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ADB:Rahn, Johann Heinrich (Historiker)

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Artikel „Rahn, Johann Heinrich“ von Georg von Wyß in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 27 (1888), S. 173–174, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Rahn,_Johann_Heinrich_(Historiker)&oldid=- (Version vom 23. November 2024, 11:24 Uhr UTC)
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Rahn: Johann Heinrich R., Historiker, in Zürich geb. am 29. März 1646, † am 29. September 1708 – war der Sohn des im Jahre 1676 verstorbenen gleichnamigen zürcherischen Sekelmeisters J. H. R., eines guten Mathematikers (s. u.), bildete sich in Heidelberg, Steinfurt, den Niederlanden und Frankreich durch gründliche Studien im juristischen und historischen Fache aus und trat nach seiner Heimkehr in die Verwaltungslaufbahn in seiner Vaterstadt. 1666 als Bibliothekar beschäftigt, 1669 Mitglied des Großen Rathes, ging er 1676 [174] in die Kanzlei der Stadt über und durchlief in derselben, nach damaliger Sitte, die verschiedenen Amtsstufen bis zur höchsten, des Stadtschreibers, die ihm 1687 übertragen wurde. 1689 zum Mitgliede des täglichen oder kleinen Rathes, der Regierung, berufen, stieg er in derselben 1696 zur Würde eines Sekelmeisters und zugleich zu derjenigen eines Mitgliedes der obersten Kirchen- und Schulbehörde, des Collegiums der Examinatoren, auf, die er bis zu seinem Tode bekleidete. Während seines Kanzleidienstes und später, bis 1701, schrieb er eine sehr einläßliche „Eidgenößische Chronik“, mit Benutzung älterer Werke und der ihm zugänglichen amtlichen Actenstücke. Die beiden ersten Theile seiner Arbeit, die bis 1677 reichen, schenkte der Rath, welchem R. dieselbe gewidmet hatte, 1679 an die Stadtbibliothek; später setzte R. die Arbeit bis zum Jahr 1701 fort. Einen Auszug aus diesem Werke gab R. 1690 im Drucke heraus unter dem Titel: „Eidgenößische Geschichtschreibung, d. h. kurzer Begriff u. s. w.“ Dieses Buch, welches R. den schweizerischen reformirten Städten widmete, fand allgemeinen Beifall und ein Rathsbeschluß verordnete auch dessen Gebrauch in der Stadtkanzlei. Es enthält einen einfachen, ganz objectiv gehaltenen chronologischen Abriß der eidgenössischen Geschichte, in Annalenform, ohne alle Betrachtung oder pragmatische Verknüpfung der Ereignisse. Zu jedem Abschnitte werden die Quellen, aus denen der Verfasser schöpfte, im Allgemeinen angegeben, wobei er freilich auch die Fabeln der Chroniken des 15. Jahrhunderts über die uralten Anfänge deutscher und schweizerischer Städte nicht übergeht.

Vgl. Haller, Bibliothek d. Schweizergesch. Bd. IV. S. 236. – Zürcher geneal. Tabellen von Dürsteler.