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ADB:Zepernick, Karl Friedrich

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Artikel „Zepernick, Karl Friedrich“ von Ernst Landsberg in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 45 (1900), S. 71–72, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Zepernick,_Karl_Friedrich&oldid=- (Version vom 26. Dezember 2024, 00:29 Uhr UTC)
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Zepernick: Karl Friedrich Z., Jurist, ist geboren zu Halle am 22. Octbr. 1751, dort Dr. jur. geworden 1773, ebendort seit 1777 Assessor des Schöppenstuhls, sowie der damit verbundenen Berg- und Thalgerichte, 1785 Salzgräfe, Stadtgerichtsdirector und Schultheiß, 1808 Präsident des Tribunals erster Instanz unter der westfälischen Regierung. 1815 von der preußischen Verwaltung an das Oberlandesgericht Halberstadt berufen, schlug er diese Stellung aus, um in seiner Vaterstadt zu bleiben, wo er von da ab nur die Aemter als Senior im Schöppenstuhl und als Salzgraf beibehielt. Einen seit 1773 angestellten Versuch, an der Universität Vorlesungen zu halten, hatte er schon 1780 wieder aufgegeben, mangels Beifalles, der ihm ausblieb, da er sich nicht auf das Nettelblatt’sche System, einen Cursus über alle Zweige der Jurisprudenz zu halten, einlassen mochte. Er ist gestorben auf seinem Landgute Stichelsdorf am 5. Juli 1839; aus seinem Privatleben hat sich der Ruf umfassender und stiller Wohlthätigkeit bis auf unsere Tage erhalten.

[72] Zepernick’s schriftstellerische Thätigkeit zerfällt in zwei ganz verschiedene Abschnitte. Während der beiden letzten Jahrzehnte des 18. Jahrhunderts widmete er sich, unter Nettelblatt’s Einfluß, emsiger Sammelarbeit zu Gunsten der Justinianischen Novellen und des Lehnrechts. Dahin gehört sein „Delectus scriptorum novellas Justiniani illustrantium“ (Halle 1783), dem eigene Aufsätze, betr. die Ungültigkeit der Novellen des Kaisers Leo in Deutschland 1779 voraufgegangen waren; dahin ferner seine „Sammlung zerstreuter Aufsätze aus dem Lehnrechte“ (vier Theile, Halle 1781–1783); seine „Miscellaneen zum Lehnrecht“ (vier Theile, Halle 1787–1794); ein ähnliches Stoffgebiet behandelt auch die „Biga libellorum authenticas Codicis … earumque historiam illustrantium“ (Halle 1788); all dies sowie Mehreres derart wesentlich bloß Leistungen anderer zusammenstellend, mit nur ganz vereinzelten selbständigen Abschnitten oder Noten. – Diese Thätigkeit versiegte dann ganz gegen Jahrhundertende; dagegen trat Z., Halle 1822, hervor mit einem umfassenden Werke: „Die Capitels- und Sedisvakanzmünzen und Medaillen der deutschen Erz-, Hoch- und unmittelbaren Reichsstifter, gesammelt und beschrieben mit 16 Kupfertafeln“, wozu „Ergänzungen“ und „Nachträge“ mit je zwei Tafeln (Halle 1825 und 1832) folgten. Der alte Sammeltrieb hat sich hier auf einen ganz anderen Stoff geworfen, bei dem er offenbar weit lohnender angewandt war und denn auch zu seinen eigenen Beobachtungen geführt zu haben scheint. Wenigstens wird dieses Werk als achtenswerthe Leistung des Sammlers von Fachleuten anerkannt, während Zepernick’s Name unter den Juristen nur wegen der bibliographischen Erwähnung bei Allegaten u. dergl. bekannt geblieben ist.

E. Landsberg, Geschichte der deutschen Rechtswissenschaft, Textband S. 484, Notenband S. 309 fg., mit weiteren Citaten.