ADB:Tomaschek, Johann Adolf

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Artikel „Tomaschek, Johann Adolf“ von Berthold Bretholz in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 54 (1908), S. 705–706, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Tomaschek,_Johann_Adolf&oldid=- (Version vom 29. März 2024, 15:50 Uhr UTC)
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Tomaschek: Johann Adolf T., Edler von Stadowa, österreichischer Rechtshistoriker und Universitätsprofessor, geboren am 16. Mai 1822 in Iglau, † am 9. Januar 1898 in Wien. T. wuchs mit seinen jüngeren Brüdern, Ignaz, der sich später als Universitätsbibliothekar in Graz bekannt machte, Anton, der sich dem Gymnasialfach zuwandte, Karl, der Philosophie und Aesthetik betrieb, und Wilhelm, dem nachmaligen hervorragenden Professor der Geographie an der Grazer und Wiener Universität, unter Leitung des gleichnamigen Vaters, eines hervorragenden Pädagogen, heran, besuchte das Gymnasium in Iglau, studirte Philosophie und Jus an der ehemaligen Olmützer Universität und wurde 1844 zum Doctor der Rechte promovirt. Nach kurzem Dienst beim Olmützer Magistrat, ging er zur Lehrthätigkeit über, wirkte 1845 bis 1847 am Brünner Gymnasium und kam 1847 als Professor für classische Philologie und Mathematik nach Iglau. Eine kurze Unterbrechung erfuhr seine hiesige Wirksamkeit dadurch, daß er im J. 1848 als Deputirter seiner Vaterstadt, Meseritschs und Trebitschs nach Frankfurt zur Nationalversammlung ging, wo er sich dem linken Centrum anschloß. Zurückgekehrt, verblieb er noch ein Jahrzehnt in Iglau am Gymnasium, beschäftigte sich daneben eifrig mit den Schätzen des Iglauer Stadtarchivs. Als erste Frucht dieser Arbeiten erschien 1859 seine erste größere selbständige Schrift: „Deutsches Recht in Oesterreich im 13. Jahrhundert auf Grundlage des Stadtrechtes von Iglau“. Er versuchte hier an dem besonderen Beispiel der mährischen Stadt Iglau mit ihrem interessanten Stadt- und Bergrecht den „untrennbaren Zusammenhang der Cultur- und Rechtsgeschichte Oesterreichs mit der des übrigen Deutschlands“ nachzuweisen. Mit größerem Eifer konnte er sich den rechtsgeschichtlichen Studien fortan widmen, da er im J. 1857 zum Concipisten im Haus-, Hof- und Staatsarchiv in Wien ernannt wurde und sich 1860 an der Wiener Universität für deutsches Recht habilitirte. Drei ernste größere Arbeiten, „Die ältesten Statuten der Stadt und des Bisthumes Trient in deutscher Sprache“ (Wien 1861; auch im 26. Band des Archivs für Kunde österreichischer Geschichtsquellen) und „Recht und Verfassung der Markgrafschaft Mähren im 15. Jahrhundert“ (Brünn 1863) und „Der Oberhof Iglau in Mähren und seine Schöffensprüche aus dem 13.–16. Jahrhundert“ (Innsbruck 1868) hatten zur Folge, daß T. im J. 1863 zum außerordentlichen und 1871 zum ordentlichen Professor für deutsches Recht und österreichische [706] Rechtsgeschichte, Rechtsalterthümer, Rechtsencyklopädie und Methodologie ernannt wurde, was 1880 auch noch auf deutsche Reichs- und Rechtsgeschichte und deutsches Privatrecht ausgedehnt wurde. Schon 1867 wurde er correspondirendes Mitglied der philos.-hist. Classe an der kais. Akademie in Wien, das deutsche Nationalmuseum in Nürnberg ernannte ihn zum Mitglied ihres Gelehrtenausschusses, kurze Zeit unterrichtete er den Erzherzog Friedrich in juristischen Fächern. Als er 1893 in den Ruhestand trat, zeichnete ihn der Kaiser durch Erhebung in den Adelsstand aus, nachdem er schon vorher die große goldene Medaille für Kunst und Wissenschaft erhalten hatte.

Außer einer Reihe von Aufsätzen, die zumeist in den Sitzungsberichten der kais. Akademie erschienen, darunter: „Die höchste Gerichtsbarkeit des deutschen Königs und Reiches im 15. Jahrhundert“ (1867, Band 49), „Die beiden Handfesten König Rudolfs I. für die Stadt Wien vom 24. Juni 1278 und ihre Bedeutung für die Geschichte des österreichischen Städtewesens“ (1876, Band 33), „Ueber eine in Oesterreich in der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts geschriebene Summa legum incerti auctoris und ihr Quellenverhältniß zu dem Stadtrechte von Wien-Neustadt und dem Werböczischen Tripartitum“ (1884, Band 105), sind noch zwei selbständige Publikationen zu nennen, und zwar „Die Rechte und Freiheiten der Stadt Wien“ (in Geschichtquellen der Stadt Wien), 2 Bde., Wien 1877 und 1879 und das alte Bergrecht von Iglau und seine bergrechtlichen Schöffensprüche“, Innsbruck 1897.