ADB:Wyß, Abraham Rudolf
Friedrich’s II. von Preußen in seinen Streitigkeiten mit der Stadt Neuenburg bekannt gemacht hat. – Er studirte Rechtswissenschaft in Bern, in Halle und in Heidelberg und bestand 1816 seine Prüfung als Anwalt. Schon im folgenden Jahre wurde er aber als Oberlehenscommissarius mit der Verwaltung des wichtigsten Theiles des bernischen Staatsarchivs betraut und dadurch zur Beschäftigung mit der vaterländischen Rechts- und Finanzgeschichte geführt. 1830 Secretär des Verfassungsrathes, wurde er sodann zum Mitgliede der aus der Revolution hervorgegangenen neuen Regierung gewählt, trat aber, mit dem Gang der Dinge unzufrieden, sofort wieder zurück. Er wurde nun selbst politisch verdächtig, von seinem Amte abberufen und schließlich einige Zeit gefangen gesetzt. Als ein nach allen Richtungen durch gemeinnützige öffentliche Thätigkeit hervorragender Mann ist er am 13. Februar 1854 gestorben. Sein jüngerer Bruder Karl W.[WS 1] war Professor der praktischen Theologie an der Berner Universität und übte während langer Zeit an der Spitze des bernischen Kirchenwesens einen besonnenen und maßvollen Einfluß aus.
Wyß: Abraham Rudolf W., geboren in Bern am 11. September 1792, war ein Sohn des sehr verdienten Arztes Dr. med. Samuel W. und ein Enkel des Juristen Johann Rudolf W. (1721–1805), der sich als Anwalt- K. Wyß[WS 1], im Berner Taschenbuch von 1856.