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ADB:Zwyer, Sebastian Bilgerin

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Artikel „Zwyer, Sebastian Bilgerin“ von Gerold Meyer von Knonau in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 45 (1900), S. 575–577, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Zwyer,_Sebastian_Bilgerin&oldid=- (Version vom 22. November 2024, 08:12 Uhr UTC)
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Zwyer: Sebastian Bilgerin Z. (von Evibach), schweizerischer Kriegsmann und Politiker, geboren 1589, † nach dem 28. October 1660. Der Angehörige eines Urner Geschlechtes, das seit 1294 urkundlich erscheint – dann etwa 1300 im Gefällerodel der Fraumünsterabtei in Zürich für Abgaben der Gotteshausleute in Silinen: hier fließt auch von der rechten Thalseite der Evibach, von dem schon 1317 ein Heinrich als „Zwyer von Evibach“ vorkommt –, war Z. der Sohn des spanischen Hauptmanns Andreas, der als Rath des Bischofs von Constanz dessen Obervogt in den aargauischen Herrschaften Kaiserstuhl und Klingnau war, und der Helma von Beroldingen aus einem angesehenen Urner Hause, das seit 1427 im Landammänneramt für Uri hervortritt. Z. muß, da er der lateinischen, italienischen und französischen Sprache mächtig war, eine gute Jugendbildung genossen haben, und auch sonst muß er in seinem Wesen empfohlen gewesen sein, da er 1619, wie er noch später mit Genugthuung hervorhob, ohne irgend eine Recommandation in Ferdinand’s II. Dienst als Hauptmann aufgenommen wurde. Als Obristwachtmeister focht er in der Schlacht bei Prag, wurde 1624 Oberstlieutenant und kämpfte unter Wallenstein im niedersächsisch-dänischen Krieg, wobei er vor Glückstadt verwundet wurde. 1630 nahm er am mantuanischen Erbfolgekriege tapferen Antheil, sodaß er 1631 das Commando über ein deutsches Infanterieregiment erhielt. Mit dem Titel eines kaiserlichen Rathes und Kämmerers versehen kam er auch zu diplomatischer Verwendung in einer Sendung nach der Schweiz 1632, wo er, zugleich in seiner Eigenschaft als Hofmeister des Bisthums Constanz, auf Conferenzen der katholischen Orte sich an die Eidgenossen behufs Schirmung der schwäbischen Nachbargebiete vor Schädigungen durch die Schweden zu wenden hatte. 1634 dagegen war Z. in einer Sendung nach Mailand, an den Cardinal-Infanten Don Ferdinand, an den die Erzherzogin Claudia den kaiserlichen Boten besonders empfohlen hatte, um gegen die in Oberdeutschland stehende schwedische Armee spanische Hülfe aus Italien herbeizuholen, und die Leitung dieser Ausschlag gebenden Verstärkung auf das Feld der Entscheidung, bei Nördlingen, lag nach dem Wortlaute des 25. Juli aus dem Feldlager vor Regensburg gegebenen Decrets zumeist in Zwyer’s Hand. Ebenso ging Z. 1634 und 1635 wieder mit diplomatischen Aufträgen in die Schweiz. Dann stieg er 1635 zum Generalmajor empor und wurde in den höchsten Kriegsrath befördert, in welcher Stellung er 1636 und 1637 an wichtigen Reorganisationsarbeiten der kaiserlichen Armee stark sich betheiligte. 1638 aber nahm Z., ohne den kaiserlichen Dienst zu verlassen, die Bildung eines schweizerischen Regimentes als Generalmajor und Oberst im spanischen Dienst im Mailändischen über sich. Doch Unregelmäßigkeiten in der Soldzahlung, Zumuthungen, das Regiment entgegen der Capitulation außerhalb des mailändischen Gebietes zu gebrauchen, führten zu für Z. sehr peinlichen Verhandlungen der katholischen Orte mit der Krone Spanien, wobei auf ihn selbst Anklagen geworfen wurden, wegen deren er sich zwar im April 1641 rechtfertigte, und noch im gleichen Jahre wurde das Regiment verabschiedet, womit freilich eine Ordnung der Soldrückstände keineswegs schon verbunden war. 1641 trat Z. völlig in den kaiserlichen Dienst zurück und wurde 1642 zum Feldmarschalllieutenannt ernannt. Zugleich erlas ihn die kaiserliche Regierung wieder zu „Negociationen und Handlungen“ in der Eidgenossenschaft, und der kaiserliche Resident in Luzern, Marx Jakob von Schönau, war gleich [576] schon 1641 angewiesen, mit Z. gute Correspondenz zu halten. Gleich von Anfang an, aber vollends seit Schönau’s Tode 1643, war nun Z., der in der Eidgenossenschaft oder in Constanz wohnte, aber häufig nach Innsbruck, Wien oder Mailand reiste, der eigentliche Träger der kaiserlichen Interessen, und er war unermüdet, den französischen Einfluß in der Schweiz zu beobachten, darüber zu berichten, wo möglich diese Einwirkungen zurückzudämmen. Daneben jedoch stieg er seit 1645, als Statthalter von Uri, vollends seit 1647 als Landammann seines Heimathlandes, auch in der Schweiz selbst, auf den Tagsatzungen, zu einer immer wichtigeren Stellung empor, so daß sich der französische Gesandte de Caumartin gleich 1646 bemühte, Z., der ein „kaiserlicher Agent“ sei, „aus den eidgenössischen Geschäften und Tagsatzungen zu eifern“. Allein der Sieg, den dabei Z. durch sein sogleich an alle Orte geschicktes Schreiben erfocht, indem er Caumartin’s Verlangen als einen Angriff auf das Selbstbestimmungsrecht abwehrte, trug nur dazu bei, die kaiserliche Sache gegenüber der französischen zu stärken. Ganz besonders stellte sich dann die Wichtigkeit der Position, die Z. inne hatte, wieder in das Licht, als es sich beim Abschluß des dreißigjährigen Kriegs um die Frage der Besendung des Congresses zu Münster durch die reformirten Städte der Eidgenossenschaft handelte. Z. war anfangs, da er den katholischen Standpunkt vertrat, entschiedener Gegner des Planes, und er suchte es durch seine Verbindung mit dem kaiserlichen Hofe zu erzielen, daß Ferdinand III. durch kräftiges Eintreten den Beschwerden Basels und der anderen Städte wegen der Eingriffe des Reichskammergerichtes abhelfe und so eine Abordnung an den Congreß als unnütz erscheinen lasse. Aber er begann sich mit der Sache mehr zu befreunden, als er erkannte, daß Frankreich unfreundlicher zur Absendung der Botschaft sich zu stellen anfange; dazu kam, daß Z. mit dem beauftragten Bürgermeister Wettstein von Basel (s. A. D. B. XLII, 240) in einem näheren Contacte ohnehin schon stand. An der Botschaft nach Wien im Winter 1650 auf 1651, die den Zweck hatte, die durch Wettstein’s Gewandtheit im westfälischen Friedensschlusse gewonnenen Vortheile vollends zu sichern, nahm dann neben Wettstein Z. selbst, als Vertreter der gesammten Tagsatzung, Antheil.

Auch nachher setzte Z. seine hervorragende Thätigkeit in eidgenössischen Dingen und als Vertreter der kaiserlichen Politik fort. Freilich vergalt der französische Gesandte de la Barde das durch doppelte Anstrengungen zur Anfeindung des Urner Staatsmannes, zumal da es sich darum handelte, das 1651 ablaufende eidgenössisch-französische Bündniß zu erneuern. So sehr de la Barde nicht umhin konnte, Zwyer’s persönliche Eigenschaften, seine Talente anzuerkennen, so feierte er es doch als einen Triumph Frankreichs, daß 1653 seine Wahl als Landammann hintertrieben wurde und so auch sein Zutritt zu den Tagsatzungen erschwert werden konnte. Dagegen hatte er in diesem gleichen Jahre einen sehr wesentlichen Antheil an der Bekämpfung und Niederwerfung der gegen das aristokratische Regiment der Städte, voran Bern und Luzern, sich richtenden Bewegung der Bauern. Zuerst als urnerischer Abgeordneter zu einer Conferenz behufs Beilegung des Zwistes schon Ende Februar, dann als neben dem Zürcher Werdmüller, dem Berner Erlach (s. A. D. B. XLI, 771; VI, 223) durch die Tagsatzung ernannter Oberbefehlshaber der aufgebotenen Truppen besonders zum Schutze Luzerns und zur Wiederunterwerfung des Entlebuch thätig, zeigte Z. auch hier wieder neben der Strenge die geschickte Handhabung der Unterhandlung. Doch blieb er daneben im kaiserlichen Dienste, und als er gleich nach Beendigung dieser Aufgabe wieder an den kaiserlichen Hof sich begab, um auch ein Ausweisungsdecret gegenüber flüchtig gewordenen Rädelsführern zu erzielen, gab ihm der Rath von Luzern ein Geleitschreiben an Ferdinand III. mit, in dem [577] dieser gebeten wurde, Z. noch besser zu belohnen, als sie selbst das vermocht hätten.

Z. hatte in den vorangegangenen Jahren, so als 1651 aus einer localen Streitigkeit in der gemeinen Landvogtei Thurgau ein confessioneller Hader zwischen den eidgenössischen Orten zu erwachsen drohte, ähnlich wie Wettstein, zu den Politikern gehört, die für Erhaltung des Friedens sich bemühten. So suchte er auch 1656, als der Krieg zwischen Zürich und Bern und den katholischen Orten der Urschweiz wirklich zum Ausbruche kam (s. A. D. B. XLI, 218 u. 219), möglichst der Ergreifung der Waffen entgegenzuwirken. Dann aber mußte er als Landeshauptmann der Urner zur Vertheidigung der Stadt Rapperswil, die der Zürcher General Joh. Rudolf Werdmüller (s. A. D. B. XLI, 771) belagerte, mithelfen. Aber ein durch Z. selbst angerathener Ueberfall des zürcherischen Lagers mißlang, am 19. Januar; weitere Maßnahmen noch während der Dauer des Krieges wurden die Ursache, daß Z. des Verrathes und der Untreue angeschuldigt wurde, und so erwuchs zwischen den katholischen Orten selbst die große Angelegenheit des sogenannten „Z.-Handels“, die infolge der Verringerung von Einfluß und Ehre für den Vertreter der kaiserlichen Interessen am meisten dem französischen Hofe zum Vortheile gereichte. Schon von 1653 her, wo Z. mit dem Verhalten schwyzerischer Angehöriger während des Bauernkrieges unzufrieden gewesen war, wo aber auch ein unfreundliches Verhältniß der Schwyzer zu Z. bemerkbar wurde, gestaltete sich die Haltung dieses nächsten Nachbarlandes gegenüber Z. ungünstig. Jetzt wurde vollends Schwyz, wo Z. ganz besonders auch als Urheber des Scheiterns einer Operation am 11. Februar, „des Anschlags uff der Bellen“ – einer Schanze an der Grenze des Zürcher Gebiets gegen Schwyz hin – angesehen wurde, das Hauptlager für die gegen Z. verübten Angriffe; gerade daß Z. mit Politikern der reformirten Orte auf gutem Fuß stand, vermehrte den fanatischen Haß der kriegerisch gesinnten Partei zu Schwyz. Allerdings mag Zwyer’s zu weit getriebene Vielgeschäftigkeit, wenn er der Vertreter aller europäischen Höfe, der erste Staatsmann der Schweiz sein wollte, dazu beigetragen haben, ihn in ein schiefes Licht zu setzen. Aber wenigstens seine Urner hielten treu bei ihm aus, und ebenso war er am Hofe Leopold’s I. sehr geehrt. Während die anderen katholischen Orte Z. für vogelfrei erklärten, wurde er in Uri freigesprochen, in den Jahren 1657, 1658 als Landammann erwählt. Erst sein Tod hob den Streit zwischen Uri und Schwyz, wenn auch nicht sogleich, auf.

Vgl. die Monographie von K. C. Amrein: S. V. Zwyer von Evibach (St. Gallen 1880), woneben Th. v. Liebenau, im Anzeiger für schweizerische Geschichte, Band IV, S. 465–470 (1885).