atque recentiorum“ 1771. Namentlich das letztere Werk zeichnet sich durch große Reichhaltigkeit des Stoffes aus, ist aber lediglich vom Standpunkte der strengsten Verbalinspiration aus entworfen. Als Hauptregeln gelten die folgenden: 1) an keiner Stelle ist ein Sinn zuzulassen, welcher gegen die analogia fidei verstößt; 2) jeder Stelle ist der möglichst vollkommene Sinn beizulegen; 3) alles ist auf die Verherrlichung des Erlösungswerkes zu beziehen. Sonst vergleiche über die Einrichtung des Werkes Meyer, Versuch einer Hermeneutik des A. Ts. 1799. Bd. I, S. 89–91.