ADB:Witzleben, Esther Maria von

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Artikel „Witzleben, Esther Maria von“ von Bernhard von Poten in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 43 (1898), S. 669–670, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Witzleben,_Esther_Maria_von&oldid=- (Version vom 19. April 2024, 10:48 Uhr UTC)
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Witzleben: Esther Maria v. W., Pfalzgräfin bei Rhein zu Birkenfeld-Gelnhausen, eine Tochter des sachsen-römhildschen Oberforstmeisters Georg Friedrich v. W., am 28. Juli 1666 zu Römhild geboren, war zuerst mit einem Herrn v. Bromsee (vielleicht Brömbsen, Brömse, Brömser oder Bronser) verheirathet. In der Ehe wurden mehrere Kinder geboren. Als der Gatte um 1690 gestorben war, ward die Wittwe Kammerfrau (Hofdame) der Gemahlin des Pfalzgrafen Johann Karl, einer geborenen Pfalzgräfin von Zweibrücken. Frau Esther Maria war eine schöne und stattliche Dame, gebildet und weltklug, geistreich, thatkräftig und von tiefem religiösem Gefühle. Nach der Pfalzgräfin am 20. November 1695 erfolgten Tode bot der Pfalzgraf ihr seine Hand an und am 28. Juli 1696, dem Tage, an welchem sie dreißig Jahre alt wurde, [670] ward die Trauung in der evangelischen Kirche zu Bischweiler vollzogen. Den Unwillen seines ältesten Bruders, des Pfalzgrafen Christian II., Stammvaters der Könige von Baiern, welcher erst die vollendete Thatsache erfuhr, beschwichtigte Johann Karl durch das Eingehen auf einen Vertrag, welcher die aus der Mißheirath hervorgehenden Kinder von der Erbfolge ausschloß. Beide Gatten bereuten aber diese Vereinbarung, als ihnen drei Söhne und zwei Töchter geboren wurden, und der Gemahl wandte sich an Kaiser Leopold I. mit der Bitte, Esther Maria in den Reichsgrafenstand zu erheben, um dadurch ihre Kinder ebenbürtig und erbberechtigt zu machen. Pfalzgraf Christian II. that Schritte, die Erfüllung der Wünsche seines Bruders zu hintertreiben, ehe aber eine Entscheidung erfolgt war, starb der Letztere am 21. Februar 1704 und hinterließ seine Wittwe in einer schwierigen Lage. Er hatte ihr freilich ein hinlängliches Einkommen vermacht, sein Bruder aber, dem die Ausführung des Testamentes überlassen war, beschränkte dieses Einkommen auf ein sehr knappes Maß und wollte dasselbe auch nur für die Lebzeiten seiner Schwägerin gewähren, so daß nach ihrem Tode die Kinder ohne alle Mittel gewesen wären. Diese ließ sich indessen nicht einschüchtern, und ihr Rechtsbeistand Dr. Burgk aus Frankfurt a. M. erstritt endlich am 11. April 1715 ein Urtheil des Reichshofrathes zu Wien, durch welches ihre Kinder „des pfalzgräflichen Namens, Standes, Würden und der Succession“ fähig erklärt wurden. Auf welche Rechtsgründe das Urtheil sich stützte, ist uns nicht überliefert. Christian II. fügte sich und schloß einen Vertrag mit Esther Maria ab, welcher das der Letzteren bisher von ihm gezahlte Deputat von jährlich 6000 Gulden auf 50,000 erhöhte und ihren Kindern das Erbfolgerecht zusicherte. Ihr zweiter Sohn Johannes, Pfalzgraf zu Birkenfeld-Gelnhausen, kurpfälzischer Generalfeldzeugmeister, geboren am 24. Mai 1698, † am 10. Februar 1780, vermählt mit Sophia, Wild- und Rheingräfin von Dhaun, wurde der Stammvater der Herzoge in Baiern. Esther Maria starb am 20. Februar 1725 auf dem Schlosse zu Gelnhausen.

Geschichte des Geschlechts von Witzleben I, 104, Berlin 1880.