ADB:Pirch, Michael von
Erscheinungsbild
Friedrich dem Großen gegenüber als loyaler und ehrlicher Neutraler. Im Frühjahr 1757 war dem Könige das Gerücht zu Ohren gekommen, daß P. die Feste den Oesterreichern in die Hände spielen wolle. Er setzte diesen davon in Kenntniß, worauf P. unter dem 31. März versicherte, daß der König ihm vollständig vertrauen könne und hielt redlich Wort. Am 12. September 1761 starb er auf dem Königstein im 74. Lebensjahre.
Pirch: Michael Lorenz v. P., kurfürstlich sächsischer Generallieutenant, ein Sohn des Marschcommissarius Ulrich Felix v. P. auf Nofinke und Gaffert in Hinterpommern, geb. 1687, trat 1702 beim litthauischen Garderegiment in polnische Dienste, gerieth aber bald in schwedische Kriegsgefangenschaft, brachte drei Jahre in Stockholm zu, kam nach seiner Ranzionirung zur sächsischen ersten Garde und nahm mit dem sächsischen Hilfscorps am spanischen Erbfolgekriege Theil, namentlich wohnte er 1708 der Belagerung von Lille, 1709 der von Douay und der Schlacht bei Malplaquet, 1710 der Belagerung von Bethune bei; hier wurde er schwer verwundet. Seit 1715 focht er in Polen gegen die Conföderirten; als er dem Könige die Nachricht von dem Ausgange des am 5. October 1717 stattgehabten glücklichen Gefechtes bei Kowalewo, des letzten des Kampfes, in welchem General v. Bose den feindlichen Führer Gniadowsky schlug, nach Warschau brachte, ernannte ihn dieser zum Capitän; als solcher diente er gleich darauf mit dem sächsischen Hülfscorps in Ungarn gegen die Türken. 1734 machte er als Oberstlieutenant die Belagerung von Danzig mit, focht 1745 als Generalmajor bei Kesselsdorf, wo sein Bruder Kaspar Franz als Commandeur eines sächsischen Infanterieregiments fiel, und wurde 1752 Commandant der Feste Königstein. Als diese, nachdem die sächsische Armee bei Pirna capitulirt hatte, für neutral erklärt wurde, bestätigte der König-Kurfürst ihn, bevor er nach Polen abreiste, am 19. October 1756 ausdrücklich in seinem Amte, vertraute ihm „die Jurisdiction über die gesammte Garnison, sowol in peinlichen als in bürgerlichen Fällen, zugleich nebst dem gesammten Proviantwesen“ an, und ließ ihn, obgleich P. preußischer Vasall war, als den Hüter aller seiner Schätze und Kostbarkeiten auf dem Königstein zurück. Ebenso wie er diese treulich verwahrte, erwies er sich- Zeitschrift für Kunst, Wissenschaft und Geschichte des Krieges, 100. Band, S. 44 ff., Berlin 1857. – Schuster und Franke, Geschichte der sächsischen Armee, II, Leipzig 1885.