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ADB:Stemann, Christian Ludwig Ernst von

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Artikel „Stemann, Christian Ludwig Ernst von“ von Carsten Erich Carstens in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 36 (1893), S. 39–40, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Stemann,_Christian_Ludwig_Ernst_von&oldid=- (Version vom 23. November 2024, 21:12 Uhr UTC)
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Stemann: Christian Ludwig Ernst v. St., Jurist und Historiker. Er war geboren am 11. März 1802 in der Stadt Husum in Schleswig-Holstein, wo der Vater Justizrath und Branddirector der Aemter Husum und [40] Schwabstedt war († 18. Januar 1818). Auf dem Gymnasium der Vaterstadt vorbereitet, studirte er die Rechte in Kiel und bestand 1822 das juristische Amtsexamen mit sehr rühmlicher Auszeichnung. Darauf ward er erst ein Jahr Secretär auf dem Amtshause in Apenrade und dann Untergerichtsadvocat (Rechtsanwalt). 1826 promovirte er rite zum Dr. juris in Kiel und habilitirte sich dann als Privatdocent an der Universität daselbst. (Diss inaug. „De veterum dotis actionum rei uxoriae atque ex stipulatu differentiis.“) Er gab indeß die akademische Carrière wieder auf und ward wieder Rechtsanwalt in Husum. 1837 ward er ernannt zum königl. Hardesvogt der Hvidding- und Norderrangstrupharde im Amte Hadersleben, 1844 zum Landvogt auf der, damals zum Herzogthum Schleswig noch gehörenden, Insel Arröe. 1848 wurde er in den dänischen Adelstand erhoben und dann Departementschef im schleswigschen Ministerium in Kopenhagen. Bei Wiederherstellung der dänischen Herrschaft in Schleswig-Holstein, ward er 1852 erst Director der schleswigschen Oberjustizcommission und darauf Präsident des schleswigschen Appellationsgerichts in Flensburg, auch königl. Kammerherr und erhielt das Großkreuz des Danebrogsordens. In diesem Amte verblieb er bis 1864, von welcher Zeit an er pensionirt, ohne Amt in Kopenhagen lebte. 1876 ernannte ihn der König zum Geheimen Conferenzrath mit dem Prädicat Excellenz. Er starb bald darauf am 14. März 1876. Von ihm erschien: „Schleswigs Recht und Gerichtsverfassung im 17. Jahrh.“ (1855). Nachdem verordnet worden war, daß sämmtliche in den untergerichtlichen Archiven vorhandene Gerichtsprotokolle bis zum J. 1713 an das neu errichtete Appellationsgericht in Flensburg zu fernerer Aufbewahrung abzuliefern seien, hat der Verf. aus diesen Auszüge gemacht und sie mit erklärenden Noten versehen, sowie Bemerkungen über die in ihnen zur Anwendung gebrachten materiellen und processualischen Rechtssätze angefügt. Die Schrift enthält demnach reichhaltige und interessante Beiträge zur einheimischen Rechtsgeschichte Schleswigs im 17. Jahrh. – „Das Güterrecht der Ehegatten im Gebiet des jütschen Lovs“ (Kopenh. 1857). Eine monographische Darstellung des ehelichen Güterrechts nach jütischem Lov, ausführlich und erschöpfend. „Geschichte des öffentlichen und Privatrechts des Herzogthums Schleswig“ (Kopenh. 1866, 3 Bde.). Diese Schrift enthält Darstellung der in den staatsrechtlichen Verhältnissen eingetretenen Veränderungen und Geschichte der damit zusammenhängenden Ereignisse, sowie die Geschichte des Privatrechts und des Strafrechts und des damit in Verbindung stehenden Gerichtswesens dieses Landestheiles von Anfang bis auf die Neuzeit. Der 3. Band ist eine Sammlung von 264 Urkunden von historischen Werth. Der Verf. hat sich durch diese Arbeit Verdienst um die specielle Rechtsgeschichte erworben. – Außerdem hat er eine große Reihe von Beiträgen zu Zeitschriften geliefert, als Elwer’s Themis, Falk’s Archiv, Provinzial-Efteretninger (doch in deutscher Sprache sind seine Artikel in dieser dänischen Zeitschrift verfaßt), Jahrbücher für die Landeskunde Schleswigs und Holsteins, Zeitschrift der Gesellschaft für S.-H. L.-Geschichte. Namentlich hat er viele Beiträge zur einheimischen Adelsgeschichte geliefert, z. B.: Die Familie Andersen (Prov.-Eftern. 1862, III, 349. 365); Lembeck (Jahrb. für Ldsk. IX, 226); v. Ahlefeldt (X, 55); Sehestedt (Zeitschr. d. Ges. I, 54); Ranzau (II, 106); Breida (III, 183); Bokwold (IV, 251). – Nach seinem Tode gab sein Sohn E. v. Stemann „Urkundliche Beiträge zur Geschichte der Herzogthümer Schleswig und Holstein“ 1879 heraus und Professor Michelsen „Nachrichten von den holstein. Aemtern und Amtmännern im 15. u. 16. Jahrh.“ (Zeitschr. VII, 117) und „Von schlesw. Aemtern und Amtmännern“ (desgl. das. VIII, 123).

Lübker-Schröder, S.-H. Schriftstellerlex. II, 585. – Alberti II, 422 u. Fortsetzung II, 284.