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ADB:Wörz, Johann Georg

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Artikel „Wörz, Johann Georg“ von Johann Georg von Wörz in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 44 (1898), S. 215–216, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:W%C3%B6rz,_Johann_Georg&oldid=- (Version vom 7. November 2024, 14:43 Uhr UTC)
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Wörz: Johann Georg W., Jur. Dr., kaiserl. Rath, ausgezeichneter Kenner und Quellenforscher der tirolischen Rechts- und Verwaltungsgeschichte, geboren am 31. März 1797 zu Breitenwang bei Reutte in Nordtirol, war das achte Kind der daselbst ansässigen und geachteten Bauersleute Georg und Euphrosine W. Von seinem verständigen Vater „zum Studiren“ bestimmt, kam er als armer Knabe, der sein Leben durch „Kosttage und Stundengeben“ fristen mußte, an das Gymnasium zu Innsbruck, das er mit glänzendem Erfolg absolvirte und wendete sich dann, zuerst in Innsbruck, später an der Wiener Universität, dem Studium der Rechtswissenschaft zu. In Wien fand er als Hofmeister im Hause des Hofraths v. Tremier eine sehr behagliche Existenz und trat 1822 nach Erlangung des Doctorates als Conceptspraktikant der Hofkammerprocuratur in den Staatsdienst. Bald aber zog ihn sein Herz nach Tirol zurück; er nahm eine Actuarstelle beim Landgericht in Kitzbühel an, wo er sich 1822 mit Elisabeth Walburga Bernhart, einer Beamtentochter, vermählte. Doch vertauschte er zwei Jahre später seine amtliche Stellung in Kitzbühel mit einer gleichen beim k. k. Land- und Criminalgericht in Bregenz, hier wie dort von seinen Vorgesetzten und von der Bevölkerung hoch geschätzt. Der Ruf seines ausgezeichneten Wissens, Charakters und Fleißes verschaffte ihm 1827 eine Beförderung nach Innsbruck. Der Landesgouverneur Friedrich Graf Wilczek wollte eine wissenschaftliche Kraft für die Verwaltung des schwierigen tirolischen Lehnwesens heranbilden und zog zu diesem Zwecke den jungen „Wiener Doctor“ als Adjuncten in die Gubernialregistratur, in deren Dienstkreis auch das Gubernialarchiv und speciell das Lehenarchiv gehörten. Hier verblieb er 21 Jahre lang in der gleichen Stellung, denn der Directorsposten wurde eben nicht vacant. Da nun W. an der manipulativen Seite des Registraturdienstes begreiflicher Weise für seinen Geist und sein Streben kein Genügen finden konnte, so fing er gar bald an, seine Mußezeit nicht nur zur gründlichen theoretisch-praktischen Ausbildung im Lehenwesen, sondern auch zu systematischen archivalischen Forschungen in verschiedenen Gebieten der tirolischen Provinzialgesetzgebung und Verwaltung – vom Beginn des 16. Jahrhunderts an – zu verwenden. Außerdem war er in den dreißiger Jahren an der Innsbrucker Universität auf verschiedenen Lehrkanzeln des juridisch-politischen Studiums als Supplent thätig, ohne daß es ihm jedoch gelungen wäre, trotz glänzender Concursprüfungen zu einer definitiven Professur zu kommen, da die Lehrkanzeln damals zumeist an Assistenten der Wiener Hochschule verliehen wurden. Späterhin veröffentlichte er sein dreibändiges Werk „Gesetze und Verordnungen über die Cultur des Bodens in der Provinz Tirol und Vorarlberg“, wofür er vom Kaiser Ferdinand I. mit der großen goldenen Medaille ausgezeichnet wurde. Dieses Werk machte den Namen des Verfassers im ganzen Lande derart bekannt, daß W. im J. 1848 als Abgeordneter des tirolischen Wahlbezirks Imst in den constituirenden Reichstag nach Wien entsendet wurde. Es lag nicht in seiner Absicht, hier als Politiker hervorzutreten; als er sich jedoch während der Octoberrevolution [216] nicht entschließen konnte, gemeinschaftlich mit seinen landsmännischen Collegen den Reichstag im Stiche zu lassen und bis Ende October in Wien ausharrte, zog er sich hierdurch das Mißfallen der Regierung zu. Zwar erlangte er endlich im December 1848 den Directorposten, aber bei der bald darauf erfolgenden Reorganisirung der politischen Behörden mußte er sich in Registratur und Archiv mit der Stelle eines Hülfsämteradjuncten der neucreirten Statthalterei begnügen und durfte den Directortitel nur ad personam weiterführen. Erst mit dem Erwachen der constitutionellen Aera änderte sich seine Lage; er wurde Referent der Lehnallodialisirungs-Landescommission und kaiserlicher Rath, wurde mit dem goldenen Verdienstkreuze und schließlich auch mit dem Ritterkreuze des Franz Joseph-Ordens ausgezeichnet und auf Grund seiner zahlreichen im Drucke erschienenen historischen Arbeiten zum Docenten der tirolischen Rechtsgeschichte an der Innsbrucker Universität ernannt. Er starb am 30. Juli 1868 in hohem wissenschaftlichen Ansehen, sowie seines makellosen Charakters wegen allgemein geachtet. – Außer dem erwähnten Werke über Bodencultur hat W. mehrere Monographien kirchenrechtlichen Inhalts im Drucke erscheinen lassen: „über „Tischtitel“ und Deficientengehalt, über „Congrua“, Stolgebühren und Bruderschaften; nebstbei eine sehr große Anzahl gediegener rechtshistorischer Aufsätze und Abhandlungen in Tiroler und Wiener Blättern der verschiedensten politischen Färbungen. Es war ihm eben in jeder Frage nur um das zu thun, was er als die Wahrheit erkannte. Zu den werthvollsten Früchten seiner Forschungen gehören aber die noch ungedruckten, theils im Innsbrucker Statthaltereiarchive, theils im tirolischen Museum Ferdinandeum aufbewahrten Sammlungen, die Geschichte der tirol. Gesetzgebung, Regierung und Verwaltung (mehr als 50 Fascikel), das Kirchenpatronat, das Placetum regium, Entstehung und Anwachsen von Tirol und Vorarlberg, das tirolische und vorarlbergische Ständewesen betreffend.