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ADB:Runge, Friedrich (pommerisch-brandenburgischer Staatskanzler)

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Artikel „Runge, Friedrich“ von Gottfried von Bülow in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 29 (1889), S. 683–684, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Runge,_Friedrich_(pommerisch-brandenburgischer_Staatskanzler)&oldid=- (Version vom 14. November 2024, 04:54 Uhr UTC)
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Runge: Friedrich R., pommersch-brandenburgischer Staatskanzler, geb. am 17. März 1599 in Greifswald, † am 25. December 1655 in Colberg. Er war zweimal verheirathet: 1) 1627 mit Anna Marie geb. Oesler, verwittwete [684] Rochlitz, † 1633; 2) 1635 mit Marie Kundenreich, Tochter des Colberger Rathsherren Eduard Kundenreich, aus welcher Ehe ihn eine mit dem Hofgerichtsrath Sebastian Brunnemann vermählte Tochter überlebte. Mit seinem Vater, dem herzoglichen Rath Daniel R., kam er 1603 nach Wolgast, studirte 1614–18 in Greifswald, 1619 in Jena, machte dann eine größere Reise nach Holland und England und vollendete 1623 seine Studien in Rostock. Nachdem er mit den pommerschen Gesandten Philipp Horn und Jacob Seldrecht 1623 dem Reichstag zu Regensburg beigewohnt hatte, trat er 1624 ganz in die pommersche Verwaltung unter Herzog Bogislav XIV. ein, wurde 1625 Hofrath und promovirte 1626 auf herzogliche Kosten in Greifswald als Dr. juris. Er war einer der fähigsten Beamten in der für Pommern so trüben Zeit und wurde zu diplomatischen Verhandlungen vielfach gebraucht. Nach des Herzogs Tode aber 1637 ging er mit seiner Familie nach Danzig, später in die Gegend von Stolp, bis mißliche Vermögensverhältnisse ihn nöthigten, 1641 das Amt eines Stadtsyndicus in Stettin anzunehmen. Als solcher wurde er mit Marx v. Eickstedt zuerst im März 1644 und zum zweiten Mal im October 1645 von den pommerschen Ständen zum Friedenscongreß nach Osnabrück gesandt; am 21. Oct. kamen beide dort an, übergaben bereits am 24. das auf religiöse und staatliche Unabhängigkeit gerichtete Begehr ihrer Committenten, richteten aber bekanntlich nichts damit aus: Pommern wurde zwischen Schweden und Brandenburg getheilt, sehr zum Vortheil des ersteren. Nach dem Frieden erhielt R. vom Kurfürsten Friedrich Wilhelm das Amt eines pommerschen Kanzlers, brachte den Grenzreceß zwischen beiden Mächten zum Abschluß, und wurde schon am 3. December 1649 mit der Cantoratspräbende des Colberger Domcapitels belohnt, die er jedoch später an seinen Schwiegersohn Brunnemann abtrat. Als Kanzler bezog er ein Gehalt von jährlich 890 Thlrn. R. war ein einsichtiger Jurist und patriotisch gesinnter erfahrener Staatsmann von großer Arbeitskraft; dem über Pommern hereinbrechenden Verhängniß jedoch konnte auch er nicht wehren.

Wachs, Gesch. von Colberg. – Baltische Studien, Bd. IV, V, VI, VII, XIV.