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ADB:Türckheim, Johann Friedrich Freiherr von

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Artikel „Türckheim, Johann Friedrich Freiherr von“ von Wilhelm Wiegand in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 39 (1895), S. 6–8, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:T%C3%BCrckheim,_Johann_Friedrich_Freiherr_von&oldid=- (Version vom 23. Dezember 2024, 15:44 Uhr UTC)
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Band 39 (1895), S. 6–8 (Quelle).
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Türckheim: Johann Friedrich v. T., am 10. Decbr. 1780 zu Straßburg geboren, aus einer dort seit dem 16. Jahrhundert angesessenen angesehenen Bankiersfamilie stammend, empfing schon in früher Jugend tiefe und schmerzliche Eindrücke. Sein Vater Bernhard v. T., der nach der Beseitigung des unglücklichen Friedrich v. Dietrich im Herbst 1792 das Bürgermeisteramt der Stadt übernommen hatte, mußte nach wenigen Monaten ebenfalls vor dem Argwohn und der Maßlosigkeit der Jakobiner weichen und entging der Verhaftung wie dem wahrscheinlichen Tode nur durch eilige Flucht. Seiner tapfern Gattin Elise Schönemann aus Frankfurt, Goethe’s Lili, gelang es ebenfalls in der Verkleidung einer Bäurin mit den Kindern, Friedrich, den ältesten, an der Hand führend, den jüngsten im Tuch tragend, nach langer nächtlicher Wanderung über die Grenze zu entrinnen. Während in der Heimath der Schrecken wüthete, verlebte die Familie eine ruhige Spanne Zeit in Erlangen, dort wie später in Straßburg und Paris vollendete Friedrich seine Jugendbildung, deren solide Grundlagen der Erzieher im Türckheim’schen Hause, der vortreffliche Redslob gelegt hatte. Nachdem sein Vater das Straßburger Bankhaus wieder begründet und in Flor gebracht hatte, widmete er sich seinem Willen gemäß dem Handelsfache, arbeitete eine Zeit lang in großen Handelshäusern zu Bremen und Amsterdam und trat 1806 in das väterliche Geschäft, in dem er bald eine leitende Stellung gewann, da sein Vater einige Jahre hindurch die Finanzen des Großherzogthums Baden verwaltete. 1810 wurde er bereits in die Handelskammer seiner Vaterstadt gewählt und nun erstieg er rasch eine Stufenreihe verschiedener Würden und Ehren, immer darin den Fußstapfen seines Vaters folgend: er wurde Mitglied des Generalraths des Departements, später Präsident desselben, Deputirter der französischen Kammer und 1831 in unmittelbarer Nachfolge seines Vaters Präsident des Directoriums der Kirche Augsburgischer Confession im Elsaß. Seit 1812 hatte er sich durch die Heirath mit einer Gräfin Degenfeld einen eigenen Hausstand gegründet, dem frohe gesunde Kinder erblühten, und im Süden der Stadt inmitten einer sumpfigen Wildniß ein herrliches Landgut die Thumenau geschaffen, dessen Reiz, die unmittelbare Anlehnung an die Natur, noch heute fesselt. In der idyllischen Ruhe desselben fand er die Muße, seine persönlichen [7] Neigungen zu pflegen, die ihn viel eher zu einer ländlichen verwaltenden Thätigkeit als zum Handelssache zogen und in denen er durch den Umgang mit dem nur zu früh verstorbenen ausgezeichneten Präfecten Lezai-Marnesia, einem wahren Verwaltungsgenie und einer echt populären Gestalt, noch bestärkt worden war, hier suchte er Ruhe vor den Stürmen und Enttäuschungen seines Lebens.

Als er 1824 zum ersten Male in die französische Deputirtenkammer trat, gesellte er sich zu jenem kleinen Häuflein der Linken, das unter der Führung von Royer-Collard gegen die seit der Ermordung des Herzogs von Berry schwellende Hochfluth der politischen und kirchlichen Reaction wie gegen das schwankende Ministerium Villèle die Charte vertheidigte. Uebrigens stand nahezu Alles, was Anspruch machte auf Bildung und Besitz in Frankreich, damals hinter der Opposition, die bei den Wahlen von 1827, welche auch T. wieder nach Paris führten, bereits die Majorität gewann. T. war kein Parlamentarier im echten Sinne des Worts, für rednerische Wirkung versagte schon seine schwache Stimme, aber er war ein fleißiger und brauchbarer Arbeiter in den Commissionen und wesentlich bei praktischen Fragen, wie z. B. beim Tabaksmonopol, griff er ein. Selbstverständlich gehörte er zu der bekannten Phalanx der 221, welche im März 1830 der drohenden Thronrede Karl’s X. mit der stolzen Mißtrauensadresse antwortete, beim Ausbruch der Julirevolution und der weitern Entwicklung der Pariser Ereignisse, welche die Orleans auf den Thron brachten, war er zur Stelle, doch schon im September legte er sein Deputirtenmandat nieder, da man ihn nach Straßburg auf den verwaisten Bürgermeisterposten berief. Von der frohen Erwartung seiner Mitbürger jubelnd empfangen, umarmt von seinem greisen Vater betrat er wie im Triumphzuge seine Vaterstadt. Es war der Höhepunkt seines Lebens.

Sein städtisches Regiment, das er fünf Jahre hindurch führte, ist gekennzeichnet durch eine vortreffliche sparsame Verwaltung der Finanzen, eine Reihe von Bauten, welche bestimmt waren Gesundheit und Schönheit der Stadt zu heben wie z. B. die Canalisirung des linken Illarmes, und durch die Inangriffnahme verschiedener Noth und Elend bekämpfender Einrichtungen. Eben damals erhob die sociale Frage zuerst ihr drohendes Haupt. T. gründete für Arbeitslose eine Zufluchtsstätte, die aus Mitteln der Stadt und Beiträgen wohlhabender Bürger unterhalten wurde, er richtete Armenschulen ein, er schuf zur Hebung von Handel und Handwerk eine Industrieschule. Nirgends ging er bei seinen Reformen stürmisch oder maßlos vor, bedächtig und besonnen suchte er vom Alten das Gute zu erhalten. Damit erregte er freilich auch Anstoß, so als er das staatliche Schulgesetz von 1833 mit seiner Trennung der Geschlechter und seinem Ueberwiegen des Laienelements in der Schulaufsicht nicht sogleich strict in voller Ausdehnung einführte. sondern zunächst die bewährten Pfarrschulen der Stadt fortbestehen ließ. Daneben hatte er mit der republicanischen Opposition im Gemeinderath, die ihn wiederholt den obern Behörden und dem Staatsoberhaupte gegenüber in arge Verlegenheit brachte, mit nörgelnder Kritik der Bürgerschaft und andern Widerwärtigkeiten zu kämpfen, sodaß er ohne großes Bedauern im August 1835 sein Amt niederlegte, als er seine Kräfte der doppelten Last nicht mehr gewachsen fühlte.

Seit 1821 nämlich, seit dem Tode des Vaters, bekleidete er auch die Stellung eines Präsidenten des protestantischen Directoriums, die wahrlich keine Sinecure war. Wenngleich damit auf hoher Warte, gewissermaßen an der Spitze von 500 000 Seelen, verfügte er doch über geringe Machtmittel, überall beschränkt durch den Einspruch der Regierung oder der Consistorien der Kirche. In seinem Bestreben, die Amtsgeschäfte zu centralisiren, stieß er auf vielfache Hindernisse. Er verschloß sich so wenig wie Andre der Einsicht, daß die Fassung [8] der sogenannten Organischen Artikel der Protestanten vom 18. Germinal X nicht mehr zeitgemäß, daß die Forderung nach einer freieren Organisation der Kirche berechtigt, und daß eine Reform nothwendig sei, aber seiner ganzen Natur gemäß wollte er auch hier nichts überstürzen, sondern jede Aenderung sich organisch entwickeln lassen. Damit befriedigte er indeß die vorwärtsstrebenden Tendenzen nicht, die sich bald gegen ihn und das Directorium kehrten und sie journalistisch befehdeten. Dazu kam der schwere Kampf, den er 1842–1843 gegen die Katholiken in der Frage des Simultaneums, der gemeinsamen Benutzung des Kirchenchors zu führen hatte, und schließlich traf ihn persönlich ein schweres Mißgeschick. Sein Bankhaus, dessen Leitung er nicht mehr die nothwendige Aufsicht hatte widmen können, brach zusammen, sein Vermögen ging verloren. Dazu traf ihn noch der Tod einer geliebten Tochter. Unter diesen Kämpfen und Schlägen begann seine Gesundheit ernstlich zu wanken, zweimal suchte er im südlichen Frankreich Erholung. Während er in Cannes weilte, brach die Februarrevolution in Paris aus und fand ihren Widerhall auch in Straßburg. Eine provisorische zehnköpfige Directorialcommission setzte sich im März 1848 eigenmächtig an die verwaiste Stelle und wußte sich im Lande bei den Consistorien wie bei der Regierung Anerkennung zu verschaffen. T. mußte von der Ferne aus mit ansehen, wie diese Commission nun die Reformen in Angriff nahm, die er selbst als nothwendig erkannt hatte: die Errichtung des Kirchenrathes, die Wahl der Pfarrer, die Wiederaufrichtung des Generalconsistoriums. Obschon man seiner Amtsführung und der Ordnung der Geschäfte volle Anerkennung zollte, empfand er doch bitter die durch die politischen Ereignisse herbeigeführte persönliche Zurücksetzung. Im Frühjahr 1850 trieb ihn die Sehnsucht, wenigstens auf dem heimathlichen Boden zu sterben, zurück. Er nahm noch an den Verhandlungen Theil, die ein neues Directorium einsetzten und ihm die Würde eines Ehrenpräsidenten übertrugen. In demselben Augenblicke, als sein Nachfolger sein Amt antrat, am 10. December 1850, hauchte er seine schwergeprüfte Seele aus. Mit Recht durfte er seine autobiographische Aufzeichnung mit den Worten schließen: „Je recueille les seuls débris qui soient à sauver du naufrage, les souvenirs d’une vie pure, utile, dévouée au bien-être de mes compatriotes. Je les recueille comme le patrimoine acquis à mes enfants, le seul que je puisse leur léguer encore. – Après ma mort on me rendra justice.“

L. Spach, Oeuvres choisies tom. II, 1866 und Moderne Culturzustände im Elsaß 1–3, 1873 u. 1874. – Graf Eckbrecht v. Dürckheim, Lilli’s Bild, 1879.