ADB:Vallensis, Andreas
[471] den Ruf als Lehrer der Philosophie am Hofgymnasium zu Löwen. Hier las er seit 1609 canonisches Recht, erwarb am 28. September 1610 die Würde eines Dr. iur. utr., im J. 1621 die ordentliche Professur des canonischen Rechts neben Heinrich Zoes. Zugleich war er dreizehn Jahre lang Präfect des Collegium Winckelius. Er wurde begraben in St. Peter. Außer einer Schrift „De beneficiis libri IV“, welche sein Neffe gleichen Namens zu Mecheln 1646. 4. herausgab, verfaßte er: „Paratitla sive summaria et methodica explicatio Decretalium d. Gregorii P. IX.“, Lovan. 1628, 1632, ein auf die Decretalen Gregor’s IX. sich stützendes Lehrbuch des canonischen Rechts, dessen neue nach dem Tode des Verfassers in verschiedenen Ländern erschienene Auflagen die weite Verbreitung beweisen. Neben diesen Werken gab er Werke von H. Zoesius heraus.
Vallensis: Andreas V. (André Delvaux), geboren zu Andenne (Grafschaft Namur) im J. 1569, † zu Löwen am 26. December 1636. Nachdem er in Lüttich und Douai Philosophie studirt hatte, lehrte er diese durch sieben Jahre im Colleg zu Marchienne, während er zugleich die Rechtswissenschaft betrieb, war Fiscus und Decan des Collegs der Baccalauren, erhielt im J. 1598- Witte, Diarium ad a. 1636. – Foppens, Bibl. I, 60 (giebt noch handschriftlich vorhandene Werke an). – Van der Meersch in Biogr. nat. V, 492. – Meine Gesch. III, 693.