ADB:Schrick, Albrecht von
Rudolf’s II. bleiben erfolglos. Der zum Cardinal ernannte Gerard Groisbroek, der Herzog Alexander von Parma, Statthalter der benachbarten Niederlande, der Herzog Wilhelm von Jülich-Cleve-Berg, Besitzer der Reichsvogtei über Aachen, rathen den der katholischen Lehre treugebliebenen Bürgern, die Bitte abzulehnen, was diese auch thun. Nach ferneren fruchtlosen Ermahnungen des Kaisers und vergeblichen Unterhandlungen der Abgeordneten der vorbenannten Fürsten mit den Protestanten schließen diese die Stadtthore, bemächtigen sich des Rathhauses und der Stadtkasse und durchziehen lärmend die Straßen, wobei einige Katholiken erschlagen, andere verwundet werden. Vor dem herkömmlichen Termine wählen die Protestanten im Mai 1581 zwei Bürgermeister aus den Ihrigen, denen die Katholiken den Albert S. und den Johann Fibus (auch Fibis genannt), gegenüber stellen. Als die Aufregung mit jedem Tag stieg, wanderten die angeseheneren Katholiken aus. Die Protestanten, erkennend, daß sie zu weit gegangen, hoben die Bürgermeisterwahl auf und erwählten am 5. Juni aus ihrer Mitte den Johann Contzen und aus den Katholiken den Johann Fibus zu Bürgermeistern. Auf den Bericht der Commissarien des Fürsten schrieb der Kaiser einen Brief strengen Inhalts, versprach aber Nachsicht, wenn die Neuerer den eingedrungenen Magistrat entfernten, alle Neuerungen abschafften, die Vertriebenen und aus Furcht Ausgewichenen zurückriefen und die aus andern Orten wegen Verbrechen Verjagten nebst den Verkündern der neuen Lehren verwiesen. Sei dies geschehen, dann sollten sie eine Gesandtschaft an ihn abordnen, welche die in anderthalbem Monat erfolgte Unterwerfung melde. Erfolge diese, dann würde er gnädig sein, im anderen [495] Falle drohte er mit Entziehung der Privilegien und mit der Acht. Die Protestanten wandten sich nun an den Kaiser, an Straßburg, Ulm und Frankfurt, an Sachsen und Brandenburg; an die beiden letzteren und an die Städte um Vermittelung. Da der Kaiser auf Wiederherstellung der Dinge in den alten Stand verharrte, schickten die Protestanten den Bonifaz Colin nebst zwei andern aus den Ihrigen an denselben, die Katholiken ihrerseits im December 1581 den Dechanten des Marienstiftes Franz Foß, den Bürgermeister und Schöffen Albert S. und den Stadtschreiber Johann v. Thenen. Nach den wiederholten erfolglosen Abmahnungen hatte der Kaiser gegen Ende Decembers 1581 die Stadt durch königlich spanische Truppen einschließen lassen. Am 15. März 1582 sagen die Protestanten in einem Schreiben an den Kaiser, die Stadt werde von Burgundern, Lüttichern und Jülichern so eng eingeschlossen, daß ihre Unterhändler sich zu Besprechungen nicht verfügen könnten. Inbetreff der Rückkehr der Ausgewiesenen erklären sie, es sei für dieselben nicht rathsam, in die Stadt zurückzukommen, da sie als Urheber alles Elends, das die Bürger während einer engen Einschließung von sechs Monaten betroffen, ihres Lebens nicht sicher sein würden, weil der Magistrat sie nicht gegen die Wuth des Volkes werde schützen können. Der Kaiser, welcher einen letzten Versöhnungsversuch machen wollte, lud Abgeordnete von beiden Parteien auf den 12. December nach Wien ein. Die Katholiken gehorchten und es erschien ihrerseits der Bürgermeister Albert v. S., Jacob Pasteir und Johann v. Thenen. Protestantischerseits erschien Niemand. Als nach einem vom Kaiser auf drei Monate verlängerten Termin die Protestanten den Matthias Düppengießer und einen Nürnberger Rechtsgelehrten abgeschickt hatten, verließen diese Wien, ohne den Spruch des Kaisers abzuwarten. Während der Kaiser von Zeit zu Zeit Mandate erließ, unterhandelten die Commissarien von Jülich mit den Machthabern in Aachen, die noch viele Jahre im Besitz der Regierung der Stadt blieben. Im J. 1590 veranlaßte ein Streit des seiner Mehrzahl nach protestantischen Raths mit dem Sendgericht, einem geistlichen Gericht, welches aus dem Erzpriester oder Stadtpfarrer, vier andern Pfarrern, den beiden Bürgermeistern und fünf andern angesehenen Laien bestand, die ewige Verbannung der beiden Bürgermeister Albert S., Johann Ellerborn und der fünf andern weltlichen Sendschöffen aus Stadt und Reich. S. verlegte seinen Wohnsitz nach Jülich. Erst am 27. Aug. 1593 erfolgte auf dem Schlosse zu Prag der schon 1591 angekündigte kaiserliche Urtheilsspruch. Der Hauptinhalt desselben geht dahin, die Akatholiken hätten kein Recht gehabt, in der kaiserlichen Stadt Neuerungen in der Religion zu machen und sich in den Besitz des Stadtregiments zu setzen und seien verpflichtet, für alle Kosten und für den Schaden aufzukommen, Alles sollte auf den Stand vom Jahre 1560 zurückgeführt werden. Als das Urtheil am 30. November in der Stadt verkündigt wurde, veranlaßte dasselbe eine Verwahrung des Raths von dem schlecht unterrichteten Kaiser an den besser zu unterrichtenden und eine Berufung an die Fürsten und Stände des Reichs. Bei der Schlaffheit des Reichsregiments unter Rudolf II. und der Zerfahrenheit der Zustände des Reichs wäre die Sache der Katholiken in Aachen eine verlorene gewesen, wenn nicht die Verbannten vom Jahre 1591, namentlich Albert S. die Rechte derselben vertheidigt hätten. Mit Zurücklassung seiner Gattin, seiner Kinder und seines Besitzes lebte er auf eigene Kosten am kaiserlichen Hofe und an andern Höfen, um für Aufrechterhaltung des alten Glaubens in seiner Vaterstadt zu wirken, die er erst 1598 bei der Ausführung der Reichsacht wieder betrat, um kurz darauf das Zeitliche zu segnen. Joachim v. Holtz, Agent des Raths, theilte diesem in einem Briefe vom 30. Juni 1598 aus Prag mit, daß der kaiserliche Herold Pierenpaumer von dort an demselben Tage nach Aachen abgereist sei, um die Acht zu [496] verkünden. Der Brief langte am 12. Juli in Aachen an und wurde am 13. Juli schon Morgens 7 Uhr vor dem versammelten Rath verlesen. Es erfolgten zahlreiche Berathungen. Am 29. Juli wurde auf Befehl des Herzogs von Jülich und unter dessen Siegel die Achtserklärung gegen mehr als hundert angesehene Personen an die Kirche von St. Foilan geheftet und durch Druckschriften verbreitet. Unter den Geächteten hatten sich vier Bürgermeister befunden, vier Schöffen, drei Werkmeister, zwei Baumeister und zwei Weinmeister, die übrigen gehörten den verschiedenen Zünften an, auch Matthias S., ein Verwandter Albert Schrick’s, zählte zu ihnen. Am 20. Juli wurden die Thore der Stadt geschlossen. Jülichsche Truppen verübten im Aachener Gebiete Gewaltthaten, was der Kaiser später in einem Erlaß vom 30. December mißbilligte, „da durch das Urtheil nur etliche Ungehorsame und nicht die ganze Stadt oder Gemeinde in die Acht erklärt worden“. Am 13. August kam von Speier ein Kammerbote in Aachen an und schlug die Achtserklärung an das Rathhaus, das Jakobsthor, das Gras oder ältere Rathhaus und in dem Aachen benachbarten Burtscheid an. In der am 15. August stattfindenden Sitzung des Raths wurden die ausgewichenen Bürger als die Ursache der Gewaltthätigkeiten bezeichnet. Am 27. August kamen die Subdelegirten der kaiserlichen Commission mit dem kaiserlichen Herold Pierenpaumer von Aldenhofen nach Aachen und eilten durch die Stadt nach Burtscheid. Am Grashaus hielten sie. Wilhelm von Waldenburg, der jülichsche Commissar, faßte im Beisein eines herbeigerufenen Notars und zweier Zeugen den Ring der Pforte und erklärte im Namen des Herzogs von Jülich, seines Herrn, daß bis zu diesem Hause seine Macht gelte, das Geleite zu geben. Der Herold ritt am andern Morgen um acht Uhr in seiner Amtstracht, von drei Trompetern begleitet, von Burtscheid nach Aachen vor das Rathhaus und las mit lauter Stimme von der Ballustrade herab die nachfolgende Achtserklärung: „Nachdem die zur Zeit in dem königlichen Sitze Aachen faktisch regierenden Bürgermeister und Rath in ihrer fortwährenden Widersetzlichkeit den Befehlen, welche ihnen auf Bitten und Verwenden der Bürgermeister, Schöffen und des Raths der Bürger katholischen Glaubens und des Herzogs Johann Wilhelm von Jülich von Seiten des Kaisers zugekommen sind, den Gehorsam verweigert haben, so sind sie durch Richterspruch in den Bann des Kaisers und des Reichs erklärt worden, so daß sie von dem Frieden des Reichs ausgeschlossen sind und sie daher in ihrer Person und in ihrem Eigenthum von jedem ungestraft angegriffen werden können.“ Zur selben Zeit hatte auch der große Rath seine Sitzung. Viele Mitglieder, welche geflohen waren, mußten herbeigeholt werden. In dieser Sitzung erschienen als kurfürstliche Räthe der Graf von der Mark zu Manderscheid, der kurkölnische Amtmann Adolf v. Frantz, Adam v. Effern zu Sichen, Amtmann zu Brühl, der Kanzler Dietrich zu Biesterfeld. Der Amtmann Wilhelm von Waldenburg stand mit einigen hundert Mann bei Burtscheid. In der Nähe von Aachen lagen einige tausend Mann spanischer Truppen. Der protestantische Rath wurde seines Eides entbunden und gab die Schlüssel des Zeughauses und der Stadtthore ab. Die alten Stadttruppen dankten ab und drei- bis vierhundert neu ausgehobene traten an ihre Stelle. Während am 29. August der kaiserliche Herold auch im Aachener Reich die Achtserklärung verkündigte, begaben sich die kaiserlichen Commissarien mit fünfzig bewaffneten katholischen Bürgern zum Rathhause. An verschiedenen Punkten der Stadt ließen sie bekannt machen, daß innerhalb 24 Stunden ein Jeder, welcher noch keiner Zunft angehöre, sich in eine solche einschreiben solle. Den am 30. August versammelten Zünften verlasen sie das kaiserliche Urtheil vom 27. August 1593. Jede Zunft solle 16 katholische Bürger wählen, womöglich aus der Zahl derjenigen, welche im J. 1581 zum Rath gehört hatten. [497] Aus den 16 Erwählten nahmen die Commissarien acht nach Gutdünken heraus und bildeten aus ihnen den neuen Rath. Am 1. September 1598 holten alle katholischen Bürger der Stadt und des Reichs Aachen zwischen 7 und 8 Uhr Morgens die Mitglieder der alten vertriebenen Regierung von Burtscheid nach Aachen ab. Der Aachener Geschichtschreiber Johann Noppius (s. A. D. B. XXIV, 4) erzählt als Augenzeuge, daß um die angegebene Zeit die katholischen Bürger und Reichsunterthanen der 21 Dorfschaften bewaffnet zur Wohnung der katholischen Herrn nach Burtscheid im Fuchs zogen. Die geschwornen Schützen, die Reichsunterthanen, die Bürger, die Karlsschützen sind hier gesondert aufgestellt. Die Jülicher brachen zuerst auf und besetzten das Burtscheider Thor, hielten in der Nähe desselben bei der St. Bernardskirche so lange, bis sie erfuhren, daß in der Stadt alles geordnet war, worauf sie diese wieder verließen, sich in Burtscheid auf dem großen Band aufstellten und eine Salve gaben. Darauf setzten die Aachener sich in Bewegung, an ihrer Spitze der kaiserliche Herold, dann der Bürgermeister Albert S., Wilhelm v. Wylen, beide Schöffenmeister, Gregor v. Wylen, Johann Ellerborn, Franz Widerrath, Johann Moll und andere ausgewichene Bürger. Der Zug bewegte sich zur Liebfrauenkirche und trat über den Pervisch zur Wolfsthüre hinein. Vor dem Liebfrauenaltar dankten sie unter Thränen für ihre Rückkehr und die Wiederherstellung des katholischen Magistrats. Während des Te Deum blieb der Zug vor der Kirche stehen und bewegte sich dann bis zum Markte. Die Karlsschützen besetzten das Haus zum Stern, in welchem die Herrn vom königlichen Schöffenstuhl sich zu versammeln pflegten, die Uhrglocke und das Rathhaus, die geschworenen Schützen die Wälle. 300 Soldaten, welche von den katholischen Herren unter Hauptmann Kroch mitgebracht worden waren, nahmen die Stadtthore in Besitz. Als der Bürgermeister Albert S. wieder das Rathhaus betrat, dessen Schelle den Rath zur Sitzung einlud, sprach er dankbar tief ergriffen die Worte Simeon’s: Nunc dimitte, Domine, servum tuum. Schon an demselben Tage wurde der neue Rath durch die Commissarien vereidet: darauf wählte man zu Bürgermeistern Albert S. und Jakob Moll. Einzelne protestantische Regierungsmitglieder baten um Gnade, gelobten dem kaiserlichen Urtheilsspruche nicht entgegen zu handeln, versprachen den Katholiken Entschädigung und wurden von der Acht befreit. Die Häupter der entsetzten Regierung waren geflohen. Nach langen peinlichen Verhandlungen wurde erst am 18. April 1602 durch die kurfürstlich kölnische Commission die Entschädigungs- und Strafsumme festgestellt. Albert v. S., welcher mit Ausdauer und Hingebung endlich den Sieg der von ihm vertretenen Sache erwirkt hatte, starb drei Wochen nach der Restitution am 21. September, zur größten Trauer seiner Mitbürger 1598 einen Tag vor seiner Gattin an einer damals in Aachen herrschenden Seuche.
Schrick: Albert v. S., geboren am 16. August 1532 zu Aachen, † daselbst am 21. September 1598, gehörte einer Familie an, welche im 15. Jahrhundert in Aachen das Bürgerrecht erlangte, dann aber vom 16. bis gegen Ende des 18. Jahrhunderts zu denjenigen zählte, deren Angehörige Mitglieder der Sternzunft oder der tribus nobilium und Schöffen des königlichen Stuhles waren. Unter mehreren für die Geschichte Aachens verdienten Männern dieser Familie tritt besonders Albert v. S. hervor, dessen Werk es hauptsächlich war, daß Aachen in dem langen und erbitterten confessionellen Kampfe im 16. Jahrh. bei seinem alten Glauben blieb. Im April 1561 begleitete er den Coadjutor (von 1563–1580 Bischof) von Lüttich, Georg Groisbroek auf einer Reise nach Rom und Wien. Am 19. Juni 1564 wurde er zum Schöffen des königlichen Stuhls gewählt. Trotz wiederholter Verordnungen des Raths gegen Verbreitung akatholischer Lehren und Niederlassung akatholischer Bewohner in der Stadt hatten sich manche angesehene Bürger der Lehre der Reformatoren zugewandt, unter anderen 1559 der Bürgermeister Adam v. Zeyel (vgl. d. Artikel), der Werkmeister Johann v. S.; junge Aachener, welche in den Niederlanden ein Handwerk oder die Kaufmannschaft erlernt hatten, Niederländer, welche nach Aachen nützliche Gewerbe verpflanzten, endlich solche, welche vor den Maßregeln Herzog Alba’s fliehend, in Aachen eine Zuflucht gefunden, waren Anhänger derselben. Am 23. Juli 1574 gelang es den Anhängern der neuen Lehre, beim Rath durchzusetzen, daß neben den Katholiken auch Anhänger der Augsburgischen Confession in den Rath gewählt werden durften, unter dem Vorbehalte, daß in Angelegenheiten der Religion nichts geändert werden solle. Es strömten nun Anhänger der verschiedensten religiösen Richtungen nach Aachen und gelangten zum Besitze des Bürgerrechts. Im Frühjahr 1580 reichen diese dem Rath eine Bittschrift ein, in welchem sie kategorisch freie Ausübung ihres Glaubens verlangen. Wiederholte Abmahnungen Kaiser- Vgl. Haagen, Geschichte Achens II. und v. Fürth, Beiträge und Material zur Geschichte der Aachener Patrizier-Familien II, 37 ff., wo auch im 1. Anhang S. 3 ff. Schrick’s Tagebuch abgedruckt ist.