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ADB:Wizlaw I.

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Artikel „Wizlaw I.“ von Theodor Pyl in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 43 (1898), S. 680–681, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Wizlaw_I.&oldid=- (Version vom 22. November 2024, 00:11 Uhr UTC)
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Wizlaw I., Fürst von Rügen, war ein Sohn Jaromar’s I. (siehe A. D. B. XIII, 722), anscheinend aus dessen Ehe mit Hildegard, einer Tochter des Königs Canut VI. von Dänemark, und folgte seinem Vater im J. 1218 in der Herrschaft, obwol sein Bruder Barnuta als der ältere Sohn bezeichnet wird. Diese Abweichung vom fürstlichen Erbrechte mag vielleicht dadurch begründet sein, daß Barnuta aus einer vor Einführung des Christenthums (1168) bestandenen polygamischen Verbindung entsproß, während W. der oben erwähnten christlichen Ehe seinen Ursprung verdankt. Dessenungeachtet blieb die Eintracht unter den Brüdern ungetrübt und tritt namentlich darin hervor, daß Barnuta sich wiederholt (1218–1237) als Zeuge an wichtigen Regierungsacten Wizlaw’s betheiligte und sich hinsichtlich des Grundbesitzes mit der Herrschaft Gristow und der Insel Koos begnügte. Die beiden jüngeren Söhne Zentepolk und Pribignews, welche sich um die Ausstattung der Klöster Eldena und Bergen verdient machten, scheinen schon vor dem Vater (1218) verstorben zu sein. Möglich bleibt auch die Annahme, daß Barnuta die untergeordnete Stellung eines apanagirten Dynasten vorzog, um sich dem Druck der dänischen Herrschaft zu entziehen, welche seit 1168 auf Rügen und Pommern lastete. Als Lehnsmann und Großneffe des dänischen Königs Waldemar II., des Siegers, hatte W. nicht nur an dessen Feldzügen theilzunehmen, sondern auch mit dem Oberlehnsherrn alle unglücklichen Schicksale, welche über denselben seit seiner Gefangennahme durch den Grafen Heinrich I. von Schwerin (1223) hereinbrachen, zu theilen. Zuerst folgte er dem König (1219) auf dessen Zuge gegen die heidnischen Völker in Esth- und Livland und zeichnete sich durch große Tapferkeit in den dortigen Kämpfen rühmlich aus, während er zugleich die Domkirche in Riga mit reichen Stiftungen bedachte. In der Folge leistete er dann dem befreiten Herrscher gleiche Hülfe in dessen Kriegen gegen Pommern und Mecklenburg, sowie gegen Lübeck, welches bald darauf an die Spitze des Hansischen Bundes trat, erlitt aber mit ihm, in den Schlachten bei Mölln (1225) und bei Bornhövde (1227), eine so entscheidende Niederlage, daß Waldemar (17. Nov. 1225) der Herrschaft über sämmtliche südbaltische Länder, mit Ausnahme Rügens c. p., entsagte, indessen Lübeck die Reichsfreiheit erlangte und mit W. (14. Sept. 1224) einen Handelsvertrag schloß. Während dieser Fehde hatten Pommern und Mecklenburg das Fürstenthum Rügen besetzt, sodaß W. erst, nach dem Vertrage vom 17. Nov. 1225, wieder zum freien Besitz seines Landes kam und in dankbarer Anerkennung dieser Fügung das Domstift von Ratzeburg, welches in diesem [681] Kampfe vermittelt haben mochte, mit dem Dorfe Pütnitz beschenkte. Andererseits belohnte Waldemar’s Sohn und Mitregent Erich VI. (5. Febr. 1235) die seinem Vater bewiesene Treue dadurch, daß er W. mit der Hälfte des Landes Wolgast belehnte. Mit diesem Namen ist wol nicht nur das W. Burgland (terra Wolgast, Pom. Ub. Nr. 1730), sondern auch das übrige nördlich der Peene belegene pommersche Gebiet bezeichnet und die Theilung desselben in zwei Hälften anscheinend in der Weise vollzogen, daß die Grafschaft Gützkow, sowie die Bezirke Lassan, Bukow und Ziethen beim Pom. Schloß Wolgast verblieben, während das Land Wusterhusen zu Rügen gehörte, und die Herrschaft Lositz (Loitz) an Detlev von Gadebusch, einen Agnaten des rügischen Fürstengeschlechtes, fiel, Circipanien aber mit dem Kl. Dargun an Mecklenburg abgetreten wurde. Nachdem W. so nach langen Kriegen endlich in den ruhigen Besitz seines Erbes gelangt war, wendete er seine Aufmerksamkeit mit gleichem Eifer den Werken des Friedens zu, indem er, theils in Gemeinschaft mit seinem Bruder Barnuta, die von seinem Vater begründeten Klöster Bergen und Eldena mit Grundbesitz und anderen Gütern ausstattete, theils (1231) im Mittelpunkte des rügischen Festlandes ein neues Cist.-Kloster Neuencamp, als Filial von Altencamp, ins Leben tief, welches in der Anlage und im Umfang seines Besitzes Eldena noch übertraf. Zugleich verlieh er der an der Meerenge Gellen zwischen der Insel Rügen und dem Festlande belegenen und durch seinen Verkehr mit den anderen baltischen, später zum Hansabund vereinigten Städten mächtig emporblühenden Stadt Stralsund (1234) das Lübische Recht, nach dem Vorbilde von Rostock, sowie den umliegenden Grundbesitz, u. a. die benachbarte Insel Strale (Dänholm), nach welcher jene den Namen führt. Aus seiner Ehe mit Margarete, wahrscheinlich einer Nichte des Bischofs Absalon von Lund († 1201), stammten 6 Söhne: Jaroslaw, Petrus, Jaromar, Wizlaw, Burislaw und Nikolaus, von denen der erste dem geistlichen Stande angehörte, und (1238) als Domherr und Decan von Cammin, sowie (1232–1242) als Präpositus von Tribsees und Rügen genannt wird, während Jaromar seit 1245 dem Vater, bei dessen hohen Jahren, als Mitregent zur Seite trat. Der durch vorgerücktes Alter bedingte Mangel an Thatkraft hatte auch zur Folge, daß W., in der Zeit von 1245 bis zu seinem Tode am 7. Juni 1249, sich von den in Dänemark zwischen den Söhnen Waldemar’s II. und der Geistlichkeit ausgebrochenen Unruhen und Fehden fernhielt, welche für seinen Sohn und Nachfolger Jaromar II. (1249–1260; s. A. D. B. XIII, 724) so verhängnißvoll geworden sind.

Fabricius, Urk. z. Gesch. d. Fürstenthums Rügen, Th. II, 4 ff. – Balt. Stud. XI, 1, S. 58 ff.; XII, 2, S. 61 ff. – Kosegarten, Cod. Pom. Dipl. Nr. 79, 155, S. 367; Nr. 193, 232. – Klempin, Pom. Urk.-Buch, Nr. 139, 226, 282, 317, S. 104; Dipl. Beitr. S. 413. – Fock, Rüg.-Pom. Gesch. II, 41 ff. – Pyl, Gesch. Eldenas, S. 89 ff., 572 ff.