ADB:Schmid, Karl Ferdinand
Reinhard’s Vorsitz die höchste akademische Würde als Doctor beider Rechte. – Drei Monate später (im April 1778) wurde er auch Magister der Philosophie, und schon im nächsten Jahre (1779) in Wittenberg außerordentlicher Professor des Naturrechts, wozu nach einiger Zeit die Verleihung des Hofrathstitels trat. 1809 starb S. dortselbst im noch nicht vollendeten 60. Lebensjahre. – Von juristischen Arbeiten Schmid’s sind nur eine Oratio aditialis: „De utilitate Juris naturae“ (Vitemb. 1779), welche er unmittelbar vor Uebernahme seines Lehrstuhls hielt, und ein paar Programme bekannt. Weiz berichtet in seinem „Gelehrten Sachsen“, daß sich S. auch als deutscher Dichter nicht ohne Erfolg versucht, und außer „Sechzehn Oden nach Horaz“ (Leipzig 1774) die „Faunenhöhle“ (Hamburg 1773) und einige Gedichte im „Wandsbecker Boten“ veröffentlicht habe.
Schmid: Karl Ferdinand S., außerordentlicher Professor des Naturrechts, geboren 1750 zu Eisleben, † am 1. April 1809 in Wittenberg. Schmid’s Vater – Johann Christian S. – war in Eisleben als churfürstlich sächsischer Commissionsrath und Bergwerksbeamter angestellt. Dort empfing auch der Sohn seine erste höhere Unterweisung; im 18. Jahre bezog er (1767) die Universität Leipzig, an der er philosophische und juristische Studien trieb, welch letztere er 1772 in Wittenberg fortsetzte. Dort erwarb er im Januar 1778 mit der Inauguraldissertation „De dominii acquisitione per procuratorem“ (Vitembergae 1778, 4°) unter