Zum Inhalt springen

Allerhöchster Erlaß, betreffend die Telegraphen-Direktionen in Carlsruhe und Straßburg i. E.

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Gesetzestext
fertig
Titel: Allerhöchster Erlaß, betreffend die Telegraphen-Direktionen in Carlsruhe und Straßburg i. E.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1872, Nr. 1, Seite 1
Fassung vom: 21. Dezember 1871
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 5. Januar 1872
Inkrafttreten:
Anmerkungen:
aus: {{{HERKUNFT}}}
Quelle: Scan auf Commons
Editionsrichtlinien zum Projekt
Artikel in der deutschsprachigen Wikipedia
Bild
[[Bild:{{{BILD}}}|200px]]
Um eine Seite zu bearbeiten, brauchst du nur auf die entsprechende [Seitenzahl] zu klicken. Weitere Informationen findest du hier: Hilfe
[[Index:|Indexseite]]

[1]


(Nr. 769.) Auf Ihren Bericht vom 19. Dezember d. J. will Ich genehmigen, daß vom 1. Januar 1872 ab:

1) für den bisherigen badischen Telegraphenbezirk eine Telegraphen-Direktion mit dem Sitze in Carlsruhe errichtet wird und derselben zugleich die bisher zum Bezirke der Telegraphen-Direktion in Frankfurt a. M. gehörigen Telegraphenstationen in den Hohenzollernschen Landen zugewiesen werden,
2) für das Telegraphenwesen in Elsaß-Lothringen die provisorisch eingerichtete Telegraphen-Direktion in Straßburg i. E. definitiv in Wirksamkeit tritt.
Berlin, den 21. Dezember 1871.
 Wilhelm.

  Fürst v. Bismarck.

An den Reichskanzler.