ADB:Schaumburg, Johann Gottfried
Schaumburg: Johann Gottfried S., sächsischer Rechtsgelehrter, geboren am 18. April 1703 in Zerbst, † am 25. Mai 1746 in Jena. S., dessen Vater Johann Benedict in Zerbst die Stelle eines fürstlichen Rentmeisters bekleidete, erhielt seine erste Ausbildung am akademischen Gesammtgymnasium seiner Vaterstadt, bezog 1719 – erst 16 Jahre alt die Universität Wittenberg, 1721 Halle, wo er die juristischen Studien fortsetzte; nach Vollendung derselben wurde er, wie damals üblich, 1724 Hofgerichtsadvocat in Zerbst, 1725 Doctor juris, 1734 Professor der Rechte an der hessischen Universität Rinteln, 1736 bekam er in gleicher Eigenschaft einen Ruf nach Jena; kurze Zeit darauf erhielt er den Titel eines sächsisch-weimarischen Hofraths, wurde zum Beisitzer beim Hofgerichte und der Juristenfacultät, zuletzt zum Pandectenprofessor ernannt, in welcher Eigenschaft er im Alter von 44 Jahren 1746 zu Jena mit Tod abging.
S. hinterließ eine größere Anzahl von Dissertationen und Programmen, welche bei Jöcher aufgezählt sind, und schrieb ein paar geschichtliche Abhandlungen, so: „Historisch-politische Betrachtungen über die pohlnischen Begebenheiten“, etc. Sein Hauptwerk ist die „Einleitung zum sächsischen Recht“, welches von Appellrath Rud. Chr. Benigsen vermehrt 1768 und 81 in neuen Auflagen erschien. [644] Das aus vier Theilen bestehende Werk ist ein sehr eingehend und ausführlich gehaltener Commentar über das sächsische Civil-, Verwaltungs- und Staatsrecht, dazu bestimmt, Praktikern und gebildeten Laien als Hand- und Hilfsbuch zu dienen. Ein jüngerer Bruder Schaumburg’s, Johann August, (1720–93) genoß als Superintendent der Lindauschen Diöcese und Consistorialrath von Zerbst hohes Ansehen.
- Jöcher. – Rust, Nachr. von Anhalt. Schriftst. Thl. 2, S. 25 ff.