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ADB:Schwollmann, Wilhelm Alexander

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Artikel „Schwollmann, Wilhelm Alexander“ von Carsten Erich Carstens in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 33 (1891), S. 473–474, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Schwollmann,_Wilhelm_Alexander&oldid=- (Version vom 4. November 2024, 23:11 Uhr UTC)
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Schwollmann: Wilhelm Alexander S., geboren am 26. März 1734 in der Stadt Schleswig, wo sein Vater Prediger an der Kirche in Friedrichsberg war. Vorbereitet auf der Domschule der Vaterstadt, studirte er Theologie und Philologie auf den Universitäten in Halle und Rostock. Am letztern Orte erwarb er 1757 den Magistergrad und ward dann Privatdocent und Adjunct der philosophischen Facultät daselbst, bis er 1759 ins Vaterhaus zurückkehrte, um dem kränkelnden Vater adjungirt zu werden. Er begann früh seine litterarische Laufbahn in kritischer Richtung. Es erschien von ihm: „Eine Betrachtung über Gal. 2, 9“ 1755. „Exegetische Untersuchung der Stelle Hebr. 4, 1–3“ 1756. „Philologische und kritische Untersuchung von den Cherubim an der Bundeslade“ 1757. „Commentatio, qua de Joannis in Pathmo exilio modeste dubitat“ 1757. – Zu seiner Magisterpromotion hatte er „Diss. de Anacreontis carminibus“ Rostock 1757, verfaßt. Dann „Stricturae hist. crit. additamentorum introductior. litterariorum in antiquitates Graecorum sacras descriptionem brevem sistens“ 1757. Es folgte noch „Commentatio crit. et polemica ad Gen. 19, 26“ 1759. Nachdem er 8 Jahre hindurch dem Vater in seinem Amte assistirt hatte, ward er dann sein Nachfolger im Amte 1763, darauf 1769 zugleich Schloßprediger auf Gottorf. 1776 erhielt er den Charakter Consistorialrath, 1791 ward er zugleich Propst von Hütten, 1796 wirklicher Oberconsistorialrath. 1798 ward er auf Ansuchen emeritirt und starb am 21. April 1800. Er schrieb auch: „Die Verbindlichkeit des Christen sich in diesem Leben vor allen Dingen nach dem Ewigen und Unsichtbaren zu bestreben, um glücklich zu werden“ 1763. „De episcopis a presbyteris diversis“ 1780 und „De imputatione peccatorum mundi Christo non qua poenas illorum tantum, sed qua culpam etiam et maculam eorum facta“ 1789. – Es war in der Kirchenregierung schon längere Zeit über Verbesserung der Liturgie verhandelt. Der Generalsuperintendent Conradi (s. A. D. B. IV, 442) hatte bereits 1738 einen Entwurf zu einem neuen Ritual verfaßt und handschriftlich in zwei Quartbänden hinterlassen. Dieser Entwurf war im Archiv des General-Kircheninspectionscollegiums in Kopenhagen indeß bisher liegen geblieben. Jetzt ward derselbe dem gelehrten Oberconsistorialrath S. zur Begutachtung zugestellt. S. zog es indessen vor, nachdem er diese Arbeit durchgesehen, die seiner Geistesrichtung nicht zusagen konnte, eine ganz neue Liturgie auszuarbeiten. In dieser Veranlassung veröffentlichte er: „Grundsätze, nach welchen die für die Herzogthümer Schleswig und Holstein bestimmte Liturgie sowohl als das Handbuch der Perikopen ausgefertigt worden.“ 1793. Es wurden einige Geistliche darüber vernommen, aber die Sache selbst zog sich doch hin, bis der neue Generalsuperintendent Adler (s. A. D. B. I, 85) dieselbe durch seine Agende zur Ausführung brachte, die, wie bekannt, große Controversen hervorrief.

Kordes, S.-H. Schriftstellerlex. 310. – Lübker-Schröder II, 564. – [474] v. Schröder, Geschichte und Beschreibung der Stadt Schleswig 1827, S. 174. – Hellwig, Dansk Kirkenhistorie II, 296. – Döring, Gelehrte Theologen IV 145.