ADB:Wylich und Lottum, Friedrich Wilhelm Graf von

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Artikel „Wylich und Lottum, Friedrich Wilhelm Graf von“ von Bernhard von Poten in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 44 (1898), S. 393–394, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Wylich_und_Lottum,_Friedrich_Wilhelm_Graf_von&oldid=- (Version vom 28. März 2024, 18:24 Uhr UTC)
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Wylich: Friedrich Wilhelm Graf von Wylich und Lottum, königlich preußischer Generalmajor, meist als Graf Lottum bezeichnet, ein Enkel des Generalfeldmarschalls Grafen Philipp Karl (s. A. D. B. XIX, 284), als der Sohn eines preußischen Generals am 18. März 1716 zu Berlin geboren, wo er demnächst das Joachimsthalsche Gymnasium besuchte, trat 1732 bei dem Infanterieregimente v. Kröcher (Nr. 18) in den Dienst, wurde 1733 Fähnrich, 1736 Lieutenant, nahm als solcher an den schlesischen Kriegen theil, erhielt 1747 eine Compagnie, an deren Spitze er 1756 bei Lowositz focht, rückte 1757 zum Stabsofficier auf und erwarb, im nächstfolgenden Jahre zum Oberstlieutenant und zum Oberst befördert, den Ruhm hervorragender Tapferkeit; er bezeugte diese am 21. Juli 1762 im Treffen von Burkersdorf, bei der Erstürmung der [394] Leutmannsdorfer Bergschanzen, in solchem Grade, daß der König ihn zum Generalmajor ernannte. Am 7. April 1763 erhielt Lottum das durch den Tod des Zar Peter III. erledigte Infanterieregiment Nr. 13, 1764 wurde er Commandant von Berlin. Als solcher ist er dort 1774 gestorben. Der König gab ihm sein Wohlwollen durch die Verleihung einer Präbende zu Magdeburg, 1766 des Gutes Gotteswickersheim bei Wesel zu erkennen. Wylich’s Kenntniß der französischen Sprache trug sehr zur Förderung seiner Laufbahn bei. Wenn es sich um den Verkehr des Hofes mit Ausländern handelte, wurde er vielfach herangezogen.

Biographisches Lexikon aller Helden und Militärpersonen, welche sich in preußischen Diensten berühmt gemacht haben. Berlin 1789. 2. Bd. S. 440; berichtigt auf Grund der Acten des preußischen Kriegsministeriums.