ADB:Thilenius, Georg
Moritz Gerhard Th. (s. S. 33) am 19. April 1830 zu Rüdesheim [33] geboren, widmete sich anfangs der bergakademischen Laufbahn, ging aber 1851 zum Studium der Medicin über, dem er in Berlin, Göttingen und Wien oblag, machte nach Beendigung desselben wissenschaftliche Reisen durch Frankreich (mit längerem Aufenthalt in Paris) und Algerien und ließ sich 1855 als praktischer Arzt und Badearzt in Soden nieder, wo er 30 Jahre lang bis zu seinem am 17. August 1885 erfolgten Tode eine vielseitige Thätigkeit entfaltete. Th. bekleidete mehrfach Communal- und städtische Aemter, war Mitglied des preußischen Abgeordnetenhauses (seit 1870), des deutschen Reichstages (seit 1874) und machte sich auch sonst durch gemeinnütziges Wirken sehr verdient. Seiner Anregung ist die Gründung der Gemeinschaft deutscher Badeärzte zu verdanken, welche als balneologische Section der Berliner Gesellschaft für Heilkunde 1877 ins Leben trat, ferner die Veranstaltung einer wissenschaftlichen Enquete über den oft beobachteten Zusammenhang von Lungenblutungen und Witterungsveränderungen (auf dem Congreß der genannten Gesellschaft 1883). Das Ergebniß desselben veranlaßte Th. im preußischen Abgeordnetenhause einen Antrag einzubringen, durch welchen die Staatsregierung aufgefordert wurde, im Interesse der Landwirthschaft und der Hygiene das bis dahin noch sehr mangelhafte Netz der meterorologischen Beobachtungsstationen über ganz Preußen auszudehnen und regelmäßige Veröffentichungen vorzunehmen. Von schriftstellerischen Arbeiten Thilenius’, der übrigens wegen seiner liebenswürdigen Charaktereigenschaften in ärztlichen und parlamentarischen Kreisen sich großer Sympathieen erfreute, sind hauptsächlich zu nennen eine Badeschrift über Soden (Frankfurt a. M. 1870), ferner die Veranstaltung der 8. Auflage von Helfft’s Handbuch der Balneotherapie (Berlin 1874, um einen kurzen Abriß der med. Klimatologie vermehrt) und der „Bäder-Almanach“, den er 1884-1885 redigierte.
Thilenius: Georg Th., als Sohn des Balneologen Otto Heinrich Th. und Enkel von- Vergl. noch Biogr. Lex. V, 655.