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ADB:Platner, Eduard

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Artikel „Platner, Eduard“ von Karl Wippermann in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 26 (1888), S. 257–258, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Platner,_Eduard&oldid=- (Version vom 22. Dezember 2024, 14:31 Uhr UTC)
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Platner: Eduard P., Rechtsgelehrter, geb. am 30. August 1786 in Leipzig, † am 5. Juni 1860 in Marburg. Er war das jüngste der 6 Kinder des Professors der Medicin, später auch der Philosophie Ernst P. in Leipzig (s. u.) († 1818), wurde nach dem frühen Tode der Mutter zunächst der Leitung eines Famulus des Vaters überlassen und erhielt vom 9. Jahre an bei einem Hauslehrer eine nach den Grundsätzen des Vaters geregelte vorzügliche Erziehung. Hauptgewicht wurde auf den Unterricht im Lateinischen und Griechischen gelegt und er schon frühzeitig, wie er selbst später meinte, übermäßig mit den classischen Alterthümern beschäftigt. Schon im 14. Jahre bezog er die Universität Leipzig, auf welcher er sich anfangs unter Leitung von Clodius und des mit ihm sehr befreundeten Gottfr. Herrmann den humanistischen Studien widmete. Daneben warf er sich auf die Dichtkunst, trug sich mit einer Menge dichterischer Stoffe für Romane, Lust- und Trauerspiele und glaubte noch bis zum 28. Jahre hierin Bedeutendes leisten zu können. Einige seiner Gedichte sind 1809 und 1810 in der Minerva, sowie im Becker’schen Taschenbuch für 1810 abgedruckt. 1803, im Alter von 16 Jahren trat P. zuerst öffentlich auf, indem er sich als Socius bei G. Herrmann’s behufs Eintritt in die philosophische Facultät geführter Vertheidigung der Dissertation „De prosae et poeticae orationis differentia“ betheiligte. 1805 erschien in Leipzig Platner’s erste Schrift: „Dissertatio de dominio agrorum incultorum intra confinia pagorum Germaniae sitorum“. Hiernach wandte er sich auch dem Studium der Rechte als einer sog. Brodwissenschaft zu und hörte bei Haubold und Biener in Leipzig. Anfangs empfand er für dieses Fach wenig Neigung; nachdem er aber bei Heeren und Hugo in Göttingen gehört, fand er Befriedigung und Beruf in einer eigenthümlichen Verbindung seiner tiefen philologischen Bildung mit der Rechtswissenschaft. Namentlich widmete er seine wissenschaftlichen Forschungen dem Rechtsleben der alten Griechen. 1809 habilitirte er sich in Leipzig als Magister und wurde Dr. jur. Die betreffende Dissertation handelte: „De collegiis opificium pars I et II“. 1811 folgte er einem Rufe als außerordentlicher Professor der Rechte an die Universität Marburg, welcher er fast 50 Jahre angehörte. 1814 wurde er zum ordentlichen Professor ernannt, 1827 hielt er bei der Jubiläumsfeier der Universität die Festrede, 1829 wurde er bei Niederlegung des Prorectorats durch Verleihung des Ritterkreuzes des hessischen Löwenordens sowie seitens der Stadt Marburg durch ein Geschenk geehrt. Seine Vorlesungen betrafen hauptsächlich Naturrecht und römische Rechtsgeschichte. Eine Zeit lang leitete er auch die Uebungen am philologischen Seminar. Seine ferneren Schriften sind folgende: Dissert. „De gentibus Atticis earumque cum tribubus nexu“ (Marburg 1811); „Ueber die wissenschaftliche Begründung und Behandlung der römischen Alterthümer“ (1812); „Beiträge zur Kenntniß des attischen Rechts“ (1820); „Der Proceß und die Klagen bei den Attikern“, 2 Bde. (1824 u. 1825); „Quanti momenti et ponderis Academiae sint ad civitatis rationes“; „Zur Kenntniß des Attischen Rechts“ (1828); ferner: „Dissert. de iis partibus librorum Ciceronis thetoricorum, quae ad ius spectant“ (1829); „Zur Erinnerung an [258] D. Th. A. Suabedissen“ (1835); „Quaestiones historicae de criminum iure antiquo Romanorum“ (1836); „Quaestiones de iure criminum Romano“ (1842); „Disputatio de sententia praetoris et de iis quae praetore instar iudicii peracta sunt“ (1851); „Ueber die Idee der Gerechtigkeit bei Aeschylus und Sophocles“ (1858). Auch seine zahlreichen academischen Reden sind zu beachten. Dieselben, im Druck erschienen, betrafen „Die politischen Bestrebungen der gegenwärtigen Zeit“ (1832); „Die Toleranz“ (1836); „Die Idee und ihre Karrikaturgestalten in der gegenwärtigen Zeit“ (1837); „Die falsche Idealität (1838); „Die Individualität in ihrer Verirrung und in ihrer Wahrheit (1840); „Die Charakterlosigkeit unserer Zeit“ (1841); „Ueber die Entwicklung der Volksindividualität“ (1843); „Ueber den Weltschmerz“, „Ueber das Wesen einer poetischen Zeit“, „Ueber Illusionen“, „Ueber die bildende Macht des Volksbewußtseins“ (1844–47); „Ueber die politischen Bestrebungen in ihrer Berechtigung und Verirrung“, „Ueber die Licht- und Schattenseiten unserer politischen Zustände“, „Ueber die Weltanschauungen in den jüngsten Zeitbewegungen“ (1848 bis 1850). Dazu kommen Festreden auf das Ableben Kurfürst Wilhelms II. von Hessen (gehalten am 19. December 1847), zu den hundertjährigen Geburtstagen Goethe’s (1849) und Schiller’s (1859). Zu erwähnen ist noch seine Abhandlung „Ueber die Bedeutung und Realität des Rechtsbegriffs“ in Fichte’s Zeitschrift für Philosophie und Theologie (Bd. 3, 1839) und sein Aufsatz über Gottfr. Herrmann in Bergk’s und Cäsar’s Zeitschr. für Alterthumswiss. (1849). 1838 ward P., nach seinem zweiten Prorectorate, zum Geh. Hofrath ernannt. Nachdem ihm 1857 die philosophische Facultät in Leipzig die vor 50 Jahren erworbene Doctorwürde erneuert hatte, wurde am 29. Mai 1859 sein 50jährigetz Jubelfest als Doctor der Rechte seitens der Universität Marburg, seiner Amtsgenossen, der Studirenden, ja fast der ganzen Stadt gefeiert. Auch erhielt er das Comm.-Kreuz 2. Kl. des kurf. Wilhelmsordens. Sein Tod erfolgte plötzlich. Im Nekrolog der Hess. Morg.-Ztg. (Nr. 181 v. 1860) hieß es: „P. war eine durch und durch sittliche Persönlichkeit, auch fehlte ihm nicht jene edle Bescheidenheit, welche stets die Begleiterin wahren Verdienstes ist. Der sittliche Zug seines Charakters leitete auch sein politisches Verhalten“. Mit großer Befriedigung nahm er es auf, daß einer seiner Söhne 1850 aus Treue zur Staatsverfassung die Stelle als Obergerichtsrath niederlegte. – Ueber die Begräbnißfeier: Hess. Morg.-Ztg. Nr. 195 von 1860.

Justi, Forts. von Strieder’s „Grundl. zu einer hess. Gelehrten-, Schriftsteller- u. Künstler-Gesch.“ (Marb. 1831), S. 512–522. E. L. Th. Henke, Festrede über Ed. Platner, am Geburtstage d. Kurf. v. Hessen (Marb. 1860). – Marburger Prorectoratsprogramm von 1860, S. 39. – Gerland[WS 1], Forts. von Strieder’s hess. Gelehrten-Gesch. Bd. 1 (Kassel 1863), S. 79.

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Otto Gerland (1835–1922), Jurist und Heimatforscher, Mitarbeiter der ADB.