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ADB:Wartislaw IX.

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Artikel „Wartislav IX., Herzog von Pommern-Wolgast“ von Max Bär in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 41 (1896), S. 212–213, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Wartislaw_IX.&oldid=- (Version vom 21. November 2024, 18:06 Uhr UTC)
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Wartislav IX., Herzog von Pommern-Wolgast, war als älterer Sohn Barnim’s (s. A. D. B. II, 77) etwa um 1400 geboren. In jungen Jahren lernte er den kaiserlichen Hof und später den Glanz des Konstanzer Reichstages kennen, wo er im Mai 1417 die Reichsbelehnung für sich und seinen unmündigen Bruder Barnim VII. (s. A. D. B. II, 79) und seine ebenfalls unmündigen Vettern Barnim VIII. (s. A. D. B. II, 79) und Swantibor empfing. Zurückgekehrt entnahm er der bisherigen Vormünderin, Wartislav’s VIII. Wittwe Agnes, die Leitung der Geschäfte und führte selbständig die vormundschaftliche Regierung, mit anerkennenswerther Zurückhaltung gegenüber der mißliebigen bisherigen Verwaltung und gegenüber dem bisherigen Einfluß des Pfarrherrn Curt Bonow, des Günstlings der Wittwe Agnes. Die Fehden, welche sich an die Tödtung dieses Mannes knüpften, dann die bedrohlichen Ansprüche der brandenburgischen Markgrafen an das pommersche Herzogshaus, erschwerten jetzt und später die Thätigkeit des jungen Herzogs.

Mit verständigem Sinne und mit den neuen Gedanken der Einführung der sogenannten Quatembergerichte suchte er den landfriedensbrecherischen Ausschreitungen zu steuern, die Zerwürfnisse auszugleichen. Mit dem Eintritt der Volljährigkeit sämmtlicher Thronerben erfolgte im December 1425 die Theilung des Landes: Wartislav und sein Bruder Barnim VII. erhielten das Herzogthum Pommern, also Wolgast, Greifswald, Demmin, Gützkow, Anklam, Pasewalk, Treptow und die Insel Usedom. Zwischen beiden Brüdern trat dann wieder eine weitere Scheidung des Erbes ein. In so kleine Theile war die Macht des pommerschen Herzogshauses zersplittert, als die erneute Fehde zwischen dem von seinen pommerschen Vettern unterstützten Unionskönig Erich (s. A. D. B. VI, 206) und den Holsteiner Grafen die pommerschen Herzöge und die pommerschen [213] Städte in einen feindlichen Gegensatz brachte. Denn die Hansa hatte sehr bald in dem Vorgehen des nordischen Königs und in der Erstarkung des nordischen Reiches eine Schwächung der eigenen Macht erkannt und ein Bündniß mit den Holsteinern geschlossen. Andere Umstände trugen zur Steigerung des unruhvollen Mißverhältnisses zwischen Fürsten und Städten wesentlich bei.

Durch den unbeerbten Tod seines Bruders und schließlich durch den gleichfalls unbeerbten Hintritt Barnim’s VIII. i. J. 1451 vereinigte W. in seiner Hand das gesammte Wolgaster Herzogthum. Die stattgehabte Huldigung der neu angefallenen Landestheile und der Wunsch guten Einvernehmens mit den Städten führte zur Ertheilung jenes sogenannten goldenen Privilegiums an die vier Vorderstädte. Die Sicherung alter und die Ertheilung neuer Gerechtsame und Versprechungen ließen Gutes hoffen, zumal W. in Streitfällen mit einer Stadt dem Ausspruche der drei anderen sich fügen zu wollen erklärte. Aber schon der bald beginnende Krieg mit Mecklenburg, veranlaßt durch des Herzogs ablehnende Haltung in der Erbabfindung der mit Herzog Ulrich II. zu Mecklenburg vermählten Katharina, der Tochter seiner Base Sophie, erregte dem Verhältniß zu den Städten neue Zwietracht. Durch die unglückseligen Händel mit dem Stralsunder Bürgermeister Otto Voge wurde die Stimmung des Herzogs in seinen letzten Lebensjahren in hohem Maße verbittert, die öffentlichen Verhältnisse unheilbar verschlimmert. Die Stiftung der Greifswalder Universität durch die Bemühungen Heinrich Rubenow’s (s. A. D. B. XXIX, 417), die Unterstützung dieser Bemühungen durch den Herzog füllt seine letzte Regierungszeit aus und sichert seinem Namen allezeit eine dankbare Erinnerung. W. starb am 17. April 1457. Er war vermählt mit Sophia von Braunschweig († 1462) und hinterließ als seine Nachfolger Erich II. und Wartislav X.

Barthold, Gesch. v. Rügen u. Pommern. – Klempin, Stammtafeln.