Allerhöchster Präsidial-Erlaß, betreffend die Errichtung des Bundeskanzler-Amtes
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(Nr. 6.) Allerhöchster Präsidial-Erlaß vom 12. August 1867., betreffend die Errichtung des Bundeskanzler-Amtes.
Auf Ihren Bericht vom 10. d. M. genehmige Ich die Errichtung einer Behörde für die dem Bundeskanzler obliegende Verwaltung und Beaufsichtigung der, durch die Verfassung des Norddeutschen Bundes zu Gegenständen der Bundesverwaltung gewordenen, beziehungsweise unter die Aufsicht des Bundes-Präsidiums gestellten Angelegenheiten, sowie für die Ihnen, als Bundeskanzler, zustehende Bearbeitung der übrigen Bundes-Angelegenheiten. Diese Behörde soll den Namen „Bundeskanzler-Amt“ führen und unter Ihrer unmittelbaren Leitung stehen. Zum Präsidenten derselben will Ich den Wirklichen Geheimen Ober-Regierungsrath und Ministerialdirektor Delbrück ernennen.
- Bad Ems, den 12. August 1867.
An den Kanzler des Norddeutschen Bundes.