Zum Inhalt springen

ADB:Pütter, Karl Theodor

aus Wikisource, der freien Quellensammlung

Empfohlene Zitierweise:

Artikel „Pütter, Karl Theodor“ von Theodor Pyl in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 26 (1888), S. 777, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:P%C3%BCtter,_Karl_Theodor&oldid=- (Version vom 23. November 2024, 15:57 Uhr UTC)
Allgemeine Deutsche Biographie
>>>enthalten in<<<
[[ADB:{{{VERWEIS}}}|{{{VERWEIS}}}]]
Band 26 (1888), S. 777 (Quelle).
[[| bei Wikisource]]
Karl Theodor Pütter in der Wikipedia
Karl Theodor Pütter in Wikidata
GND-Nummer 100539955
Datensatz, Rohdaten, Werke, Deutsche Biographie, weitere Angebote
fertig
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Kopiervorlage  
* {{ADB|26|777|777|Pütter, Karl Theodor|Theodor Pyl|ADB:Pütter, Karl Theodor}}    

{{Normdaten|TYP=p|GND=100539955}}    

Pütter: Karl Theodor P., Jurist und Verwandter des berühmten Johann Stephan P. in Göttingen, wurde am 3. April 1803 bei Hagen in der Grafschaft Mark als der Sohn des dortigen Bürgermeisters Konrad P. geboren, besuchte das Joachimsthal’sche Gymnasium in Berlin und studirte von 1823 bis 1825 in Bonn, sowie von 1825–1827 in Berlin die Rechte, wo namentlich die Vorlesungen von Mackeldey und von Savigny von wesentlichem Einflusse auf ihn waren. Zugleich erwarb er sich jedoch auch eine vielseitige historische und sprachwissenschaftliche, sowie philosophische Bildung, indem er sich mit lebhafter Neigung der damals alle Zweige der Gelehrsamkeit beherrschenden Hegel’schen Schule zuwandte. Nachdem er dann im J. 1827 auf Grund einer „Diss. de senatusconsulto Claudiano“ promovirt und habilitirt war, widmete er sich besonders dem Studium des Deutschen Rechtes und gab im J. 1831 „Die Lehre vom Eigenthum nach Deutschen Rechten aus den Quellen dargestellt, und mit den Römischen Rechtsgrundsätzen verglichen“ heraus. Bald darauf (1832) als außerordentlicher Professor nach Greifswald berufen, dehnte er seine Vorlesungen auch auf das Kirchen- und Eherecht, sowie auf Völker- und Fremdenrecht aus, und ließ in dieser Zeit auch „Beiträge zur Völkerrechts-Geschichte und Wissenschaft“, Leipzig 1843, und „Das praktische Europäische Fremdenrecht“, Leipzig 1845, erscheinen. Nachdem er dann im J. 1845 zum ordentlichen Professor der Rechte ernannt war, veröffentlichte er sein bedeutendstes Werk „Der Inbegriff der Rechtswissenschaft, oder Juristische Encyclopädie und Methodologie“, Berlin 1846, in welchem er die Gesammtheit der Rechtsverhältnisse auf philosophische Grundsätze zurückführt, und dieselben in chronologischer Reihenfolge, von den Völkern des Orients und des classischen Alterthums bis zum Mittelalter und zur neueren Zeit, in geistvoller Weise darstellt. Dieses Buch legte er auch den betreffenden Vorlesungen zum Grunde, welche er ein Menschenalter hindurch über juristische Encykloplädie hielt, bis ihn, ohne daß er die Schwäche des Alters erfuhr, ein plötzlicher Tod am 13. April 1873 im siebzigsten Jahre aus seinem glücklichen Familienkreise abrief.

Personalnachrichten. – Indices scholarum univ. Gryph. – Vorreden seiner Schriften.