(Nr. 643.) Allerhöchster Erlaß vom 1. April 1871., betreffend das Rangverhältniß der Posträthe und Ober-Posträthe.
Auf Ihren Bericht vom 26. März d. J. will Ich den Posträthen den Rang der Räthe vierter Klasse beilegen. Gleichzeitig bestimme Ich, dass die Ober-Posträthe auch künftig der vierten Rathsklasse angehören, jedoch vor den Posträthen rangiren sollen.