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ADB:Seydlitz und Gohlau, Ferdinand Siegismund Freiherr von

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Artikel „Seidlitz und Gohlau, Ferdinand Siegismund Freiherr von“ von Johannes Ziekursch in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 54 (1908), S. 334–335, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Seydlitz_und_Gohlau,_Ferdinand_Siegismund_Freiherr_von&oldid=- (Version vom 22. Dezember 2024, 21:27 Uhr UTC)
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Seidlitz:[1] Ferdinand Siegismund Freiherr von S. und Gohlau, am 4. Juni 1725 zu Nieder-Peilau in Schlesien geboren, stammte aus einer vornehmen, reich begüterten, durch ihre verwandtschaftlichen Beziehungen einflußreichen Familie. 1748 trat er in den preußischen Justizdienst und kam schnell vorwärts. Im November 1757 leistete er freilich nach der Einnahme Breslaus den Oesterreichern den Treueid, flüchtete aber, von Gewissensscrupeln getrieben, bald aus der Stadt und rettete sich dadurch vor einer Strafe nach der Rückeroberung der schlesischen Hauptstadt durch Friedrich den Großen. 1768 wurde S. Chefpräsident – der Onkel Schöpspräsident Holtei’s (Vierzig Jahre I, 18 ff., Breslau 1862) – der Breslauer Oberamtsregierung und des Oberconsistoriums. Bald nach dem Tode Friedrich’s des Großen bestimmte S., als Orthodoxer nach der Art Wöllner’s ein scharfer Feind der Aufklärung, Friedrich Wilhelm II., die Leitung des protestantischen Schulwesens [335] in Schlesien der Berliner Generalschulencommission, d. h. dem freigesinnten Minister v. Zedlitz, 1787 zu entziehen und S. damit zur Aufrechterhaltung des Christenthums zu betrauen. Da S. die nöthigen Mittel zur Verfügung gestellt wurden, konnte er 1787 ein Landschullehrerseminar in Breslau errichten und ihm zwei Jahre später ein Stadtschullehrerseminar angliedern, ein schwacher Versuch, für die Durchführung der allgemeinen Schulpflicht zunächst einmal eine Schar von Lehrern auszubilden, die diesen Namen verdienten. Wie weit die 1787 ausgesprochene Besorgnis des durch die Beschränkung seines Wirkungskreises schwer gekränkten Zedlitz, S. drohe mit einer Unterdrückung der Gewissensfreiheit, schlimmer als die Schlesier sie in jesuitischer Zeit erlebt hätten, sich bewahrheitet hat, bedarf noch näherer Untersuchung. S. starb im Amt am 1. November 1806.

Zeitschr. des Vereins f. Gesch. Schlesiens, Bd. 24, 27, 34.

[Zusätze und Berichtigungen]

  1. S. 834, Ueberschrift und Z. 13 v. u. lies: Seydlitz (statt Seidlitz). [Bd. 54, S. 795]