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ADB:Raiffeisen, Friedrich Wilhelm

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Artikel „Raiffeisen, Friedrich Wilhelm“ von Carl Leisewitz in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 27 (1888), S. 176–178, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Raiffeisen,_Friedrich_Wilhelm&oldid=- (Version vom 22. Dezember 2024, 01:15 Uhr UTC)
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Raiffeisen: Friedrich Wilhelm R., Anwalt der ländlichen Darlehenskassenvereine und Bürgermeister a. D., † zu Heddersdorf am 11. März 1888. Als der Sohn des Bürgermeisters Gottfried R. in Hamm a. d. Sieg am 30. März 1818 geboren, verweilte er bis zum 17. Lebensjahre im elterlichen Hause, um daselbst durch den ihm seitens des Amtsgeistlichen ertheilten Privatunterricht einen gewissen Ersatz für den Besuch höherer Schulen zu gewinnen. Dabei hatte er sich ein solches Maß von Schulkenntnissen angeeignet, daß er in jenem Alter schon bei der Festungsartillerie in Köln als Officiersaspirant Aufnahme finden konnte. Vermöge seiner ausgezeichneten Fähigkeiten errang er bald den Grad eines Oberfeuerwerkers und wurde als solcher auch der königl. Geschützgießerei zu Sayn zugetheilt. Nach wenigen Jahren sah er sich jedoch durch ein Augenleiden gezwungen, seine militärische Laufbahn zu verlassen; er meldete sich daher zur Verwendung im Verwaltungsdienste und konnte auch bald als Supernumerar bei der königl. Regierung in Koblenz eintreten. Mit großem Eifer wandte er sich den neuen Aufgaben zu und wußte sich binnen kurzer Zeit die nöthige Orientirung für die verschiedenen Zweige der Verwaltung anzueignen. Durch seinen unermüdlichen Diensteifer erwarb er sich bald die Anerkennung und das Vertrauen der Regierung und wurde 1843 zum Kreissecretär für den Kreis Mayen ernannt. Nachdem er auch in dieser Stellung sich bewährt hatte, übertrug ihm die königl. Regierung 1845 die Verwaltung der Bürgermeisterei von Weyerbusch und nach drei Jahren noch diejenige von Flammersfeld, womit ihm ein über 58 Ortschaften ausgebreiteter Wirkungskreis angewiesen war. Mit ganzer Kraft widmete er sich nun der Sorge für das Wohl der ihm anvertrauten Gemeinden, suchte deren Erwerbsfähigkeit zu heben und durch Verbesserung des Communicationswesens den Verkehr zu beleben. So setzte er dort den Bau der sogenannten Rheinstraße, einer der schönsten Chausseen der Rheinprovinz, ins Werk und befaßte sich persönlich mit der Leitung dieses Straßenbaues, wobei ihm die während seiner Militärzeit erworbenen mathematischen und technischen Kenntnisse sehr zu statten kamen. Im J. 1852 als Bürgermeister nach Heddersdorf versetzt, wandte er sich auch hier mit Uneigennützigkeit und voller Hingebung den Berufspflichten zu, drang mit Consequenz auf Abstellung volkswirthschaftlicher Mißstände und führte mit großer Energie durch, was er für unerläßlich zur Hebung des Wohlstandes erkannt hatte. Hier und in Weyerbusch gründete er auch die ersten nach ihm benannten ländlichen [177] Darlehnskassenvereine, um mittels derselben gegen die in den Kreisen der Ortseingesessenen herrschende wirthschaftliche Noth ankämpfen zu können. Die Idee dazu war ihm schon in den ersten Jahren seiner Functionirung im Bürgermeisteramte gekommen, als er die Ursachen jener Nothlage in der Creditlosigkeit der bäuerlichen Kleinwirthe und in deren Ausbeutung durch wucherisch betriebene Leihgeschäfte erkannt hatte. Bei der Aussichtslosigkeit aller anderweitigen Maßregeln gewann er die Ueberzeugung, daß nur durch genossenschaftliche Vereinigung, welche sich zugleich auf werkthätige Nächstenliebe und humanitäre Principien stützen könne, eine Abhülfe für die Dauer zu erzielen sei. Und diese von wirthschaftlichem Scharfblick, wie von echt christlicher Tendenz getragenen Voraussetzungen haben ihn nicht getäuscht, denn wenn auch die Statuten der Darlehnskassenvereine in einzelnen Punkten mit den Voraussetzungen des Realcredits in Widerspruch zu stehen schienen, so wurde ihnen wiederum durch die Wahrung der humanitären Tendenz, sowie durch die Ausübung einer strengen Controle seitens der Vereinsorgane, jeder precäre Charakter benommen. Auch die Resultate der betreffenden genossenschaftlichen Vereinigungen lieferten bald den besten Beweis, daß die mehrfach angefochtenen Grundsätze sich dennoch bewähren sollten, da mit der Einführung solcher genossenschaftlichen Verbände in den erwähnten und vielen anderen Ortschaften Rheinpreußens eine festere Grundlage für den wirthschaftlichen Aufschwung und den Wohlstand der ländlichen Bevölkerung gewonnen war.

Bei der großen Inanspruchnahme durch seine amtlichen Aufgaben in der Verwaltung der Bürgermeisterei, sowie durch seine organisatorische resp. dirigirende Thätigkeit bei der Gründung und Leitung verschiedener Darlehnskassenvereine fielen ihm solche Anstrengungen zu, daß er von einem nervösen Kopfleiden heimgesucht wurde. Ohne sich dadurch von der Verfolgung seiner Aufgaben abhalten zu lassen, wurde er jedoch bei Gelegenheit des Ausbruchs einer Typhusepidemie innerhalb seines Amtsbezirks infolge seiner aufopfernden Thätigkeit für die Sanirung des inficirten Ortes selbst von dieser heimtückischen Krankheit befallen und so hart mitgenommen, daß er sich genöthigt sah, seine Versetzung in den Ruhestand zu beantragen. Konnte er nun unter ehrenvoller Anerkennung seiner schon damals belangreich gewordenen Verdienste vom Amte zurücktreten und war ihm bereits die Genugthuung geworden, daß sein genossenschaftliches System in vielen Gauen des westlichen, südlichen und centralen Deutschlands, wie in benachbarten Districten Oesterreichs Anwendung gefunden hatte, so ließ er gleichwol nicht von der Mitwirkung bei der Pflege der öffentlichen Interessen ab. Seinen energischen und erfolgreichen Bemühungen verdankte die Provinz bald den Bau der rechtsrheinischen Eisenbahn, seine unausgesetzte Fürsorge blieb auch dem Prosperiren der von ihm selbst oder nach seinen Normen gegründeten genossenschaftlichen Verbände gewidmet. Schon 1862 hatte er eine Schrift über die Darlehnskassenvereine herausgegeben, in welcher die Statuten nebst den Principien erläutert und die verschiedenen Aufgaben wie die Anwendungsformen seiner Schöpfung erörtert wurden, unverdrossen arbeitete er an dem weiteren Ausbau dieser genossenschaftlichen Organisation und war unablässig darauf bedacht, die bessernde Hand an die statutarische Grundlage derselben anzulegen, wo dies zur Förderung der Entfaltung einer gedeihlichen Vereinsthätigkeit nach Maßgabe neuerer Erfahrungen geboten erschien. So entwickelte sich unter seiner einsichtsvollen Leitung aus dem ursprünglich einfachen und unscheinbaren genossenschaftlichen Localverbande eine Reihe weiterer Institutionen, welche demselben Hauptzwecke in großartigem Umfange dienen sollten. Dahin gehören 1) die Zusammenfassung der localen Darlehnskassenvereine [178] in großen Provinzialverbänden, 2) die Organisation der mit letzteren verbundenen und nach Art der Bodencreditinstitute eingerichteten Centraldarlehnskassen, 3) die weitere Organisation zur Herstellung eines Anwaltschaftsverbandes, welcher sich über ganz Deutschland erstrecken sollte. Durch eine so vervollständigte Organisation hat R. den nach ihm benannten Darlehnskassenvereinen eine hohe Bedeutung zu verleihen gewußt, welche weit über den Interessenkreis der zunächst betheiligten Mitglieder hinausgreifen muß. Von solchem Bewußtsein gehoben und von edlen Gesinnungen beseelt, vermochte R., ungeachtet der ihm durch jahrelanges Siechthum und besonders durch eine fast bis zur Erblindung führende Augenkrankheit bereiteten Leiden, die größte Arbeitsfreudigkeit bis zu seinem Lebensende zu bewahren, jene schweren Prüfungen ertrug er mit stiller Ergebung in Gottes Willen und wußte sich durch Gebet und große Willensenergie immer wieder aufzurichten, bis endlich auf dem Sterbelager seine Kräfte erlahmten. Wie ein Vater für die Seinigen hat er für die Hebung des materiellen Wohles und der moralischen Kraft in den Kreisen der betheiligten rheinpreußischen Verbände gesorgt, sein Andenken wird auch ein gesegnetes bleiben, so lange der Fortbestand der Raiffeisen’schen Darlehnskassenvereine durch die Gestaltung der socialen und wirthschaftlichen Verhältnisse bei der ländlichen Bevölkerung gesichert erscheint.

Vgl. Landwirthschaftliches Genossenschaftsblatt (Organ für Darlehnskassenvereine etc.) redigirt von Th. Cremer, Nr. 4, Neuwied.