ADB:Tittmann, Friedrich Wilhelm
Karl Christian T., Superintendent, seine Mutter, Karoline Regine, geb. Schleußner. 1789 wurde sein Vater in der alten Eigenschaft nach Dresden versetzt, der Sohn folgte ihm dahin. Seine älteren Brüder waren Johann August (Professor der Theologie zu Leipzig), Karl August (Hof- und Justizrath) und Friedrich Christian (Stadtrichter zu Dresden), die beiden Ersteren in der litterarischen Welt, Karl August besonders als Criminalist, wohlbekannt. Unser Friedrich Wilhelm T. studirte von 1800–1803 zu Leipzig und Wittenberg die Rechte, beschäftigte sich daneben vorzugsweise mit Philosophie und Geschichte. Am 24. März 1803 bestand er die Candidatenprüfung zu Wittenberg und acht Tage später das Rigorosum, worauf er nach Dresden zurückkehrte. Als Advocat wurde er am 26. Juni 1804 immatriculirt; schon im April zuvor hatte er um den Acceß bei dem geheimen Archive angehalten, wozu er am 16. August darnach verpflichtet wurde. In demselben Jahre schrieb er eine, vom Geh. Archivar Dr. Günther bedenklich gefundene Abhandlung „De auctoritate aureae bullae in re vicaria“, welche nicht gedruckt worden ist. Bald wurde er Kanzlist beim Geheimen Archive, da seine Probearbeiten sich auszeichneten, 400 Thaler Gehalt brachte ihm dieses Amt jährlich ein. Seine Verpflichtung in dasselbe erfolgte am 9. Januar 1805. Schmerzlich war es ihm, daß er, als unterer Beamter, an den reichen und frischen Quellen sitzend, nicht daraus schöpfen durfte. Vielleicht war dieser Umstand für seine vortreffliche, langwierige Ordnung des „Wittenberger Archivs“ (Abth. II des k. s. Hauptstaatsarchivs) gerade von Nutzen. 1822 wurde er Dr. utr. jur. zu Halle, nachdem ihn die philosophische Facultät zu Jena schon früher aus freien Stücken zum Doctor creirt hatte.
Tittmann: Friedrich Wilhelm T., geboren am 29. April 1784 zu Wittenberg. Sein Vater,Nach achtzehnjähriger Archivthätigkeit kam T., auf Rescript vom 17. November 1823, als dritter Supernumerarrath ins Oberconsistorium, am 16. August 1828 rückte er zum zweiten ordentlichen Oberconsistorialrath mit einem Jahresgehalte von 1600 Thalern auf. Nach Auflösung des Oberconsistoriums trat er als Geheimer Archivar in das Hauptstaatsarchiv und wurde am 29. März 1836 in seine neue Stelle eingeführt. Nun standen die Schätze unter ihm, und er schöpfte fleißig. Als Frucht mehrjähriger Studien erschien sein hervorragendes, zweibändiges Werk: „Geschichte Heinrich des Erlauchten“ (1845/6, zweite Ausgabe 1850). Um das Hauptstaatsarchiv hat sich [384] T. große Verdienste erworben, indem er die Ordnung der in dem, 1834 neugebildeten Institute vereinigten, verschiedenen Archive einleitete und zweckmäßige Hilfsmittel zu bearbeiten begann, u. A. ein Verzeichniß über die in den zahlreichen Urkunden vorkommenden Glieder des sächsischen Herrscherhauses. Er unternahm auch die Vervollständigung des von Adelung angelegten Repertoriums über die Urkunden. Ein Augenleiden nöthigte ihn 1848 um seine Pensionirung für Ende des laufenden Jahres einzukommen. Vollste Anerkennung wurde dem schon am 4. Januar 1844 mit dem Verdienstorden ausgezeichneten Manne bei seinem Weggange von Allerhöchster Stelle gezollt. Sein Amtsnachfolger wurde Karl v. Weber. Er lebte mit seinen Nichten und einer unverheiratheten, vor ihm verstorbenen Schwester einträchtiglich, erblindete völlig, blieb aber immer wissenschaftlich thätig. Seine vielen Veröffentlichungen hat er selbst in einem Verzeichnisse zusammengestellt. Weber hat dasselbe an der zuerst anzugebenden Stelle abgedruckt. Der bedeutende Gelehrte und liebenswürdige Mensch, den Bescheidenheit, Milde und Frömmigkeit erfüllten, starb zu Dresden in den ersten Morgenstunden des 20. Mai 1864.
- Nach der Biographie von v. Weber, in dessen Archiv für die Sächsische Geschichte III (1865), 128–133; cfr. ebenda II (1864), 12 und 17 und v. Witzleben, ebenda N. F. VI (1880), 358 und 361. – In den großen Konversationtslexicis fehlt leider auch sein Name, wie der so manches tüchtigen Sachsen.