ADB:Stark, Johann Christian (der Jüngere)
des vorigen, wurde am 28. Oct. 1769 im Großherzogthum Sachsen-Weimar geboren. Er promovirte mit 24 Jahren und ging dann mehrere Jahre – bis 1796 – auf Reisen, um sich später in Jena als Arzt niederzulassen. Hier wurde er 1805 ordentlicher Professor der Chirurgie und 1811 auch Professor ordinarius der Geburtshülfe; 1812 wurde er zum großherzoglichen Leibarzt und Stadtphysicus ernannt. Wie es in jener Zeit so häufig vorkam, daß die verschiedensten Professuren und Staatsämter in einer Person vereinigt wurden, so wurde St. nicht bloß dirigirendes Mitglied der Landesdirection als Obermedicinalbehörde, sondern auch Director des Landkrankenhauses, der Irrenanstalt, der ambulatorischen Klinik und des Entbindungsinstitutes, und war seit 1829 auch Stadt- und Amtsphysicus. Er scheint sich jedoch mit besonderer Vorliebe immer der Geburtshülfe gewidmet zu haben, da er nicht bloß 26 Jahre hindurch Hebammen unterrichtete, sondern auf Aufforderung der großherzoglichen Landesdirection zu Weimar noch im J. 1837 ein neues Hebammenlehrbuch schrieb, dessen Vorrede, vom 12. Juni 1837 datirt, in sehr klarer Weise die Befugnisse einer Hebamme darlegt und namentlich auch die operativen Eingriffe, welche man denselben allenfalls gestatten könne, ganz correct angiebt. Noch in demselben Jahre, am 24. December 1837, erlag er einer Apoplexie.
Stark: Johann Christian St., ein Neffe
Anmerkungen (Wikisource)
- ↑ Isaac Johann Jacob Sachs (1803–1846), Großherzoglich Mecklenburgischer Medizinalrat.