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ADB:Wangermann, Friedrich Wilhelm

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Artikel „Wangermann, Friedrich Wilhelm“ von Wilhelm Grotefend in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 41 (1896), S. 155, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Wangermann,_Friedrich_Wilhelm&oldid=- (Version vom 20. Dezember 2024, 05:28 Uhr UTC)
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Wangermann: Friedrich Wilhelm W., landgräflich hessen-casselscher Generalauditeur, wurde geboren am 28. März 1706 zu Schönflies in der Neumark, besuchte das Joachimsthalsche Gymnasium in Berlin und bezog von da im J. 1724 die Universität Halle, um auf Wunsch seines Vaters Rechtswissenschaft zu studiren, während seine eigene Neigung mehr für das Studium der Theologie sprach. Im Mai 1728 nach Beendigung seiner Fachstudien wurde W. k. preußischer Garnisonauditeur zu Wesel. Wie W. in seiner kurzen Selbstbiographie schreibt, wurden dort die häufig vorfallenden Inquisitionsprocesse seine Beschäftigung. „Die Kürze, Vollständigkeit und Deutlichkeit, die man beim Herausbringen der Wahrheit von mir forderte, strengte meine Aufmerksamkeit um so mehr an, theils weil ich den hohen Werth der Sache selbst anerkannte und theils auch, weil ich Tadel und Erinnerungen gern vermeiden wollte. Ich empfahl mich dergestalt und manchmal wider meinen Willen, daß mir die schwersten und gehässigsten Untersuchungen, die sonst meine Kollegen hätten mit übernehmen müssen, zur Last fielen.“ Neben seiner Thätigteit als Auditeur, die W. beibehielt, trug ihm das königl. preußische Generaldirectorium im J. 1754 die Salzspedition auf, auch erhielt er den Rathscharakter. Wegen der mit diesem Amte „bei aller Vorsichtigkeit verknüpften möglichen Gefahren“ gab W. dasselbe im J. 1756 auf und trat zum Regiment von Dossow als Auditeur über, mit welchem er „drei Campagnen“ in Westfalen und Sachsen mitmachte. Dann berief ihn der Chef des genannten Regiments Landgraf Friedrich (II.) von Hessen, der zugleich Gouverneur der Festung Magdeburg war, um dem überbürdeten Garnisonauditeur Hülfe zu leisten. Als Landgraf Friedrich im J. 1760 die Regierung in Cassel antrat, folgte ihm W. als Kriegsrath bei dem Kriegscollegium nach Cassel. W., schon länger mit dem Auftrage betraut, die Meldung aller zur Anstellung gelangenden Auditeure entgegen zu nehmen, sie auf ihre Fähigkeiten zu prüfen und ihnen die erforderlichen Instructionen zu ertheilen, wurde im J. 1773 hessischer Generalauditeur; erhielt 1779 den Charakter als Geheimer Kriegsrath und im September 1782 den als Geheimer Rath. W. starb am 2. Januar 1785. W. schrieb: „Anweisung zum Inquiriren“, (1770. In zweiter, verbesserter Auflage 1777; nach Wangermann’s Tode nochmals aufgelegt in neuester Auflage 1796). Aus diesem Buche geht hervor, daß Wangermann’s Methode darin bestand, den Angeklagten einem langwierigen, verwirrenden Verhör zu unterziehen und ihn dadurch zum Geständniß zu bringen. An die Stelle der Tortur, deren Beseitigung er empfahl, wünschte W. darnach etwas gesetzt zu sehen, was auf eine moralische Tortur hinauslief.

Strieder, Grundlage zu einer hessischen Gelehrten- und Schriftsteller-Geschichte. Marburg, Bd. 16; 1812, S. 480–482.