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ADB:Zwierlein, Johann Jacob Freiherr von

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Artikel „Zwierlein, Freiherr Johann Jacob von“ von Wilhelm Sauer in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 45 (1900), S. 535–537, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Zwierlein,_Johann_Jacob_Freiherr_von&oldid=- (Version vom 5. November 2024, 19:41 Uhr UTC)
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Zwierlein: Freiherr Johann Jacob von Z., 1699–1772. Die noch jetzt blühende freiherrliche Familie v. Zwierlein soll, wie Kneschke, Adelslexikon; Stramberg im Rhein. Antiquarius II, 10 u. A. angeben, die Fortsetzung eines alten polnischen Adelsgeschlechts sein und der Name ursprünglich Zwirle gelautet haben. Ob ersterer Angabe vielleicht eine hinreichend beweiskräftige Familienüberlieferung zu Grunde liegt, muß dahingestellt bleiben; eine urkundliche Bestätigung ist bisher nicht bekannt geworden. Es ist auch an dieser Stelle nicht die Aufgabe, urkundliche Nachrichten über dieses Geschlecht, welche über die Mitte des 17. Jahrhunderts hinausgehen, vorzulegen; es mag daher die Feststellung genügen, daß um diese Zeit ein Hans Friedrich Zwirlein Schul- und [536] Rechenmeister zu Lauf (entweder bei Nürnberg oder, was wahrscheinlicher ist, bei Bamberg) war. Von diesem kennen wir drei Söhne: 1) Georg Friedrich Zwierlein, der am 23. December 1686 infolge seiner Heirath mit der Wittwe eines Bürgers zu Frankfurt a. M. daselbst Bürger wurde und deren Spezereigeschäft betrieb. Seine Nachkommen gelangten daselbst zu Ansehen. 2) Johann Zwirle, der am 19. Mai 1687 in gleicher Weise wie sein vorgenannter Bruder durch Heirath mit der Wittwe eines Bürgers auch Bürger zu Frankfurt a. M. wurde. Verbindungen mit Mitgliedern des Raths der Stadt Worms, welche im J. 1689 vor den Franzosen nach Frankfurt geflüchtet waren, werden ihn veranlaßt haben, bei Beginn des Neubaues der Stadt Worms dorthin überzusiedeln. Hier erscheint er 1699 als Mitglied des Dreizehner-Raths, aber nur für kurze Zeit, da er bereits 1702 die Stelle eines kurpfälzischen Raths bekleidete. Um diese Zeit hatte er sich – zum zweiten Male – mit Anna Maria, Tochter des kurpfälzischen Landobersten Johann Heinrich Krähe verheirathet. Mit diesem Johann war vermuthlich 3) ein weiterer Bruder Johann Friedrich Zwirlein, auch Zwirle genannt, von Frankfurt nach Worms gewandert, wo er sich als Krämer und Handelsmann niederließ und das Bürgerrecht erhielt. Den Handel gab er jedoch schon bald auf, um das Gewerbe als Barbier, Bader und Chirurgus zu betreiben. Dieser Johann Friedrich Zwirlein oder Zwirle ist der Stammvater der Juristenfamilie dieses Namens. Bald nach seiner Niederlassung in Worms hatte er am 10. Mai 1698 Anna Maria, die Tochter des verstorbenen Rathsmitgliedes und alten Bürgermeisters Baltasar Schöff oder Scheven geheirathet; als erstes Kind dieser Ehe wurde Johann Jacob am 9. Februar 1699, wie das Taufbuch ausweist, zu Worms geboren, nicht also im December j. J., wie sich öfter findet, oder gar im November 1697, wie die bezügliche, mehrfach benutzte Angabe Zedler’s besagt. Pathen des Kindes, dem bis zum Jahre 1711 fünf weitere folgten, waren dessen Oheim, der Rathsherr Johann Jacob Zwirlein, und dessen Vetter Johann Jacob, der am 9. August 1692 zu Frankfurt a. M. geborene Sohn von Georg Friedrich Zwierlein. Daß Johann Jacob seine erste Bildung auf dem Gymnasium seiner Vaterstadt durch Mehl, den Senior der Wormser Geistlichkeit, dann durch Koch, Strom und Wilde empfing, berichtet Zedler. Nach Beendigung der Gymnasialstudien bezog Z. im J. 1717 die Universität Jena, wo er Vorlesungen, namentlich über Jurisprudenz, Staatswissenschaften, Geschichte und geschichtliche Hülfswissenschaften hörte. Von Jena ging er nach Halle, um Böhmer, Gundling, Ludewig und Gräf zu hören, besuchte hierauf wiederum Jena, dann Wittenberg und endlich nochmals Jena, woselbst er am 5. September 1721 zum Licentiaten und kurz darauf zum Dr. J. U. promovirte. Als Berufsthätigkeit wählte er die Anwaltschaft bei dem Reichskammergerichte zu Wetzlar. Hier zählte er bald zu den bedeutendsten Vertretern seines Standes. Zu Wetzlar wurde er am 19. Februar 1723 als Advocat, alsdann am 27. Juli 1730 als Procurator des Reichskammergerichts vereidigt. (Zedler gibt an, er sei außerdem im J. 1727 in Frankfurt unter die Rathsherrn der dritten Bank aufgenommen und bis zu deren Obersten aufgerückt. Die Angabe ist irrig und beruht auf einer Verwechslung dieses Johann Jacob mit dem schon genannten gleichnamigen Frankfurter Vetter, dem am 9. August 1692 geborenen Sohne von Georg Friedrich, der am 23. Mai 1721 als Bürgersohn Bürger zu Frankfurt wurde, 1728 bis 1770 dem Rathe angehörte und am 7. Februar 1771 daselbst starb.) Aus seiner Thätigkeit in Wetzlar ist folgendes hervorzuheben. Unter dem 12. August 1735 erhielt er von Kurhannover die Ernennung zum Rath und zweiten Agenten sowie die Vollmacht zur Führung sämmtlicher Staatsprocesse; nach dem Absterben des ersten Agenten rückte er am 5. April 1763 in dessen Stelle ein. [537] Für das fürstliche Haus Nassau-Dillenburg hatte er die Bestallung zum Procurator im März 1744 erhalten und war als solcher, unter Ernennung zum Hofrath 1755, bis zum Jahre 1765 thätig. Seinem Sohne Christian Jacob war auf des Vaters Antrag unter dem 23. Juli 1762 die Anwartschaft auf diese Stelle ertheilt worden. Von dem Fürsten zu Schwarzburg-Sondershausen erhielt er die Erhebung zum kaiserlichen Pfalzgrafen, von dem Fürsten von Anhalt-Bernburg die Ernennung zum wirklichen Geheimen Rath (?). Auch die Standeserhöhung blieb nicht aus; unter dem 24. Februar 1752 erfolgte durch den Kaiser die Erhebung in den erblichen Adelstand, über welche er sich von mehreren Reichsfürsten, so unter dem 4. Juli 1754 von Kurhannover, eine besondere Anerkennung geben ließ. Außerdem war er durch seine äußerst einträgliche Thätigkeit zu ansehnlichem Reichthum gelangt, er besaß die Rittergüter Winnerod und Bubenrod bei Gießen, zu welchen die Familie später die Güter Lengsdorf und Buseck in der Wetterau, und Unter-Rixingen in Schwaben, – letzteres aus dem Nachlasse des 1787 verstorbenen Geheimen Raths Freiherrn v. Hopfer, Schwiegervaters des Reichsfreiherrn Christian Jacob v. Zwierlein – erwarb.

Wol in Rücksicht auf sein vorschreitendes Alter scheint Johann Jacob Z. etwa vom Jahre 1760 seine juristische Thätigkeit eingeschränkt zu haben. Seine dienstlichen Arbeiten für Kurhannover stellte er jedoch erst im J. 1768 ein, nachdem er bereits im J. 1761 vergebens versucht hatte, die Uebertragung der von ihm bekleideten Anwaltsstelle auf seinen ältesten Sohn Christian Jacob zu erwirken. Diesen Versuch erneuerte er angesichts seines Todes, am 16. Juni 1772. Wenige Tage später, am 21. Juni 1772, verschied er zu Wetzlar mit Hinterlassung der drei Söhne Christian Jacob, Johann Gottfried und Valentin Friedrich. Seine Gattin Dorothea Friederike Elisabeth v. Wahl, genannt Hubin von Gülchen, die ihn überlebte und mit ihren Kindern 1790 in den Reichsfreiherrnstand erhoben wurde, war eine Anverwandte, vielleicht Tochter des aus dem Kurfürstenthum Trier stammenden Philipp Friedrich Hubin von Gülchen, der seit 1726 in Wetzlar als Reichskammergerichtsprocurator im Amte war. Von Zwierlein’s Schriften nennt Zedler 1) die Dissertation „De favore ultimarum voluntatum“ (Jena 1721); 2) die Ausgabe von G. M. von Ludolf: „De iure camerali commentatio systematica“ (Wetzlar 1741); 3) „Concept der auf kaiserlichen und Reichsbefehl im Jahre 1613 verbesserten Kammergerichtsordnung, auf das Sorgfältigste übersehen und mit seinem als auch mit denen besonders beigedruckten Ludolff’schen Anmerkungen vermehrt“ (anscheinend mehrfach aufgelegt, so Frankfurt a. M. 1753). Zwierlein’s Andenken ist durch eine größere silberne Medaille verewigt, welche auf der Vorderseite sein Brustbild, auf der Rückseite sein Wappen mit dem Wahlspruch: „Durant virtute parata“ zeigt.

Zedler. – Stromberg, Rhein. Antiquarius II, 10, 683. – Stadtarchiv zu Frankfurt a. M. und Worms; Staatsarchive zu Wetzlar und Wiesbaden.