ADB:Vesling, Johann
Erscheinungsbild
[649] et aliae observationes anatomicae et epistolae medicae posthumae“ (Kopenhagen 1664; Haag 1740).
Vesling: Johann V., Arzt und Anatom, geboren 1598 zu Minden in Westfalen, kam noch als Kind mit seinem Vater nach Wien und erhielt hier seine allgemein-litterarische und medicinische Fachausbildung. Nach Beendigung der letzteren unternahm er eine größere wissenschaftliche Reise, ging zunächst nach Venedig, wo er 1627 eine Anstellung als „Incisor“ bei dem ärztlichen Collegium erlangte, besuchte dann zugleich als Arzt des venetianischen Consuls, den er begleitete, den Orient mit längerem Aufenthalt in Aegypten und Jerusalem, befaßte sich hier eingehend mit dem Studium der botanischen Verhältnisse dieser Gegenden und kehrte 1628 nach Venedig zurück. Hier eröffnete er Privatvorlesungen über Anatomie und Botanik, die bald einen so großen Ruf erlangten, daß die Zöglinge aller übrigen höheren Schulen der Stadt und selbst die deutschen Studenten aus Padua zu denselben erschienen. 1632 erhielt er eine Berufung als Professor der Anatomie, Chirurgie und Botanik nach Padua, der er Folge leistete. Seine Vorlesungen waren hier derartig frequentirt, daß einmal sogar unter der Wucht der andrängenden Zuhörer das Auditorium zusammengebrochen sein soll. 1638 gab er die Chirurgie ab und behielt nur die Anatomie und Botanik bei. 1648 unterbrach er seine Lehrthätigkeit für längere Zeit, um abermals eine botanische Excursion nach dem Oriente anzutreten, erkrankte hier jedoch an den Folgen der Strapazen und starb bereits am 30. August 1649. Von den Schriften Vesling’s hat bleibenden historischen Werth ein größeres Handbuch der Anatomie, betitelt: „Syntagma anatomicum publicis dissectionibus in auditorum usum aptatum“ (Padua 1641; ebd. 1647; ebd. 1651; ebd. 1677; Frankfurt 1641; Amsterdam 1649, hier und andernweitig mehrfach aufgelegt, auch ins Holländische, Englische und Deutsche übersetzt). Erwähnenswerth ist außer einigen botanischen Abhandlungen noch die Schrift „De pullitione Aegyptiorum- Vgl. Biogr. Lex. etc. VI, 97.