ADB:Schulte, Kaspar Detlev von
Wilhelm IV. vollzogene sogenannte Staatsgrundgesetz hervorging. Dasselbe sprach die Verantwortlichkeit der Minister aus und wurde von S. in seiner Eigenschaft als solcher beschworen. Als aber am 20. Juni 1837 König Ernst August zur Regierung kam und sofort nach seinem Eintreffen in Hannover [691] an den Umsturz jenes Gesetzes ging, gehörte S. zu den Unterzeichnern der am 29. jenes Monats ergehenden Verfügung, durch welche die in Hannover versammelte, dem Beginnen hinderliche Ständeversammlung vertagt wurde. In einem später abgegebenen Gutachten sprach er sich für die Rechtsbeständigkeit des Gesetzes aus, als jedoch der König dasselbe am 1. November 1838 für erloschen erklärt, die königlichen Diener ihres Eides entbunden und die Cabinetsminister, darunter S., entlassen hatte, trat dieser sofort als einfacher Departementsminister für die Finanzen in das Amt zurück und ist in demselben am 27. December 1846 zu Hannover gestorben. – S. war ein Mann von Verstand und Bildung, dabei sehr geschickt in der den hannoverschen adeligen Ministern eigenen Kunst, bürgerliche Räthe zu finden und zu benutzen, welche für sie die Arbeit verrichteten. Seine Gemahlin, eine geborene Freiin v. Wangenheim, war eine ihrer Galanterien wegen vielgenannte Frau, welche ihre Jugendjahre am Hofe des Königs Jerôme zu Kassel verlebt hatte. Sie war die Schöpferin des vor dem Neuen Thore zu Hannover belegenen Schulte’schen Gartens Bella Vista, welcher gegenwärtig unter dem letzten Namen ein Vergnügungsort ist.
Schulte: Kaspar Detlef v. S., königlich hannoverscher Staats- und Finanzminister, einer begüterten Familie des Herzogthums Bremen, welche dort das Amt der Erb-Küchenmeister bekleidete, entstammend, wurde am 13. März 1771 geboren, trat, nachdem er in Göttingen studirt hatte, 1792 als Auditor bei der Justizcanzlei zu Stade in den Staatsdienst, wurde 1798 bei der nämlichen Behörde Justizrath, 1802 Kammerrath bei der königlich kurfürstlichen Kammer zu Hannover und diente darauf in ähnlichen Stellungen im Verwaltungsfache der westfälischen Regierung. Nach Wiederaufrichtung seines engeren Vaterlandes als Königreich Hannover trat er 1818 als Geheimer Kammerrath zu Hannover von neuem in den Dienst, ward bald an die Spitze des Land- und Wasserbaudepartements gestellt und 1831 zum Staats- und Cabinetsminister für die Departements der allgemeinen Finanzangelegenheiten mit Einschluß der landschaftlichen, Domanial-, Kammer- und Zoll-, sowie der Commerz- und Manufactursachen ernannt. Daneben war er seit 1819 als einer der Vertreter der Bremen’schen Ritterschaft Mitglied der ersten Kammer der Allgemeinen Ständeversammlung gewesen und hatte längere Zeit das Amt eines Generalsyndikus derselben bekleidet. Als unter dem Einfluß der aus der französischen Julirevolution hervorgegangenen Bewegung die Herstellung eines neuen Verfassungsgesetzes in Angriff genommen wurde, führte S. den Vorsitz in der zur Prüfung des Entwurfes am 15. November 1831 zusammengetretenen Commission, aus deren Arbeit das am 26. September 1833 von König- Fr. Aug. Schmidt, Neuer Nekrolog der Deutschen, Bd. XXIV, 2. Th., Weimar 1848. – Hof- und Staatshandbuch für das Königreich Hannover auf das Jahr 1848, Anhang II. – Oppermann, Zur Geschichte des Königreichs Hannover, 2. Aufl., Leipzig 1868.