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ADB:Sixtinus, Regner

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Artikel „Sixtinus, Regner“ von Johann August Ritter von Eisenhart in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 34 (1892), S. 441–442, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Sixtinus,_Regner&oldid=- (Version vom 5. November 2024, 12:33 Uhr UTC)
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Sixtinus: Regner S., Rechtsgelehrter, geboren zu Leuwarden ums Jahr 1543, † zu Kassel am 11. Mai 1617. S., ein Sohn des Nicolaus S. und dessen Ehefrau Wytske Hettema, erhielt die ersten Unterweisungen in seiner Geburtsstadt und im benachbarten Bolsward. Nach dem Vorbilde eines Großoheims, der als geachteter Jurist in England verstorben war und unserem S. ein beträchtliches Legat zur Ergreifung des Rechtsstudiums hinterlassen hatte, bezog Letzterer die damals berühmte Rechtsschule zu Bourges und war dort ein eifriger Zuhörer von Baron, Cujacius, Baldouin, Doneau und Duaren; 22jährig (1565) erwarb er zu Orleans den juristischen Doctorhut und begab sich hierauf, da unter Alba’s Herrschaft in seinem Vaterlande die Reformation keinen Eingang finden konnte, als deren warmer Anhänger nach Speyer, wo er sich mit dem reichskammergerichtlichen Verfahren vertraut machte. Drei Jahre später (1568) zog er als außerordentlicher Professor nach Marburg, wurde kurz darauf ordentlicher Professor, dann 1580 unter Wilhelm und Ludwig von Hessen Primarius der Juristenfacultät (welche Stelle durch Valentin Forster’s Uebersiedelung nach Heidelberg in Erledigung gekommen war), und überdieß Rath am hessischen Obergerichte. 1586 befand er sich auf dem Wormser Deputationstage, und 1591 ging er in politischer Mission als hessischer Gesandter nach Dänemark; ließ sich jedoch nach seiner Rückkehr in Frankfurt a. M. als Syndicus nieder, weil seine religiösen Anschauungen mit denen der Marburger Prädicanten nicht in Einklang standen und er Verfolgungen von dieser Seite befürchtete, denen später sein Sohn Wilhelm Burchard (siehe unten S. 442) in der That ausgesetzt war. 1593 berief ihn Landgraf Moritz wieder nach Hessen, wo er in Kassel von 1594 bis zu seinem Tode (1617) als Mitglied des geheimen Rathes lebte. 1597 trat er in die Commission, welche zur Ausarbeitung des hessischen Landrechts mit Gerichtsverfassung niedergesetzt war, und 1604–1605 zählte er zu den Räthen, welche die Verhandlungen zwischen dem Landgrafen Moritz und den Prinzen Ludwig, Philipp und Friedrich von Hessen-Darmstadt leiteten wegen des Testamentes des Landgrafen Ludwig des Aeltern und der darin verordneten [442] Theilung. S. verfaßte trotz seines bewegten Lebens eine größere Reihe von Schriften; von diesen sind hervorzuheben der „Tractatus de Regalibus“, welcher viel verbreitet 9 Aufl. erlebte. Das Werk erschien zuerst zu Mühlhausen 1602, 4°, dann in Hannover 1607; 1609 zu Kassel in 4° in neuer Bearbeitung, durch viele Zusätze bereichert; hierauf 1617 und 1620 zu Frankfurt, 1657 zu Hannover, endlich 1683, 1693 und 1717 je in 4° zu Nürnberg. – Ein weiteres Werk „Exegesis juris civilis ad method. institutionum – juris feudalis, – juris canonici“ verließ 1617 zu Frankfurt in drei Octavbänden die Presse. Endlich bearbeitete S. eine größere Reihe von Responsis und Consiliis, von denen die meisten in der Marburger Consiliensammlung, Vol. I-XX aufgenommen wurden (in Strieder’s Hess. Gelehrtengeschichte sind die Fundorte der einzelnen Consilien genau angegeben).

S. war mit Elisabeth, einer Tochter des praktischen Arztes Dr. Sascher in Gröningen verehelicht und hinterließ drei Söhne und drei verheirathete Töchter. Sein Porträt in Freheri Theatrum p. 1014.

Vgl. A. J. van der Aa, Biogr. Woordenboek, 17 D. 2. St. S. 709 und die dort angegebene Litteratur, dann Strieder, Hess. Gel.-Gesch. XV, 24. Ueber dessen Söhne: Strieder a. a. O. S. 26.