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ADB:Waizenegger, Ferdinand

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Artikel „Waizenegger, Ferdinand“ von Johann August Ritter von Eisenhart in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 40 (1896), S. 634–635, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Waizenegger,_Ferdinand&oldid=- (Version vom 25. November 2024, 05:46 Uhr UTC)
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Waizenegger: Ferdinand W., Jurist, geboren zu Bregenz um das Jahr 1580, † zu Ingolstadt am 18. August 1634. Es ist unbekannt wo W. seine humanistischen und rechtswissenschaftlichen Studien machte, und wo er den juristischen Doctorgrad erwarb. 1612 finden wir ihn als Extraordinarius an der Ingolstädter Juristenfacultät. Anfangs des Jahres 1614 rückte er zum Ordinarius vor an Stelle des Professors Johann Georg Prugglacher, welcher Ende 1613 als kurfürstlicher Rath nach München ging. Später wurde W. professor primarius, kurfürstlicher Rath, auch Präfect zu Gerolfingen, und sein Gehalt stieg von 1614 bis 1634 von 300 Gulden allmählich auf die damals seltene Summe von 600 Gulden.

W., der hauptsächlich über canonisches Recht las, besaß eine vorzügliche Lehrgabe, womit er ein sehr einnehmendes Wesen verband, so daß er sich bald zu einem Lieblinge der Universität und selbst der Stadt machte; es wurde daher sein verhältnißmäßig früher Tod nicht bloß in Universitätskreisen, sondern über diese hinaus tief und aufrichtig beklagt. Ein Hauptzug von Waizenegger’s Charakter war Freigebigkeit. Im Einklang hiermit berichtet Mederer, W. sei gegen Arme äußerst wohlthätig gewesen, und habe es ihm einen Genuß gewährt, unbemittelte Kleriker und Studenten oder durch den Krieg Geschädigte theils bei sich an seinem Tische zu sehen, theils sie überhaupt zu verpflegen. Es war daher, bemerkt Mederer, nach seinem Tode ungewiß, ob er sich seinen Ruf durch Gelehrsamkeit oder Herzensgüte erworben habe. Wilhelm Uhläus, Professor der Rhetorik, welcher die Leichenrede hielt, spricht sich in ähnlichem Sinne aus und treffend rühmt die Grabschrift in der Morizkirche, in welcher unser Gelehrter bestattet ist: „D. Ferdinand W. in superos semper pius, in pauperes semper liberalis, in arte Juris semper exactus, in caussis Justitiae semper integer, in omnibus vere Germanus“.

W. hat sich auch als Schriftsteller hervorgethan. Von seinen litterarischen Arbeiten, welche zerstreut bei Mederer, Kobolt, Prantl und in Zedler’s Realencyklopädie aufgezählt sind, – verdienen besondere Beachtung: a) dessen Dissertationen (meist civilrechtl. Inhalts), welche gesammelt 1637 in 4° zu Ingolstadt erschienen und von K. Denich mit vieler Anerkennung besprochen wurden; b) die beiden quaestiones monetariae, von Kaspar Mangius mit einer einleitenden Vorrede 1665 in Ingolstadt herausgegeben; endlich c) die Commentationes de origine juris et formis reipublicae, ac variis Monarchiis, de imperio et [635] Imperatore; Erörterungen über Formen, Entwicklung und Einrichtung des staatlichen wie öffentlichen Lebens, die um so mehr Berücksichtigung verdienen, als damals das Gebiet des öffentlichen Rechtes nur sehr wenig betreten war und sich letzteres in der Litteratur erst allmählich zu gestalten begann.

Zedler’s Univ.-Lexikon s. v. – Mederer, Annales Ingolst. acad. P. II. p. 271. – Kobolt, Biogr. Gel.-Lexik. S. 275 u. Ergänzungen. – Prantl, Gesch. d. Ludw.-Max.-Univ. u. s. w. I, 421 II. Biogr. Nr. 141.